Bis zur Machtübernahme der nationalsozialistischen Regierung im Deutschen Reich am 30. Januar 1933 gab es keine Frage, wie sich die Saarbevölkerung bei der anstehenden Saarabstimmung entscheiden würde. Die im Versailler Vertrag nach 15 Jahren vorgesehene Abstimmung über die politische Zukunft des Saargebietes schien für die Zeitgenossen nur eine Formsache zu sein. Bei allen relevanten politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen im Saargebiet bestand im Hinblick auf die Abstimmung des Jahres 1935 Einigkeit hinsichtlich der Wiedervereinigung mit dem deutschen Vaterland. Selbst Frankreich rechnete fest mit dem Verlust der Abstimmung und schloss am 3. Dezember 1934 in Rom einen Rückgliederungsvertrag mit der deutschen Regierung, bei der das Deutsche Reich 900 Millionen Franc an Paris für den Rückkauf der Saarbergwerke und Eisenbahnlinien des Saargebietes zahlen sollte. Das an der Westgrenze des Saargebietes von Frankreich auf eigenem Territorium ab 1930 gebaute Verteidigungssystem der Maginot-Linie zementierte die Vorahnung Frankreichs hinsichtlich des drohenden Verlustes des Saargebietes.
Das NS-Regiem verkürzte die Abstimmungsfrage der Saarabstimmung auf die Alternativen „Deutsches Vaterland“ oder „französischer Erbfeind“. Die fünfzehnjährige „Heim ins Reich“-Politik konnten bis zur Volksabstimmung am 13. Januar 1935 nicht mehr ausgeglichen werden. Die antisemitischen Maßnahmen im Reich ließen auch an der Saar eine judenfeindliche Stimmung aufkommen.
So stimmten dann am 13. Januar 1935 bei einer Wahlbeteiligung von 98 % 90,73 % für eine Vereinigung mit Deutschland, 8,86 % für den Status quo und nur 0,4 % der Wähler für eine Vereinigung des Saargebietes mit Frankreich.
Für das NS-Regime war es ein überwältigender Sieg und ein erster großer außenpolitischer Erfolg.
Das Saargebiet gehörte ab dem 1. März 1935 wieder uneingeschränkt zum Deutschen Reich.
Was im Rahmen eines großen propagandistischen Massenspektakels mit Aufmärschen in Anwesenheit von Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler sowie der Bischöfe von Trier und Speyer – Bornewasser und Sebastian – vor dem Rathaus St. Johann in Saarbrücken gefeiert wurde. Das Land an der Saar wurde aber – entgegen der Erwartung vieler Zeitgenossen – nicht wieder an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern blieb als politische Einheit unter dem neuen Namen „Saarland“ erhalten (Reichsland Saarland). In der Parteiorganisation der NSDAP bildete es zusammen mit der bayerischen Pfalz den Gau „Saar-Pfalz“. Das Saarland wurde durch Josef Bürckel, ab 1935 zunächst als Reichskommissar, ab August 1940 dann als Reichsstatthalter in Saarbrücken verwaltet. Diesem waren auch die Pfalz und ab 1940 das deutsch besetzte Lothringen unterstellt.

Regelmäßigkeitsbonus

Die Prime de Régularité (Regelmäßigkeitsbonus) wurden von 0,50 Saarmark bis 10 Saarmark ausgegeben.

Bezugsscheine, Bezugsscheine für Rohstoffe, z.B. Eisenscheine Regelmäßigkeitsprämien, Primes de Régularité (Regelmäßigkeitsprämien) für Saarbergleute, Lebensmittelkarten u. -Lebensmittelmarken, Bezugsscheine für Rohstoffe, z.B. „Eisenscheine“ von Eisen und Stahl, die zur Kriegsführung benötigt wurden.
Daher gab es bei diesen und anderen Rohstoffen große Versorgungsengpässe. Nach dem Krieg war die Situation nicht viel anders und besserte sich nur äußerst langsam. Deshalb waren in allen Besatzungszonen während der ersten Nachkriegsjahre bestimmte Materialien und aus ihnen hergestellte Produkte rationiert, und man konnte sie nur gegen Abgabe von Bezugsscheinen erhalten. Für den Bezug von Eisen und Stahl musste man so genannte „Eisenscheine“ vorlegen.

Diese Scheine benötigten z.B. Betriebe, die Gegenstände aus Eisen oder Stahl herstellten oder mit Eisenwaren handelten.
Auch wenn man privat zum Reparieren im Haus ein paar Eisenwinkel oder eine Handvoll Nägel kaufen wollte, musste man dafür Eisenscheine mit der entsprechenden Gewichtsangabe vorlegen.
Die im Nachkriegs-Saarland kursierenden Bezugsscheine wurden vom O.C.R.P.I. verausgabt, dem „Office Central de Répartition des Produits Industriels“. Für Eisenscheine war innerhalb dieses „Zentralbüros für die Verteilung von Industrieprodukten“ die „Section des Fontes, Fers et Aciers“ (Sektion Gusseisen, Eisen und Stahl) zuständig.

Die auf der Rückseite eingedruckte Abkürzung „CCETR“ bedeutete:
„Caisse Centrale d’Emission des Titres Répartiteurs“, übersetzt
etwa: „Zentralkasse für die Ausgabe von Bezugsscheinen.

Eisenscheine
Eisenscheine

Lebensmittel und sonstige Gebrauchsgüter mussten im Saarland wie in den anderen Besatzungszonen rationiert werden.

Die Abbildungen von Scheinen der Prime de Régularité (Regelmäßigkeitsbonus)
in Mark.

Lebensmittelkarten und –marken

In den ersten beiden Nachkriegsjahren herrschten Hunger, Not und Zerstörung, Verfolgung und Angst vor Ausweisung. Hinzu kam noch die Sorge um den Arbeitsplatz. Es ging um das Lebensnotwendigste. Statt der vorgesehenen 1250 Kalorien für jeden Bürger (normal waren mindestens 2000 Kalorien am Tag) sind in den beiden Nachkriegsjahren kaum 950 Kalorien pro Tag verteilt worden. Hiervon konnte keiner satt werden. An Winterkartoffeln wurden zwei Zentner pro Person zugeteilt. Da die Zuteilung von Brot und Fett nicht ausreichte, ernährte man sich hauptsächlich von Kartoffeln. Doch diese Zuteilung war in kurzer Zeit aufgebraucht.
Die aus dem Sommer 1947 überlieferte Tagesration eines Normalverbrauchers war wie folgt festgesetzt: 330 g Kartoffeln, 250 g Brot, 18 g Fleisch, 16 g Zucker, 12 g Teigwaren, 10 g Fett, 4 g Käse, 4 g Kaffee-Ersatz und 4 Zigaretten. Ab und zu wurden noch andere Dinge aufgerufen: Kindernahrungsmittel, Puddingpulver, sogenannte Schwimmseife, Waschpulver oder eine Schachtel Streichholz.
Lebensmittel und sonstige Gebrauchsgüter mussten im Saarland
wie in den anderen Besatzungszonen rationiert werden. Zu diesem Zweck wurden Lebensmittelkarten an die Bürger ausgegeben, um sicherzustellen, dass die wenigen vorhandenen Güter gerecht und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten unter der Bevölkerung verteilt wurden. Alleinstehende erhielten deshalb andere Mengen zugeteilt als Schwerkranke oder Familien mit Kindern. Außerdem wurden die einzelnen Kartenempfänger je nach der Schwere ihrer Arbeit in verschiedene Kategorien eingestuft. Man bekam Lebensmittelkarten nur, wenn man eine Arbeit hatte. Und dies konnte man z.B. durch Vorlage seiner Arbeitskarte nachweisen (Abb. rechts: Da die Karte im Januar 1947 ausgestellt wurde, ist als Staatsangehörigkeit noch „deutsch“ eingetragen; „Sarrois“ kam erst im Dezember).

Arbeitskarte/Saar
Arbeitskarte/Saar
Bezugsausweis für Lebensmittelkarten
Bezugsausweis für Lebensmittelkarten

Mit den Lebensmittelkarten, in die die Personalien der Berechtigten
eingetragen wurden, konnte man die wichtigsten Nahrungsmittel in
den vorgeschriebenen Mengen je Tag oder Woche beziehen. Wieviel man jeweils für die Marken erhalten konnte, wurde gemäß den
gerade vorhandenen Beständen festgelegt. Man musste in den Geschäften den Preis für Gekauftes bezahlen und zusätzlich die entsprechenden Marken in der erforderlichen Höhe abgeben. Diese galten immer nur für die aufgedruckte Art von Lebensmitteln,
also z.B. für Milch, Butter, Margarine, Pflanzenfett, Mehl, Brot, Eier, Fleisch, Salz, Zucker, Kartoffeln, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz, Tee usw. „Persönliche Bezugsausweis-Karten“ wurden durch
die Kartenstellen der Heimatwohnorte ausgestellt (Bild links). Man musste sie vorlegen, wenn man Lebensmittelmarken beziehen wollte. Diese Karte war im Juli 1948 in der Gemeinde Siersburg auf
ein achtjähriges Kind ausgestellt. Auf der Innenseite (Bild unten) wurden die Marken eingeklebt und beim Einkauf der Waren einzeln abgerissen. Sie galten jeweils für ein Quartal.

Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelmarken
Lebensmittelkarten
Lebensmittelmarken
Lebensmittelkarten

Für Zigaretten (siehe Raucherkarte unten) sowie Kleidungsstücke,
Kohlen und Treibstoff wurden Bezugsscheine ausgestellt,
die man mit einer ausreichenden Begründung beantragen konnte.

Auf der oben abgebildeten Raucherkarte für 1947 sind die beiden
Monatsabschnitte für November und Dezember noch unberührt,
weil nach der Einführung des Franken an der Saar am 20.11.1947
keine Raucherkarten und -marken mehr benötigt wurden.

Das Geld“ der Saarländer…

A) Vor und im Zweiten Weltkrieg

In den frühen 20er Jahren waren Buntmetalle Mangelware, daher fehlte es an Franken-Münzen. Die französische Grubenverwaltung „Mines Dominiales de la Sarre“ gab deshalb eine Art Notgeld heraus: Geldscheine zu 50 Centimes, ein Franc sowie zwei Francs. Dieses besondere „Grubengeld“ war nur im Saargebiet gültig als Zahlungsmittel und konnte später (bis zum 1. Januar 1930) gegen reguläres Frankengeld eingetauscht werden
Bis Mai 1923: Mark (ab Juni 1920 daneben auch Französische Franken)
Früher gehörte das Land an der Saar zum Deutschen Reich, das 1871 gegründet worden war. Ab 1873 wurde hier in Mark bezahlt. Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm der Völkerbund im Jahre 1920 gemäß Artikel 45 des Versailler Friedensvertrags die treuhänderische Verwaltung unseres Landes, das man nun als Saarbeckengebiet oder kurz Saargebiet bezeichnet. Gleichzeitig wurde Frankreich das uneingeschränkte Eigentum an den staatlichen Steinkohlengruben im Saargebiet für die Dauer von 15 Jahren zugestanden. Die Franzosen erhielten auch das Recht, den damit zusammenhängenden Zahlungsverkehr in ihrer eigenen Währung abzuwickeln. Der Französische Franken wurde deshalb im Saargebiet zunächst neben der Mark verwendet.

Ab 1. Juni 1923: nur noch Französische Franken
An diesem Tag wurde das unter dem Mandat des Völkerbunds stehende Saargebiet im Bereich der Wirtschaft mit Frankreich vereinigt. Daher wurde der Französische Franc als allein gültiges Zahlungsmittel eingeführt.

Ab 1. März 1935: Reichsmark.
Nach dem Anschluss an Hitlerdeutschland als Folge der Volksabstimmung vom 13. Jan. 1935 galt im Saarland (wie im übrigen Deutschen Reich seit 1924) die Reichsmark. Bei der Währungsumstellung 1935 erhielt man für einen Franken 0,1645 RM.

B) Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nicht weniger als vier verschiedene Währungen wechselten sich nach dem Krieg in unserem Land als gesetzliches Zahlungsmittel ab: Reichsmark (RM) bis zum 16. Juni 1947, ab Jan. 1947: Besatzungsfranken für französisches Personal.
(1) Reichsmark(RM)
Nach dem Kriegsende blieb die Reichsmark(RM) im Saargebiet zunächst als gesetzliches Zahlungsmittel in Kraft, auch während der Besetzung durch die Amerikaner (ab März 1945) und durch die Franzosen (ab Juli 1945). Als eine der ersten Maßnahmen der Franzosen, das Saargebiet gegen das übrige Deutschland abzuschotten, verboten sie von hier aus jeglichen Geld- und Kapitalverkehr mit anderen deutschen Besatzungszonen und sogar mit den übrigen Teilen der französischen Zone. Dieses Verbot galt auch schon, bevor sie das Regierungspräsidium Saar am 25. Juli 1945 aus ihrer Besatzungszone herauslösten. Durch ein Dekret vom 4. Juni 1947 beschloss die französische Regierung, mit Wirkung vom16. Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet außer Kraft zu setzen. An diesem Tag verloren hier sämtliche Reichsbanknoten und Rentenmarkscheine sowie die von der alliierten Militärverwaltung ausgegebenen Banknoten ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel und wurden eingezogen. Auch die silbernen 2- und 5-Reichsmark-Stücke mussten abgeliefert werden, ihr Besitz war danach sogar verboten. Allerdings behielten die im Land vorhandenen deutschen Scheidemünzen zu 1, 5, 10 und 50 RPf weiterhin ihre Gültigkeit. In den drei anderen westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurde übrigens die Reichs- bzw. Rentenmark erst ein Jahr später abgelöst, nämlich am 20. Juni 1948: an diesem Tag wurde dort die D-Mark als neue Währung eingeführt; dies war etwa ein Jahr vor der Gründung der Bundesrepublik, die am 23. Mai 1949 erfolgte.
(2) „Besatzungsfranken“ (Francs des territoires occupés): von Januar bis Juni 1947 (nur für Besatzungsangehörige)
Im französischen Besetzungsgebiet Deutschlands (und damit auch an der Saar) sowie Österreichs wurden vom Januar 1947 an sogenannte „Besatzungsfranken“ als Spezialgeld für die Besatzungsmacht in Umlauf gebracht. Dies waren neue, auf den Französischen Franken lautende Zahlungsmittel, die für den ausschließlichen Gebrauch durch französisches oder alliiertes Personal und deren Dienststellen bestimmt waren; sie stellten also keine eigene Währung dar. Damit sollten die Geldumläufe des Französischen Franc und der Reichsmark vollständig voneinander getrennt werden, um
zu verhindern, dass Markbeträge unerlaubter Herkunft gegen Franken umgetauscht wurden. Die französischen Behörden kontrollierten jeglichen Umtausch von Mark und Francs (auch Besatzungsfrancs) wie echte Währungsgeschäfte. Es wurde dagegen kein Unterschied mehr gemacht
zwischen Besatzungsmark, Reichsmark und Rentenmark; diese waren nun
untereinander austauschbar. Deutschen Personen war es unter Strafe verboten, „Besatzungsfranken“ zu besitzen. Ausgenommen waren unter bestimmten Bedingungen deutsche Krankenhäuser, die französische Patienten untergebracht hatten. Die Besatzungsfranken wurden mit Einführung der Saarmark als Währung im Saarland am 16 Juni 1947 [siehe unten im Abschnitt 2) Saar-Mark] außer Kraft gesetzt.

Abbildungen einiger Besatzungsfranken-Scheine

(3) Saar-Mark (SM) vom 16. Juni bis zum 19. November 1947
Nachdem die französische Regierung mit Wirkung vom 16. Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet außer Kraft gesetzt hatte, führte sie für eine kurze Zeit (ca. fünf Monate) eine Übergangswährung ein. Die „Mission Economique
Française en Sarre“ gab von diesem Tag an neue Geldscheine aus, die offiziell auf Mark lauteten. Im täglichen Gebrauch wurde das Geld als Saarmark (oder Saar-Mark) bezeichnet, abgekürzt SM. Der Umtauschkurs war 1:1, man erhielt also eine Saarmark für eine Reichsmark.
So sollte die Abtrennung des Saarlandes vom übrigen Deutschland eingeleitet und sein wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich vorbereitet werden. Außerdem wollte man sich auf diese Weise kurz vor der geplanten Einführung des französischen Franken einen Überblick darüber verschaffen, wie viele (Reichs-)Mark die Saarländer noch besaßen.
Im ‚Amtsdeutsch‘ hieß dies: „Das neue Geld hat nicht den Charakter einer neuen Währung. Es ist lediglich ein Mittel, den Teil des an der Saar vorhandenen
mobilen Kapitals kenntlich zu machen, der für die spätere Einführung einer neuen Währung in Frage kommt“ (siehe im ersten Absatz der gelb unterlegten Abbildung unten!).
Nur wer im Saarland ansässig war, durfte seine Reichsmark in Saarmark umtauschen. Das betraf diejenigen „physischen Personen, die in diesem Zeitpunkt Inhaber einer von einer saarländischen Verwaltungsbehörde ordnungsgemäß ausgestellten Lebensmittelkarte“ waren, sowie juristische Personen, die innerhalb des Saarlandes Niederlassungen hatten. Durch diese Beschränkung sollte verhindert werden, dass gebietsfremde Spekulanten am Währungswechsel Geld verdienten, indem sie Reichsmarkbestände aus den übrigen Besatzungszonen ins
Saarland brachten, um sie hier zunächst in die Saarmark und dann später in den französischen Franc umzutauschen, der damals wesentlich stabiler war als die Reichsmark. So sollte auch Besitzern von unversteuertem „Schwarzgeld“ das Geschäft verdorben werden.
Zum Kurs 1:1 konnten Bewohner des Saarlandes also nun ihre Reichsmark gegen die neu geschaffenen Saar-Mark-Scheine umtauschen; auch Rentenmark und Mark der Allierten Militärbehörden wurden angenommen.
Anfangs konnte man allerdings nur Beträge bis zu einer Höchstsumme von 300 SM pro Haushaltsvorstand umtauschen; dazu kamen 100 SM für jedes weitere Mitglied des Haushalts (Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder). Wenn man darüber hinaus noch weitere RM-Bestände hatte, wurden auf den Namen des Inhabers lautende Quittungen ausgestellt, die bis spätestens 1. Juli 1947 auf einem eigens hierfür eröffneten Bankkonto gutgeschrieben wurden. Die Konten wurden so lange gesperrt, bis festgestellt war, dass die Inhaber ihren Wohnsitz
im Saarland hatten und rechtmäßige Eigentümer des Geldes waren.

[1] Auszug aus der Verordnung vom 7. Juni 1947 des Général Commandant en Chef Français en Allemagne in Baden-Baden zur Regelung des Geldverkehrs im Saarland.
Was man damals bei uns mit Reichsmark und Saarmark kaufen konnte:
Um die wenigen kurz nach dem Krieg zur Verfügung stehenden Lebensmittel auf die Bevölkerung zu verteilen, musste man das im Krieg eingeführte Rationierungssystem der Lebensmittelkarten weiterführen (mehr darüber siehe Seite Bezugsscheine im Abschnitt 3.) Aber die Zuteilung von Brot und Fett reichte nicht aus, und so ernährte man sich hauptsächlich von Kartoffeln. Um wenigstens das Notwendigste zu bekommen, das man zum Überleben brauchte, musste man mit dem Rucksack auf Hamsterfahrt gehen. Viele saarländische Frauen wanderten in die Bauerndörfer in der Pfalz oder fuhren mit dem Zug dorthin. So entstand ein reger Tauschhandel „Ware gegen Ware“. Man tauschte alles, was man an wertvollen Gegenständen über den Krieg gerettet hatte, Schmuck, Bilder oder Edelmetalle. Dafür erhielt man Brot, Kartoffeln, Gemüse usw. Die schlimmste Hungerzeit begann für die Saarländer, als Ende des Jahres 1946 die Militärregierung im Vorgriff auf künftige Regelungen die saarländische Grenze zum übrigen Deutschland „dicht“ machte, so dass auch keine Hamsterfahrten dorthin mehr möglich waren. Im Schwarzmarkthandel musste man für ein Pfund Kaffee etwa 700 Reichsmark zahlen, eine einzige Zigarette wurde mit 6 bis 10 Reichsmark gehandelt.

(4) Französischer Franc (F. oder Fr., Mehrzahl: Frs.) vom 20. November 1947 bis zum 5. Juli 1959

Am 20.11.1947 wurde der Französische Franken für knapp zwölf Jahre zur Währung im Saarland.

Bitte beachten: Es gab keine saarländische Währung, die auf „Saarländische Franken“ gelautet hätte, wie manchmal behauptet wird. (Erläuterungen dazu weiter unten im Abschnitt „Die saarländischen Frankenmünzen“).

Nur fünf Monate nach ihrer Einführung wurde die Saar-Mark schon wieder abgelöst. Das französische Parlament beschloss am 15. November 1947 mit knapper Dreiviertel-Mehrheit die Gesetzesvorlage zur Währungsumstellung auf den Französischen
Franken im Saarland: „Die französische Regierung ist ermächtigt, im Saarland den Französischen Franken als Währung einzuführen (siehe rechts und [1]). Gemäß einer Verfügung der Minister Bidault, Moch und Schuman vom 19.11.1947 wurde der 20. November 1947 als der Tag festgesetzt, mit dem „der französische Franc im Saarland gesetzlichen Umlauf und Zahlungskraft“ erhielt [2]. So wurde er hier nun zum zweiten Mal in der Geschichte allein gültiges Zahlungsmittel (er war es schon von 1923 bis 1935 gewesen, als das damalige Saargebiet unter Völkerbundverwaltung stand – siehe ganz oben auf dieser Seite). Frankreich wollte damit demonstrieren, dass das Saarland nun endgültig von Deutschland wirtschaftlich abgetrennt war. Die vollständige Wirtschafts- und Zollunion mit Frankreich wurde am 30. März 1948 offiziell vollzogen.

Am 20. November 1947 verloren auch die alten Reichspfennig-Münzen, die bis dahin neben den Saarmarkscheinen noch verwendet wurden, ihre Gültigkeit im Saarland. Dafür wurden alle französischen Münzen und sämtliche in Frankreich gültigen Banknoten uneingeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel an der Saar. Insgesamt wurden etwa 18 Milliarden Francs in Umlauf gebracht. Der Umtauschkurs wurde aber enttäuschend niedrig angesetzt: Man erhielt nur 20 Franken für eine Saar-Mark. Dies entsprach nicht der damaligen Marktlage und wurde von vielen als ungerecht empfunden. Die Kaufkraft der Saar-Mark war in Wirklichkeit mindestens doppelt so hoch und betrug etwa 40 bis 50 Franken je Mark. Der Kurs wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil man sonst mit Protesten der Lothringer und Elsässer rechnen musste, die bei ihrem Wiederanschluss an Frankreich 1944 ebenfalls einen im Vergleich zum Marktwert schlechteren Umtauschkurs in Kauf nehmen mussten. Die Verluste, die nun die Saarländer bei ihrer Währungsumstellung erlitten, waren jedoch erheblich geringer als diejenigen, die die Bewohner der drei deutschen Westzonen im Juni 1948 bei der Währungsreform (Einführung der D-Mark) hinnehmen mussten. Der um sieben Monate früher gelegene Termin der Währungsumstellung bedeutete für die Menschen im Saarland einen großen Vorteil gegenüber den Bewohnern der anderen Westzonen.
Bild oben: Aus der Saarbrücker Illustrierten „Zeit im Bild“ vom 16.11.1947

Für die zum Tausch bei den Wechselstellen eingelieferten Saar-Mark-Noten erhielt man sofort französisches Bargeld, während Einlagen auf Bankkonten – wie zuvor beim Umtausch der Reichsmark in Saar-Mark – zunächst einer Teilblockierung unterlagen. Mit Hilfe dieser Maßnahme sollte dieses Mal die Nachfrage gedrosselt werden, weil das Warenangebot in den Geschäften noch sehr beschränkt war.

Als nach der Volksbefragung vom 23. Oktober 1955 die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland vorbereitet wurde, legte der Luxemburger Vertrag am 27. Oktober 1956 fest, dass der Französische Franken auch für die Dauer der Übergangszeit zwischen der politischen Angliederung der Saar (am 1. Januar 1957) und ihrem wirtschaftlichen Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland blieb. Diese Übergangszeit sollte spätestens am 31.12.1959 enden; der Termin wurde schließlich auf den 6. Juli 1959 festgelegt. An diesem so genannten „TAG X“ wurde das Saarland aus dem französischen wieder in das deutsche Wirtschaftsgebiet.

a) Im Saarland verwendete französische Franc-Münzen

Sie wurden bei uns aber schon am 31.7.50 außer Kurs gesetzt und konnten auf Banken und Sparkassen in saarländische. Münzen umgetauscht werden.

b) Die saarländischen Frankenmünzen ab 1954

Die Saarmünzen mussten in Legierung, Durchmesser und Gewicht genau den französischen Münzen mit gleichem Nennwert entsprechen: Hiermit sollte wahrscheinlich unter anderem erreicht werden, dass beide Münzenarten ohne
Probleme nebeneinander in Automaten verwendet werden konnten.

Bis zur Prägung dieser Münzen im Jahre 1954 zirkulierte im Saarland ausschließlich französisches Bargeld. Auch als 1954/55
die saarländischen Frankenmünzen herausgegeben wurden, gab es die kleineren Werte zu 1, 2 und 5 Franken weiterhin nur französischen Ausführung.

Die saarländischen Frankenmünzen stellte k e i n e „eigene Währung“ dar!

Es wird häufig gesagt oder geschrieben, das Saarland hätte damals eine eigene „saarländische Währung“ besessen.
Das ist falsch! Wie weiter oben ausgeführt, war die Währung des Saarlandes vom 20. November 1947 bis zum Tag X (5. Juli 1959) der Französische Franc (oder Franken). Dies war im Gesetz festgelegt worden . Auch für die Zeit nach der politischen Angliederung an die Bundesrepublik am 1.1.1957 bestimmte der Luxemburger Saarvertrag vom 27.10.1956: „Der Französische Franken ist das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland.“ Er blieb es bis zum 5. Juli 1959.

Über die saarländischen Frankenmünzen wurde in dem genannten Vertrag bestimmt: „Sie haben im Saarland ebenso wie die französischen Münzen und unter denselben Bedingungen gesetzlichen Kurs und sind gültiges Zahlungsmittel.“ [Luxemburger Saarvertrag, Artikel 5, Absatz 1)]. Ihre deutsche Aufschrift „Franken“ bezog sich also eindeutig auf den Französischen Franc. Die saarländischen Münzen waren offiziell nur im Saarland gültig. Sie stellten damit aber nicht etwa eine eigene saarländische Währung dar, sondern ergänzten hier lediglich die französischen Münzen. Obwohl anderweitig häufig behauptet, war durch kein Gesetz und keine Verordnung jemals eine „Währung“ unter der Bezeichnung „Saarländischer Franken“ oder „Saar-Franken“ eingeführt worden. Die einzige wirkliche „saarländische Währung“ war einige Jahre vorher die nur ein halbes Jahr lang gültige Saarmark (von Juni bis November 1947, siehe oben im Abschnitt 2).
Es gab keine „saarländischen“ Geldscheine, die auf „Franken“ gelautet hätten. Stattdessen waren im Saarland nur französische Noten mit der Bezeichnung „Francs“ im Umlauf.
Beispiele dafür zeigen die beiden Abbildungen rechts: eine 50 Frs.-Note von 1947 und eine 100 Frs.-Note von 195

Fußnoten zu diesem Abschnitt 3):

[1] „Die französische Regierung ist ermächtigt, im Saarland den Französischen Franken als Währung einzuführen. Ein Erlaß wird die Bedingungen festlegen, unter denen der Umtausch der Zahlungsmittel und die Konvertierung der Schulden und Spareinlagen zu erfolgen hat.“ (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 47-2158 vom 15. Nov. 1947, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 62 – 1947, S. 904.)
Den vollständigen Wortlaut des Gesetzes können Sie nachlesen unter: http://www.amtsblatt.uni-saarland.de/hefte/1947/1947-062.pdf oder: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3501.htm

[2] Erlass Nr. 47-2170 über den Währungsumtausch im Saarland. Vom 15. 11.1947. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3502.htm

[3] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 – Luxemburger Saarvertrag -, Artikel 4, Absatz 1.
Den vollständigen Wortlaut des Saarvertrages finden Sie unter
http://www.verfassungen.de/de/saar/vertrag56.htm).
Hinweis: Der französische „Nouveau Franc“ (NF) spielte im Saarland keine Rolle als Währung, denn er wurde erst am 1. Dezember 1960 in Frankreich eingeführt (100 Francs = 1 NF). Nach 1963 wurde dieser NF wieder einfach nur als „Franc“ bezeichnet (abgekürzt F, Fr oder FF). Er blieb dort bis zum 31. Dezember 2001 gültig, und am 1. Januar 2002 wurde der Euro eingeführt.
c) Was man von 1947 bis 1959 mit französischen Franken an der Saar kaufen konnte:
Nach der Einführung der Frankenwährung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich konnte im Saarland plötzlich wieder vieles gekauft werden, wovon man bis dahin nur träumen konnte. Wenn Freunde oder Verwandte „aus dem Reich“ (so bezeichneten die Saarländer noch lange Zeit das übrige Deutschland – manche Ältere sagen es heute noch scherzhaft) zu Besuch ins Saarland kamen, wunderten diese sich oft über die hier nun viel bessere Versorgungslage der Saarländer gegenüber derjenigen im Bundesgebiet. Aussagen wie „Ihr lebt ja hier wie im Schlaraffenland!“ waren häufig zu hören. Die Gründe für diese wirtschaftlichen Vorzüge lagen darin, dass wir in einer Wirtschaftsunion mit Frankreich standen.

„Mit der Einführung des Französischen Franken kamen große Warenmengen aus Frankreich in das leere und warenhungrige Saarland. Innerhalb weniger Tage konnte alles gekauft werden. Lang entbehrte Köstlichkeiten wie Datteln, Feigen, Apfelsinen, Obst und Gemüse wurden in ausreichenden Mengen von Markthändlern und Gemüsegeschäften angeboten. Vieles gab es nun ohne Lebensmittelmarken, so Eier und Käse, Marmelade und Honig, verschiedene Konserven und Kaffee-Ersatz. Die Preise gingen jedoch dramatisch in die Höhe. Kostete zum Beispiel ein Pfund Brot im Oktober 1947 noch 0,55 Saar-Mark, so erhöhte sich der Preis nach Einführung der französischen Währung auf 40,55 Franken, was 2,03 Saar-Mark entsprach, also fast dem Vierfachen. Schuhe und Bekleidung, Haushaltwaren und Möbel konnten schon bald frei gekauft werden. Die ersten aus Frankreich kommenden Waren wurden zu überhöhten Preisen angeboten.

Die neue saarländische Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann rief die Saarländer zu besonnenem Kaufverhalten auf, um nicht auf die überhöhten Preise hereinzufallen. Grundnahrungsmittel wie Butter, Fett und Brot gab es weiterhin nur gegen Marken. Mit Beginn des freien Brot- und Butterverkaufs im April 1949 waren die ärgsten kriegsbedingten Einschränkungen im Ernährungssektor überwunden. Bis Ende 1948 blieben die Preise noch hoch, erst Anfang 1949 gingen sie zurück.“ (Egon Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen Kalenders 2006)

„Made in France-Sarre“
Für saarländische Produkte wurde ab 1949 die Bezeichnung „Made in Germany“ offiziell ausgemerzt. Im Februar 1949 erließ die Regierung des Saarlandes – wohl auf Anordnung der Franzosen – für die Kennzeichnung von saarländischen Erzeugnissen, die für den Export in andere Länder bestimmt waren, genaue Vorschriften zur Bezeichnung ihrer Herkunft. Diese musste nun lauten: „Made in the France-Sarre Economic Union“ (siehe Amtsblatt-Verfügung rechts!).
Sie wurde in der Praxis häufig abgekürzt zu „Made in France-Sarre“ oder auch nur „Made in Sarre“ (wie auf dem Bild links von einem Teller der Fa. Villeroy & Boch aus der Saarstaat-Zeit).
aus: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 14/1949, Seite 229.

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