Die Könige von Hannover entstammen dem Geschlecht der Welfen, einer der ältesten deutschen Adelsfamilien. Sie führen sich zurück auf eine der großen Sippen des “karolingischen Reichsadels“ mit Lehens- und Eigengütern (Allodialgüter) in verschiedenen Teilen des Reiches. Seit dem 8. Jahrhundert urkundlich nachgewiesen, erreichte die Dynastie einen ersten Machthöhepunkt im Hochmittelalter im Heiligen Römischen Reich, als sie Herzöge von Bayern und Sachsen sowie als Konkurrenten der Staufer einen Kaiser stellte. In der Neuzeit standen die Welfen erneut im Zenit, als sie zu Kurfürsten und Königen von Hannover sowie zu Königen von Großbritannien und Irland aufstiegen.
Seitdem war die Bezeichnung nur noch Provinz im Königreich Preußen. Die Welfen wurden wie die Häuser Hessen-Kassel und Nassau von den preußischen Hohenzollern entthront. Das Haus Hannover repräsentiert seit dem Tod des erbenlosen – nicht kinderlosen – Herzogs Wilhelm von Braunschweig das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg. Alle welfischen Familienmitglieder tragen den Namen „Prinz(essin) von Hannover, Herzog(in) zu Braunschweig und Lüneburg“.

Aus Wikipedia, Wappen des Königreichs Hannover 1837
Aus Wikipedia, Wappen des Königreichs Hannover 1837
Aus Wikipedia, Ernst August I., König von Hannover (1771–1851)
Aus Wikipedia, Ernst August I., König von Hannover (1771–1851)

König Georg V. ging gemeinsam mit seiner Frau Königin Marie nach Österreich ins Exil. Er starb 1878 in Paris, wo sich die Welfenlegion gegen Preußen aufgestellt hatte, weswegen Bismarck das deutsche Privatvermögen des Königs in Höhe von 16 Millionen Talern 1868 eingezogen und in den Welfenfonds überführt hatte, dessen Erträge anfangs „zur Bekämpfung welfischer Umtriebe“ verwendet wurden. Georg V. wurde in der Königsgruft von Schloss Windsor beigesetzt. Seine Witwe lebte bis zu ihrem Tode in der Königinvilla in Gmunden. Ihr Enkel, Prinz Ernst August (1887–1953), ehelichte 1913 die Prinzessin Viktoria Luise von Preußen, einzige Tochter des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., und konnte dadurch den vakanten Thron des Herzogtums Braunschweig besteigen.

Aus Wikipedia, Georg V., König von Hannover (1819–1878)
Aus Wikipedia, Georg V., König von Hannover (1819–1878)

Mit dem Fall der deutschen Monarchien im Jahre 1918 musste auch Herzog Ernst August zu Braunschweig und Lüneburg abdanken. Er ging mit seiner Familie ins österreichische Exil auf Schloss Cumberland, das bereits sein Vater in Gmunden errichtet hatte.
Die Familie kehrte 1925 in den Freistaat Braunschweig zurück. Ernst August, der Schwiegersohn des früheren deutschen Kaisers, behauptete sich erfolgreich als freier Unternehmer und änderte 1931 den primären Familiennamen von Braunschweig-Lüneburg wieder in Hannover.
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 erfolgte jedoch ein Bruch zwischen dem regierenden britischen Königshaus und seiner deutschen Nebenlinie.
Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges, besonders in den letzten Kriegsmonaten, waren die Welfen über Rüstungsgeschäfte auch mittelbar an der Ausbeutung von Zwangsarbeitern beteiligt. Entsprechend dem Potsdamer Abkommen besetzte im Juli 1945 die Sowjetarmee u. a. Blankenburg und die „Domäne Hessen“. Die Familie konnte zuvor mithilfe von Lastwagen der britischen Armee einen Teil der Mobilien mit auf die Marienburg nehmen, wohin sie sich zeitweilig zurückzog. Es wird gemeinsam mit den Ländereien der Domäne Calenberg, von Ernst August Prinz von Hannover (* 1983 in Hildesheim) bewirtschaftet, dem auch das Fürstenhaus Herrenhausen gehört.
Eine Verfassung, in der bei der Gesetzgebung nur eine beratende Stimme des Parlaments vorgesehen war, wurde 1819 im Königreich Hannover eingeführt. Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen. Zu den Landständen gehörten Vertreter des Adels, der Kirche, der Städte und einige freie Bauern aus den einzelnen Landschaften. In der Provinz Hannover galt das hannoversche Landgemeindegesetz vom 28. April 1859 Es galt auch hier das Dreiklassenwahlrecht nach Steuern für eine Wahlzeit von sechs Jahren.

Flagge, entnommen aus Wikipedia
Flagge, entnommen aus Wikipedia
Karte, entnommen aus Wikipedia
Karte, entnommen aus Wikipedia

Da die unterschiedlichen Erbfolgegesetze in Hannover eine weibliche Thronerbin nur dann zuließen, wenn es keinen männlichen Erben gab, konnte Viktoria nicht Königin von Hannover werden. Somit wurde ihr Onkel, der Herzog von Cumberland, Ernst August I. 1837 erster selbstständig regierender König von Hannover (1771–1851).
Das kurfürstliche Haus von Hannover regierte Großbritannien und Irland innerhalb von fünf Generationen in Personalunion, die 1837 nach 123 Jahren endete: Georg(e) I. (1714–1727), Georg(e) II. (1727–1760), Georg(e) III. (1760–1820) und Georg(e) IV. (1820–1830). Nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches 1806 proklamierte Georg IV. als Prinzregent für seinen Vater 1814 das vormalige Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg zum souveränen Königreich Hannover.
Auf dem Wiener Kongress erklärte sich das von Napoleon. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) am 12. Oktober 1814 selbst zum Königreich Hannover. In der Zeit zwischen 1803 und 1806 besetzte Frankreich unter der Führung des Kaisers Napoleon viele deutsche Staaten. Als Napoleon 1815 besiegt wurde, beschlossen die deutschen Länder ihre Macht neu zu verteilen. Das Königreich Hannover wurde Teil des „Deutschen Bundes“.
Eine Verfassung, in der nur eine beratende Stimme des Parlaments, der, bei der Gesetzgebung vorgesehen war, wurde 1819 im Königreich Hannover eingeführt.
Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen.

Zu den Landständen gehörten Vertreter des Adels, der Kirche, der Städte und einige freie Bauern aus den einzelnen Landschaften.
Im Deutschen Krieg von 1866 verlor das Königreich Hannover an der Seite Österreichs und des Deutschen Bundes den Krieg gegen Preußen, wurde annektiert und war fortan nur noch Provinz im Königreich Preußen.
Da die unterschiedlichen Erbfolgegesetze in Hannover eine weibliche Thronerbin nur dann zuließen, wenn es keinen männlichen Erben gab, konnte Viktoria nicht Königin von Hannover werden. Somit wurde ihr Onkel, der Herzog von Cumberland, Ernst August I. 1837 erster selbstständig regierender König von Hannover (1771–1851). Nach seinem Tod folgte ihm sein Sohn Georg V. als König von Hannover (1819–1878) auf den Thron.
König Georg V. ging gemeinsam mit seiner Frau Königin Marie nach Österreich ins Exil. Er starb 1878 in Paris, wo sich die Welfenlegion gegen Preußen aufgestellt hatte. Die hannoversche Armee musste nach einem anfänglichen Erfolg in der Schlacht bei Langensalza gegenüber den preußischen Truppen am 29. Juni 1866 kapitulieren. Am 3. Oktober 1866 entthronte Preußen die Welfen und annektierte das Königreich Hannover.
Die Annexion des welfischen Königreichs durch das siegreiche Preußen 1866 wurde in der Bevölkerung mehrheitlich als bitteres Unrecht empfunden, obwohl während der Regierung Georgs V. die Kritik an dem innenpolitischen und dem starr orthodoxen religionspolitischen Kurs nie verstummt war.
Anlagen dienen den weiteren politischen und wirtschaftlichen Erläuterung und den Ergänzungen in den einzelnen Herrschaftsphasen insbesondere für Barskamp.


Anlage 1
Siebenjähriger Krieg
Im Siebenjährigen Krieg von 1756 bis 1763 kämpften alle europäischen Großmächte jener Zeit um Machtbalance und territoriale Gewinne in Europa, um Kolonien und Einfluss in Nordamerika, Indien und Afrika, um die Herrschaft über die transatlantischen Seewege sowie um Handelsvorteile. Im Wesentlichen standen Preußen und Großbritannien einer Allianz aus der Habsburgermonarchie, dem Heiligen Römischen Reich sowie Frankreich, Russland und Spanien gegenüber. Als Verbündete kamen auf beiden Seiten weitere kleinere und mittlere Staaten wie Kurhannover und Kursachsen hinzu.
Während Preußen, Habsburg, Frankreich und Russland primär um ihre Machtposition in Mitteleuropa stritten, ging es im Teilkonflikt zwischen Großbritannien und Frankreich auch um die Vorherrschaft in Nordamerika und Indien. In Preußen wurde der Siebenjährige als dritter Schlesischer Krieg gesehen, da die primären Ziele des Landes die Selbstbehauptung und die Sicherung der in den 1740er Jahren eroberten schlesischen Gebiete waren. In Nordamerika dagegen sprachen die Briten vom French and Indian War oder vom Great War for the Empire, die Franzosen von La guerre de la Conquête. Die britische Invasion der Philippinen im Jahre 1762 hieß aus spanischer Sicht Ocupación británica de Manila. Die Kampfhandlungen auf dem indischen Subkontinent werden als Dritter Karnatischer Krieg bezeichnet.
Da der Krieg in Mitteleuropa, Portugal, Nordamerika, Indien, der Karibik sowie auf den Weltmeeren ausgefochten wurde, sehen Historiker ihn gelegentlich auch als Ersten Weltkrieg an. Obgleich sich auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen auch neue Strategien der Kriegsführung etablierten, gilt der Konflikt als einer der letzten Kabinettskriege.
Er endete im Februar 1763, als die beteiligten Staaten die Friedensverträge von Paris und von Hubertusburg abschlossen. Als Ergebnis stieg Preußen zur fünften europäischen Großmacht auf, was den Dualismus mit Österreich vertiefte. Frankreich hingegen verlor seine vorherrschende Stellung in Kontinentaleuropa und große Teile seiner Kolonialgebiete in Nordamerika und Indien an Großbritannien, das damit zum dominierenden Weltreich wurde.

(aus Wikipedia)

Anlage 2
Bismarck zog das deutsche Privatvermögen des Königs in Höhe von 16 Millionen Talern 1868 ein und überführte es in den Welfenfonds überführt hatte, dessen Erträge anfangs „zur Bekämpfung welfischer Umtriebe“ verwendet wurden. Georg V. wurde in der Königsgruft von Schloss Windsor beigesetzt. Seine Witwe lebte bis zu ihrem Tode in der Königinvilla in Gmunden. Ihr Enkel, Prinz Ernst August (1887–1953), ehelichte 1913 die Prinzessin Viktoria Luise von Preußen, einzige Tochter des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II, und konnte dadurch den vakanten Thron des Herzogtums Braunschweig besteigen.

Wikipedia, gemeinfrei, Otto v. Bismarck
Wikipedia, gemeinfrei, Otto v. Bismarck

Es gelingt den späteren Herzögen der Welfen, durch geschickte Territorialpolitik Teile der alten Besitzungen zurückzugewinnen. Das 13. bis 17. Jahrhundert bringt jedoch immer wieder Zersplitterungen und Vereinigungen durch Erbgänge. So entsteht das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg sowie die Fürstentümer Lüneburg, Grubenhagen, Wolfenbüttel, Göttingen (später Calenberg) u.a., die 1635 in die Fürstentümer Calenberg (Residenz Hannover) Lüneburg (Residenz Celle) und Wolfenbüttel überführt werden.
Die Familie kehrte 1925 in den Freistaat Braunschweig zurück. Dieser sprach der ehemals herzoglichen Familie unter anderem Schloss Blankenburg und die Domäne Hessen im heutigen Landkreis Harz zu. Ernst August, der Schwiegersohn des früheren deutschen Kaisers, behauptete sich erfolgreich als freier Unternehmer und änderte 1931 den primären Familiennamen von Braunschweig-Lüneburg wieder in Hannover.

Anlage 3
Barskamp im Amt Bleckede von 1271 bis 1885 und Landkreis Bleckede von 1908 bis 1932.
Bildung des neuen Landkreises Bleckede aus: den Ämtern Bleckede und Neuhaus i. L.

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Bleckede.

  • 01.01.1908: Der Kreis Bleckede in der preußischen Provinz Hannover, Regierungsbezirk Lüneburg, umfasste 99 Gemeinden/Gutsbezirke.
  • 06.10.1910: Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen.
  • 01.10.1932: Zusammenschluss des Kreises Bleckede und des Landkreises Lüneburg zum neuen Landkreis Lüneburg mit dem Sitz der Verwaltung in Lüneburg.
    Das Amt Bleckede war ein historisches Verwaltungsgebiet des Fürstentums Lüneburg, später des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover. Übergeordnete Verwaltungsebene war die Landdrostei Lüneburg. Der Amtssitz war Bleckede. Das Amt bestand von 1271 bis 1932 und wurde in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.
    Das Amt entstand um die seit 1271 nachweisbare Grenzfeste Bleckede und ihrer Elbzollstätte. Im ausgehenden Mittelalter wechselte der Besitz von Berg und Vogtei häufiger zwischen Welfen und Askaniern. Ab Ende des 14. Jahrhunderts waren sie im Pfandbesitz der Stadt Lüneburg. Herzog Ernst II. konnte das Amt erst nach langen Auseinandersetzungen 1600 wieder in Besitz nehmen.
  • 1742 wurde das Amt Garze mit Bleckede vereinigt. Weitere Gebietsveränderungen folgten ab 1795 im Austausch mit den Ämtern Lüne, Scharnebeck und Winsen (Luhe). Die rechtselbischen Gemeinden Krusendorf und Sumte kamen 1820 an das Amt Neuhaus. 1852 wurde das Amt Bleckede um die Dörfer Neetze und Süttorf (aus dem aufgehobenen Amt Scharnebeck), Breetze (vom Amt Lüne), Bresse (vom Amt Dannenberg) und das ursprünglich sachsen-lauenburgische geschlossene Gericht Lüdersburg (mit Jürgenstorf) vergrößert. 1885 wurde das Amt Bleckede mit dem Amt Neuhaus zum neuen Kreis Bleckede zusammengeschlossen und 1932 in den Kreis Lüneburg eingegliedert.
Amt Bleckede um 1600 im Ämteratlas des Fürstentums Lüneburg von Johannes Mellinger, Wikipedia, gemeinfrei
Amt Bleckede um 1600 im Ämteratlas des Fürstentums Lüneburg von Johannes Mellinger, Wikipedia, gemeinfrei

Das Amt umfasste bei seiner Aufhebung (1885) folgende Gemeinden:
Ahnsdorf, Barskamp, Bleckede, Boitze, Bockelkathen, Brackede, Breese am Seißelberge, Breetze, Bruchdorf, Buendorf Dahlem ,Dahlenburg, Dübbekold, Eichdorf, Eimstorf, Ellringen, Garge, Garlstorf, Garze, Gienau, Göddingen, Harmststorf Horn, Horndorf, Jürgenstorf, Karze, Katemin, Kleinburg, Köhlingen, Köstorf, Kovahl, Lemgrabe, Lüben,, Lüdersburg, Moislingen, Mücklingen, Nahrendorf, Neetze, Neetzendorf, Nieperfitz, Nindorf, Oldendorf, Pommoisel, Quickborn, Radegast, Reeßeln, Rosenthal, Seedorf, Stiepelse, Süttorf, Tosterglope, Ventschau, Viehle, Vindorf, Vogelsang, Vorbleckede, Walmsburg, Wendewisch, Wendisch Bleckede, Wendischthun

Amtmänner
1550–1623: Fritz von dem Berge, Amtmann

Steinrelief an der Mauritius Kirche von Hittfeld, Wikipedia, gemeinfrei
Steinrelief an der Mauritius Kirche von Hittfeld, Wikipedia, gemeinfrei

1754–1758: Johann Justus Friedrich Tormin, Amtsauditor
1818–1820: Friedrich Johann Heinrich Wilhelm von der Wense, Oberhauptmann
1820–1836: Heinrich August Meyer, Amtmann, Vater von Auguste von der Decken

Unterschrift von Heinrich August Meyer
Unterschrift von Heinrich August Meyer

1837–1846: Friedrich Heinrich Justus Böse, Amtmann
1847–1866: Ernst Wilhelm Ferdinand Wendt, Amtmann, ab 1850 Oberamtmann
1867: vakant
1868–1875: Alexander Otto Jacob Heise, Amtmann
1876–1877: Barth, Amtmann (kommissarisch)
1877–1885: August von Harling, Amtmann, 1885–1886 Landrat des Kreises Bleckede

Landräte
1885–1886 August von Harling
1886–1887 Friedrich Wilhelm von Rohr (kommissarisch)
1887–1890 Günther von Hertzberg (1855–1937)
1890–1899 Gustav Schneider (1857–1931)
1899–1912 Hugo Müller-Otfried
1912–1918 Carl von Brandenstein (1875–1946)
1918–1925 Hugo Müller-Otfried
1925–1932 Otto von der Schulenburg Kreis Bleckede


Lage vom Kreis Bleckede
Der Kreis Bleckede war ein Landkreis in der preußischen Provinz Hannover.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover 1867 durch Preußen wurde am 1. April 1885 aus den alten hannoverschen Ämtern Bleckede und Neuhaus der Kreis Bleckede gebildet.
[1] Verwaltungssitz war die Stadt Bleckede. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Bleckede aufgelöst und in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.
Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Bleckede aufgelöst und in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.

1885 hatte Barskamp 503 Einwohner.


Anlage 4
Amtsgericht Bleckede
Das Amtsgericht Bleckede war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bleckede. Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Bis zur Trennung der Gerichtsbarkeit von der Verwaltung hatte der Zweite Beamte Bleckede seinen Wohnsitz in diesem 1810 erbauten klassizistischen Gebäude.

Das ehemalige Amtsgericht wird heute als Arztpraxis genutzt.
Das ehemalige Amtsgericht wird heute als Arztpraxis genutzt.

Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Bleckede. Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

1932-1933 siedelte das Amtsgericht in das Schloss über. 1930 ging das Gefängnis außer Betrieb, die Zellen wurden aber zur Aufbewahrung von Polizeigefangenen genutzt, bis sie 1973 umgestaltet wurden. Noch heute ist über dem Eingang die Bezeichnung „Amtsgericht“ zu erkennen.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Bleckede blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste das Amt Bleckede. Das Amtsgericht Bleckede war eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lüneburg im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Das Amtsgericht Bleckede war Elbzollgericht. Es wurde 1973 aufgehoben. Das Amtsgericht nutzte ab 1952 ein 1810 erbautes klassizistische Gebäude, das alte Amtsgericht. Nach Auflösung des Kreises Bleckede nutzte das Amtsgericht ab 1933 das Schloss.

(alle Angaben aus Wikipedia)

Anlage 5
St. Vituskirche zu Barskamp
Im Königreich Hannover wurde auch 1764 – 1770 die St. Vitus Kirche zu Barskamp in die heutige Form umgebaut: Umgestaltung der Kirche zu einer barocken Saalkirche aus Ziegelmauerwerk.
Vermutlich bestand das erste Kirchengebäude noch aus Holz oder Feldsteinen. Der Innenraum wurde durch eine Emporenanlage in drei Schiffe gegliedert. Über dem mittleren, Teil wurde ein hölzernes Tonnengewölbe errichtet. Dabei wurden das Kirchenschiff und Wehrturm zu einem Baukörper verlängert. Vom gotischen Bau blieb der Chor erhalten. Die Fenster wurden denen im Chor angepasst, ein neuer Altar wurde gebaut. Die Dacheindeckung wurde erneuert, vorher war sie mit Stroh eingedeckt. 1768, erhielt das Kirchenschiff seine heutige Gestalt, die vermissten Pläne über die Bauarbeiten, liegen inzwischen vor.

1798, Errichtung der Sakristei.
1790-1810, Pastor Ernst Rudolf Schultz, geboren in Trebel. Gest. in Barskamp, berichtete in der Kirchenchronik ausführlich über die Franzosenzeit
1808, der baufällige Chor sollte wieder einmal abgerissen werden. Wegen der kriegerischen Zeiten musste dieses Vorhaben jedoch verschoben werden.
ab 1810, die Inspektion wird in Bleckede neu errichtet (1924 wird sie zum Kirchenkreis Bleckede)
1811, es sind Aufzeichnungen des Pastorensohn Friedrich Münchmeyer vorhanden, in denen er die Bemalung einer Wand vor dem Turm, welche später durch eine Holzwand ersetzt wurde, beschreibt. Hinter der Wand vor dem Turm, befand sich ein Blasebalg für die Orgel, den man von den Kindern treten ließ.
1812, der alte Kirchhof bekam eine Feldsteinmauer.
1835-1838, an das bereits 1684 erbaute Küsterhaus wurde ein neues Schulgebäude angebaut.

Anlage 6
Die Meyer Orgel
1856, Der Bau der Orgel in der Barskamper St. Vitus Kirche, erfolgte 1856 vom Hoforgelbauer Ernst Wilhelm Meyer (Königreich Hannover).
Nachdem der Küster und Lehrer in der Anschaffung einer Orgel eine wesentliche Unterstützung seiner selbst sahen, denn bis dahin hatte er den Ton angegeben und den Gemeindegesang leiten müssen. Die Orgel war ihm nun eine wichtige Hilfe geworden, und deshalb verlangte er auch keine Vergütung für sein Spiel.

Meyer Orgel
Meyer Orgel

Die Kaufsumme von 1172 Talern, wurde überwiegend von 113 Höfnern (Vollbauern), 38 Köthenern und 3 Brinksitzern aus der Gemeinde aufgebracht.
Orgeln aus der Orgelbauwerkstatt Meyer die seit 1810 zunächst von Hoforgelbauer Ernst Wilhelm Meyer und ab ca. 1840 von seinem Sohn Eduard weitergeführt wurden, zeichneten sich grundsätzlich durch einen verhältnismäßig kräftigen Klang aus. Das Instrument besitzt 17 Register, zwei Manuale und Pedal.

Anlage 7
Schule in Barskamp
Die Idee der staatlichen Steuerung des Bildungswesens ist sehr alt. Bereits Plato wollte die Erziehung durch den Staat durchführen lassen.
Von geschichtlicher und auch für das Ausland beispielgebender Bedeutung ist die Entwicklung in Preußen. Die Principia regulativa des Königs Friedrich Wilhelm I. vom 28. September 1717 wurden für ganz Preußen durch das Generallandschulreglement (allgemeine Schulpflicht) Friedrichs des Großen von 1763 bestätigt, wo es bis 1918 jedoch nur eine Unterrichtspflicht jedoch keine Schulpflicht gab. Zuvor gab es im Wesentlichen Bekenntnisschulen, wie z.B. Klosterschulen oder Thoraschulen. Adelige und Großbürgertum genossen Unterricht durch Hauslehrer. Mit der Gründung des Kaiserreichs 1871 wurde die Schulpflicht durch Otto von Bismarck für ganz Deutschland eingeführt.

Durch Preußen wurde Deutschland das Land, in dem in einem Ausmaß, die Bildungsinstitutionen von der Grundschule bis zur Universität in staatlichem Besitz waren und sind. Das Generallandschulreglement in Preußen sieht für die Kinder auf dem Lande eine Schulpflicht vor, die in der Regel vom 5. bis 13./14. Lebensjahr dauern soll. Alle sollen ‚das nötige vom Christenthum‘ und ‚fertig Lesen und Schreiben‘ lernen. Durchgesetzt wird die Schulpflicht in den meisten deutschen Ländern bis ca. 1850.

Das Schulaufsichtsgesetz hebt die Schulinspektion durch die Geistlichen im Königreich Preußen auf und unterstellt alle Schulen der staatlichen Aufsicht. 1888 gesetzliche (endgültige) Abschaffung des Schulgeldes für den Volksschulunterricht. Der Besuch höherer Schulen bleibt bis in die 1950er Jahre in Deutschland schuldgeldpflichtig.
Allerdings handelte es sich bei diesem Generallandschulreglement „bestenfalls um wohlgemeinte Absichtserklärungen der Landesherren“. Die preußische Statistik von 1816 bestätigt dies und hält fest, dass zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 60 % der Kinder an einer öffentlichen Schule registriert waren. Für ganz Preußen stieg die Zahl der registrierten Schüler von 1816 zu 1846 um 82 %. Besonders in der Landbevölkerung stieß die Schulpflicht zunächst auf Widerstand. Die in kleinbäuerlichen Betrieben notwendige Arbeitskraft der Kinder wurde erheblich wichtiger als deren Schulbildung angesehen. Eltern wurden sanktioniert, die ihre Kinder nicht zur Schule schickten. Die Not vieler Kleinbauern führte dazu, dass häufig deren Kinder spätestens im zehnten oder elften Lebensjahr – vor allem in den Sommermonaten – an einen größeren Bauern vermietet wurden. Die Errichtung der ersten Schule in Barskamp ist nicht bekannt, aber im Jahre 1684 wurde eine neue Küsterschule errichtet, das dafür erforderliche Holz durfte forstzinsfrei aus dem Barskamper Wald geholt werden. der Küster war aber bereits vor 1684 tätig.

Zeichnung des Küster- und Schulhauses, gezeichnet von Stieger
Zeichnung des Küster- und Schulhauses, gezeichnet von Stieger

1771 trennte man die Küster- und die Lehrerstelle.
In den Jahren 1835–1838 wurde vom Kirchspiel Barskamp, ein neues Küsterhaus, welches bereits seit 1684 bestand, ein neues Schulgebäude angebaut, die Kosten für die Schulstube musste jedoch die Schulgemeinde des Kirchdorfes tragen.
1904, das Schulhaus erhielt einen Anbau.
1909 baute man an das auf dem Grundstück der Kirche stehende Schulgebäude, dessen eine Hälfte Organistenwohnung war, zwei Klassenräume an, die mit der darüber liegenden Lehrerwohnung zur politischen Gemeinde gehörten.

Anlage 8
Feuerwehr
Am 16. August 1846 wütete in Barskamp um die Mittagszeit ein Großfeuer und vernichtete innerhalb von eineinhalb Stunden 72 Gebäude. Zu den wenigen, die verschont blieben, gehörten das Pfarrwitwenhaus und die Kirche.
Man sagt, dass das Feuer durch einen Hütejungen verursacht worden sei, der geraucht habe. Und weil in dem besonders trockenen Jahr die gesamte Ernte unter Dach und Fach war, fanden die Flammen reiche Nahrung. Das Feuer sprang von Haus zu Haus und machte die betroffenen Barskamper zu armen Leuten.
Es wurde aber relativ schnell mit dem Wiederaufbau begonnen, wozu das Bauholz über die Elbe geholt wurde. Die Balkeninschriften aus jener Zeit beziehen sich übrigens alle auf die Feuersbrunst.
Aus der Erfahrung, die bei diesem Unglück gewonnen wurde, ist 1853 dann der Feuerlöschverband zwischen Barskamp, Köstorf und Göddingen entstanden, der sich eine gemeinsame Handdruckspritze anschaffte.

© Wienke, Handdruckspritze
© Wienke, Handdruckspritze

Anlage 9
Glocke von 1735
Im Jahre 1735, goss Meister Lorenz Oehmann aus, Lüneburg, eine weitere Glocke, mit einem Gewicht von 12 Zentnern, mit den Inschriften: „Mein Tönen ruft herbei, des Herren Wort zu hören, so sei bereit, noch ist es Zeit, zu Gott sich zu bekehren” sowie Soli deo Gloria.

Glocke von 1735
Glocke von 1735

Anlage 10
Neubau Pfarrhaus
1755 erfolgte der Neubau des Pfarrhauses.

Historisches Foto, Pfarrhaus
Historisches Foto, Pfarrhaus