Siehe auch
3.2.0 Rezess
3.2.2 Hölthing,
3.2.3 Gothing,
3.2.4 Tinglinde bzw. Tingplatz
Barskamp war seit mindestens der Reformationszeit Sitz einer Vogtei, dies ist urkundlich belegt. Die Vogtei dürfte aber deutlich älter sein.
Sie hatte das Recht Märkte (Rinder- und Pferdemarkt, Vitusmarkt?), im Amt Bleckede abzuhalten. Die Vogtei bestand 1800 aus 10 Dörfern rechts- und linksseitig der Elbe.

Das durch einen Vogt oder Voigt, vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl vom spätrömischen Beamten, dem advocatus, als auch von der germanischen Munt oder Fauth ist dem althochdeutschen entlehnt, ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.
Während eine der wichtigsten Aufgaben des Vogtes, der christlichen Kaiser zunächst der Schutz der Kirche (advocatia ecclesia) war, wuchs sie später zur weitgehenden Schutzherrschaft und zur Bevormundung (jus advocatiae) aus. Im Frankenreich, zunächst bei den Westfranken, wurden in den geistlichen Immunitäten die Immunitätsleute durch einen Vogt (zunächst rector, praepositus, vicedominus) vertreten; er schützte sie durch seine Macht und führte auch deren Aufgebot, später Schirmvogtei genannt; im Immunitätsgericht übte er das Richteramt aus.
Aus dem Königschutz bzw. Kaiserschutz für die Kirche entstand die Vogtei über Kirchen und Klöster.
Auf Grund eines kaiserlichen Erlasses vom Jahre 401 waren den Kirchen „advocati„ vorgeschrieben, da sie sich (nach Tim. II, 2, 4) sämtlicher weltlicher Geschäfte enthalten soll. Ein Kloster oder ein Stift brauchte für die Ausübung seiner weltlichen Hoheitsrechte einen Vogt
Frei vom Gericht eines Vogts also Vogtfrei waren vor allem Klöster. Er vertrat das Kloster als Anwalt.
Der Vogt (lateinisch „advocatus“) musste ursprünglich ein vollfreier, waffenfähiger Laie sein. Es war ein von Männern bekleidetes Amt und beinhaltete die Vertretung von Personen, Institutionen und Interessen.
Der Vogt regierte und richtete als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Vögte legten Steuern fest und zogen diese auch ein, sie hielten Gericht und ahndeten Vergehen.
Vögte hatten den Vorsitz im Landgericht und mussten die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes.
Die Berufsbezeichnung für einen Vogt könnte heute auch mit Bürgermeister oder Ortsvorster, Gerichtsvollzieher, Gutsverwalter oder eine andere Person mit Aufsichtsbefugnis übersetzt werden.


Eine überragende Bedeutung für den Barskamper Raum hat seit eh und je der Barskamper Wald, und dem in ihm gelegenen Forsthof Schieringen – ehemals ein mit einer Schäferei verbundenes, herrschaftliches Vorwerk.

Die Verlegung der Vogtei von Walmsburg (nach Barskamp, könnte forstwirtschaftliche Gründe gehabt haben. Die Vogtei Barskamp und das eng mit ihr verbundene Holzgericht (Hölthing) gerieten ebenso wie die Dahlenburger Vogtei in Abhängigkeit des Bleckeder Schloss.
Während das Dahlenburger Vogteigericht und das Wiebecker Holzgericht erst im 15. Jahrhundertzusammenwuchsen, scheinen in der Vogtei Barskamp, die Ämter des Vogts und des Förster schon eher in deiner Hand vereinigt gewesen zu sein.
Die Barskamper Vogtei basierte auf einem Go.
Als Go“ bezeichnet zunächst einmal so viel wie kultiviertes, neu besiedeltes Land. Später wurde dieser Begriff auf die Gruppe der Menschen übertragen, die dieses Gebiet bewohnten. Daneben verband man damit die militärischen Aufgaben, die auf dem Bezirk hafteten.
In der vorfränkischen Zeit waren die Go-bzw. Gaugerichte die Bezeichnung für die Thingversammlung der freien männlichen Einwohner auf der Ebene der Gaue (lateinisch pagus).Dort wurden unter anderem Rechtsangelegenheiten besprochen und entschieden. Gogericht (auch Gohgericht oder Gowgericht) ist die Thingversammlung im vorkarolingischen Sachsen.
Nachdem der Frankenkönig Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, setzte er innerhalb der vorhandenen Gaue Grafen als seine Stellvertreter ein.

Das Go-Ting auch Goh-ting dürfte auf dem Marktpatz unter der alten Linde stattgefunden haben. In Barskamp fand das Goh-Ting unter der Gerichtslinde bzw. der Tinglinde statt. Die noch bis 1968 gestanden hat.


Die alte Gerichtslinde ist auch auf dem Barskamper Wappen zu sehen.
Zugehörigkeit der einzelnen Höfe zur Vogtei.





11.10.2025