Das Londoner Statut (vollständiger amtlicher Titel: Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945, auch Londoner Charta oder Nürnberger Charta) legte Rechtsgrundlagen und Prozessordnung des Internationalen und der amerikanischen Militärgerichtshöfe fest, die für die Nürnberger Prozesse ins Leben gerufen wurden.
Am 8. August 1945 wurde auf der Londoner Konferenz das Londoner Viermächte-Abkommen von Vertretern der Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs unter-zeichnet.
Das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs war ein Annex dieses Abkommens. Es wird heute als „Geburtsurkunde des Völkerstrafrechts“ angesehen.
In materiell-rechtlicher Hinsicht bildete das Londoner Statut die Basis des Kontrollratsgesetz Nr. 10, das die Justizbehörden der alliierten Militärregierungen der Strafverfolgung in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zugrunde legten.
Das Statut baute auf der „Erklärung zu den deutschen Gräueltaten“ (Declaration of German Atrocities) auf, die auf der Moskauer Drei-Mächte-Konferenz im Oktober 1943 von den Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet wurde.
Das Gericht sollte für solche Kriegsverbrecher zuständig sein, „für deren Verbrechen ein geographisch bestimmter Ort nicht gegeben ist“. Andere Kriegsverbrecher sollten entsprechend der Moskauer Erklärung in die Länder überführt werden, in denen sie ihre Verbrechen begangen hatten, und dort vor nationale Gerichte gestellt werden.
Der Text des Statuts wurde von den Rechtsdelegationen der vier alliierten Mächte beraten, die unter der Führung des britischen Lordkanzlers Sir William Jowitt, der Sir David Maxwell Fyfe nach der Auflösung der Kriegsregierung Churchills ablöste, in London tagten.
Die amerikanische Delegation wurde vom Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Robert H. Jackson geleitet, die französische vom Richter am Pariser Cour de cassation Robert Falco. Der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Sowjetischen Gerichtshofs Iona Nikittschenko war Leiter der sowjetischen Delegation und Kronanwalt Sir Hartley Shawcross der britische Delegationsleiter.
Das Londoner Statut wurde von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet, zusätzlich aber auch von der Provisorischen Regierung der Französischen Republik.
Es sah eine Beitrittsmöglichkeit für weitere Länder der Vereinten Nationen vor. Die vier Signatarmächte stellten auch je einen Richter für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, der den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher führte.
Der Internationale Militärgerichtshof (IMG), englisch: International Military Tribunal (IMT) war ein ad hoc errichteter Strafgerichtshof und wurde nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa von den alliierten Siegermächten eingerichtet. Hauptsitz des Tribunals war Berlin, das Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher fand ab dem Herbst 1945 in Nürnberg statt. Der IMG diente als Vorbild für den nach Ende des Pazifikkriegs am 19. Januar 1946 aufgrund der Charter of the International Military Tribunal for the Far East errichteten Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten.

Deutsche Fassung, Band 1 1947, mit Anklageschrift, Urteil und Strafausspruch Dokumentenband 42, 1949
Deutsche Fassung, Band 1 1947, mit Anklageschrift, Urteil und Strafausspruch Dokumentenband 42, 1949
Deutsche Fassung, Band 1 1947, mit Anklageschrift, Urteil und Strafausspruch Dokumentenband 42, 1949

Der Internationale Militärgerichtshof ist rechtshistorischer Vorläufer der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie des 1998 geschaffenen ständigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Seine Errichtung gilt als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts.
Bereits während des Zweiten Weltkrieges beschlossen die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition, die hauptverantwortlichen Nationalsozialisten im Deutschen Reich vor Gericht zu stellen. Bei der Konferenz von San Francisco wurde Anfang Mai 1945 der Vorschlag unterbreitet, die namentlich noch nicht benannten Hauptkriegsverbrecher vor ein internationales Militärgericht der vier Hauptsiegermächte zu stellen. Nach der Deutschen Kapitulation vom 7. bis 9. Mai 1945 beschlossen die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich bei der Londoner Konferenz am 8. August 1945 die Errichtung eines Internationalen Militärtribunals.
Zum ersten Mal in der Geschichte entstand ein internationales Gericht, das Verletzungen des Völkerrechts ahndete. Im Justizpalast Nürnberg fand vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher statt.

Die Verfassung (Londoner Statut) des IMT, Artikel 1, beginnt mit:
„In Ausführung des Abkommens vom 8. August 1945 zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken soll ein Internationaler Militärgerichtshof zwecks gerechter und schneller Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse gebildet werden.“[3]
Für folgende Handlungen war das IMT zuständig:
Die Anklagen lauteten:
– Kriegsverbrechen
– Verbrechen gegen den Frieden
– Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Urteile waren gemäß Artikel 26 des Statuts „endgültig und nicht anfechtbar.

Jede Nation stellt einen Richter und einen Anklagevertreter (= Staatsanwalt), Angeklagte bekommen Verteidiger und ordnungsmäßiger Gerichtsprozess
Die Nürnberger Prozesse fanden vom 20.11.1945 bis zum 1.10.1946 statt.
Angeklagt waren,
führende Funktionäre der NSDAP, hochrangige Nazi-Minister, Militärs z.B. Hermann Göring (zweiter Mann nach Hitler im Dritten Reich), Rudolf Heß (Stellvertreter Hitlers in der NSDAP), Albert Speer (Rüstungsminister).
Das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS (mit Ausnahme der Reiter-SS) wurden vom Internationalen Militärgerichtshof zu verbrecherischen Organisationen erklärt.
Ziel war die Bestrafung der deutschen Hauptkriegsverbrecher, Aufbereitung der Nazi-Verbrechen für die deutsche Öffentlichkeit, Fairer Gerichtsprozess man wollte zeigen, wie Demokratie funktioniert.
Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei. Bormann wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Hermann Göring beging Selbstmord.
Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der alten Turnhalle auf dem Gelände des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Hermann Göring beging wenige Stunden zuvor Selbstmord. Nach der Hinrichtung wurden die Leichen nach München gebracht und im Krematorium des Ostfriedhofs verbrannt. Ihre Asche wurde anschließend in einen Nebenfluss der Isar gestreut.
Die zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst in Nürnberg und wurden am 18. Juli 1947 in das Alliierte Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau verlegt, wo sie bis zum Ende ihrer Haft inhaftiert blieben.

Ein Großteil der deutschen Bevölkerung sah die Verhandlungen kritisch, Alliierte Kriegsverbrechen (z.B. Bombardierungen der deutschen Städte, Vergewaltigungen…) wurden nicht verhandelt deshalb wurde die aus der Bevölkerung als „Siegerjustiz“ wahrgenommen.
Die Amerikaner führen zwölf weitere Prozesse bis 1949 durch, verurteilt wurden Ärzten, Industriellen, SS-Mitgliedern, Wehrmachts-Offizieren, Beamten, in 185 Anklagen und 177 Urteile.

Hauptangeklagte vor dem internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg,By Bundesarchiv, Bild 183-H27798 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0 Blick in den Verhandlungssaal der Nürnberger Prozesse am 30. September 1946.
Hauptangeklagte vor dem internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg,By Bundesarchiv, Bild 183-H27798 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0 Blick in den Verhandlungssaal der Nürnberger Prozesse am 30. September 1946.

Heinrich Himmler wird in Lüneburg zur Vernehmung in ein Gefangenenlager gebracht. Am nächsten Tag gibt er sich bei einem Verhör zu erkennen. Er verübt Selbstmord durch eine im Mund verborgene Giftkapsel.

Frankfurter Auschwitz-Prozess

1963 begann der Prozess gegen das ehemalige Personal des Konzentrationslagers Auschwitz.
1963 begann der Prozess gegen das ehemalige Personal des Konzentrationslagers Auschwitz.

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess war ein Strafprozess, der am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer begann und sich gegen 22 ehemalige Mitglieder der Lagermannschaft des Konzentrationslagers Auschwitz richtete die wegen Mordes in einer Vielzahl von Fällen angeklagt wurden.
Dieser Prozess, der als der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt. Die Urteile wurden am 19. und 20. August 1965 verkündet. 16 Angeklagte wurden zu Zuchthausstrafen verurteilt, darunter sechs lebenslang, drei wurden freigesprochen.
Der Prozess dauerte fast zwei Jahre und umfasste 183 Verhandlungstage.

https://www.juedischesmuseum.de/besuch/detail/fritz-bauer-der-staatsanwalt-1/
Fritz Bauer – Der Staatsanwalt
Quelle: https://www.juedischesmuseum.de/besuch/detail/fritz-bauer-der-staatsanwalt-1/

Der Prozess hatte eine große politische und gesellschaftliche Bedeutung, da er die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Deutschland vorantrieb und die Öffentlichkeit mit den Verbrechen in Auschwitz konfrontierte.
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess war ein wichtiger Schritt bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen und trug dazu bei, dass die Verbrechen in Auschwitz nicht in Vergessenheit gerieten.
Der Prozess löste eine breite öffentliche Debatte über die NS-Vergangenheit und die Rolle der Deutschen dabei aus.
Erinnerungen an die Judenverfolgung wurden hingegen verdrängt („Wir haben das alles nicht gewusst“). Manch ehemaliger Volksgenosse verschwieg lieber ganz sein aktives Mittun oder die Tatsache, dass er sich an den enteigneten Besitztümern der Juden bereichert hatte. Und so genau wollten es die Töchter und Söhne der Nachkriegsgeneration oft auch nicht wissen.