Kriegsgefangene, vor allem aus Polen und der Sowjetunion, sowie italienischen Militärinternierten, wurden die geltenden völkerrechtlichen Normen vorenthalten. Dies gilt auch in Bezug auf deren Arbeitseinsatz. Eingeschränkt beachtet wurde aus gewissen außenpolitischen Rücksichtnahmen das Völkerrecht gegenüber französischen Kriegsgefangenen.
Um die einengenden völkerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen zu umgehen, wurden viele Kriegsgefangenengruppen formal in den Zivilstatus versetzt. Davon betroffen waren u. a. die polnischen und ein Teil der französischen Kriegsgefangenen.
Kriegsgefangene der Wehrmacht. Kriegsgefangenen wurde die vorzeitige Entlassung angeboten, falls sie sich „freiwillig“ zum Arbeitseinsatz verpflichteten. Dadurch schieden diese aus dem durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz kontrollierten Schutzbereich der Genfer Konventionen aus, das die Behandlung der Kriegsgefangenen regelt.
War diese Umwandlung in den Zivilstatus bei anderen Nationalitäten nicht möglich oder gewollt, wurden die Gefangenen der Leistungsernährung unterworfen, d. i. die Koppelung der Lebensmittelration an die individuelle Arbeitsleistung. Allerdings erkannte die deutsche Führung den Schutz des Kriegsvölkerrechts für die nach dem Überfall auf Polen in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen 400.000 polnischen Soldaten nicht an. Ein großer Teil von ihnen wurde aus dem Rechtsstatus als Kriegsgefangener entlassen, zu Zivilisten erklärt und als Zwangsarbeiter in der deutschen Industrie oder Landwirtschaft eingesetzt. Für sie galten strengste Bestimmungen; Vergehen wurden auch mit Ermordung oder Einlieferung in Konzentrationslager (KZ) geahndet. Ähnlich erging es rund 100.000 serbischen Gefangenen nach Abschluss des Balkanfeldzugs im April 1941, die als sogenannte Südostgefangene ebenfalls unter schlechtesten Bedingungen in der deutschen Wirtschaft eingesetzt wurden.

Ernährungssituation
1942 war neben 1945 die Versorgungslage der Zwangsarbeiter mit Lebensmitteln in Deutschland am kritischsten. In dieser Zeit verhungerten die meisten Zwangsarbeiter, da das Reichsministerium für Ernährung ihre Rationen drastisch kürzte. „Es war der Nahrungsmangel, weswegen die Zwangsarbeiter sogar dann noch in so großer Zahl umgebracht wurden, als sie bereits dringend für die Kriegsproduktion benötigt worden wären.“ Ab Ende 1942 stabilisierte sich die Lage wieder; die Rationen wurden allgemein erhöht, im Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt im Oberkommando der Wehrmacht galt die Devise: „Es ist ein Trugschluss, dass man mit 200 ungenügend ernährten Menschen dieselbe Arbeitsleistung vollbringen könne wie mit 100 Vollernährten. Im Gegenteil: die 100 Vollernährten schaffen weit mehr, und ihr Einsatz ist wesentlich rationeller.“
Die Rationen der „Ostarbeiter“ wurden auf dem Papier jenen ungenügenden Rationen der Sowjetischen Kriegsgefangenen angepasst; lagen somit bewusst unter jenen nach internationalen Abmachungen und führten zu Fehl- und Mangelernährung und zu undokumentierten Todesfällen mit dieser Ursache. Die Diskriminierung der Ostarbeiter war neben den verringerten Rationen im Weiteren auch in der Unterbringung und den ihnen verweigerten Freiräumen frappant (Zitat nach Historikerkommission 2002).

Dienstanweisung für den Führer eines Kriegsgefangenen-Arbeitskomandos. Speisezettel.
Verteiler: u.A.
An
den: M.-Beauftragten der NSDAP. Ost-Hannover, Gauamtsleiter Pg. Nottbohm, Lüneburg.
Herrn Regierungspräsidenten in Lüneburgn oder den PV.- Referenten b.d. Regierung in Lüneburg.
Nachrichtlich, u.A.
Herrn Stellv. Kommandierenden General und Befehlshaber im Wehrkreis X, Hbg.13, General Knochenhauerstr. 14.

Quelle, Kreisarchiv
Dienstanweisung für den Führer eines Kriegsgefangenen Krieggefangenen-Arbeitskomandos. Speisezettel Quelle: Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv
Quelle, Kreisarchiv

Weitgehende Einhaltung fanden die Konventionen auf den westlichen Kriegsschauplätzen. Norwegische, dänische, belgische, niederländische und griechische Soldaten erhielten bald nach Beendigung der Kämpfe ihre Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft. Rund 15.000 schwerverwundete alliierte Soldaten wurden über Schweden, Spanien oder die Schweiz gegen eine gleich hohe Anzahl deutscher Schwerverwundeter ausgetauscht.

Einfügung 1
Etwa 1,6 Millionen, der im Rahmen der deutschen Westoffensive 1940 gefangengenommenen französischen Soldaten mussten entlohnte Arbeitseinsätze im Deutschen Reich leisten.

Polnische Kriegsgefangene wurden überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt, Kriegsgefangene aus dem Westen (Frankreich und Belgien) wurden an Handwerksbetriebe vermittelt. Das Beispiel der damals 2600 Einwohner zählende Stadt Bleckede zeigt, dass auch in dieser ländlichen Region um Lüneburg nicht nur In bäuerlichen Betrieben Ausländer beschäftigte, sondern auch in kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben.

In Bleckede waren 56 französische und belgische Kriegsgefangene beschäftigt, die im stätischen Kriegsgefangenenlager untergebracht waren.

Vorgesehener Einsatz polnischer Kriegsgefangener in Barskamp, ohne Datum.

Einsatzgebiet Barskamp, Unterkunft Ort Barskamp, Art Tanzsaal Besitzer der Unterkunft Gastwirt Wilhelm Dolge Barskamp, Leiter des Einsatzes Obf. Burmeister, Barskamp.

Nach den bis heute vorliegenden Meldung ist der Einsatz von Kriegsgefangenen in folgende Arbeitskommandos vorgesehen, Barskamp 57 Mann sowie am 8.Juli 1940, Arbeitskommando Barskamp mit 56 Kriegsgefangene.

Vorgesehener Einsatz polnischer Kriegsgefangener

Anzahl Barskamp Einsatzbezirk Barskamp, Unterkunft Ort Barskamp, Art Tanzsaal Besitzer der Unterkunft Gastwirt Wilhelm Dolge Barskamp, Leiter des Einsatzes Obf. Burmeister, Barskamp.

Einsatz von Kriegsgefangenen aus dem Westen 28 Juni 1940. Über den Einsatz von Kriegsgefangenen aus Belgien und Frankreich im Landkreis Lüneburg.

Arbeitsamt Lüneburg Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft.

Arbeitsamt Lüneburg. An den Herren Präsidenten des Landesarbeitsamt Niedersachsen 2.Januar 1939 Ldw. Vermittler Bartels , V.Gr. V1 b

Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft. Zusammenlegung aller Arbeitskommandos zu Läger von Mindestens 50 Mann. Folgende Arbeitskommandos sollen durch den Einsatz weiterer Kriegsgefangenen vergrößert werden.

Barskamp durch 24 Mann auf 50 Mann.

Dortiger fernmündlicher Anruf vom 28.12.1939:

Reichsnährstand

Im Kreis Lüneburg vorläufige geplante Arbeits-kriegsgefangenen Lager

Arbeitsamt Lüneburg 29.November 1939, Arbeitsamt Lüneburg

An Landrat des Kreises Lüneburg 2.Dezember 1939

Verteilung der Einsatzzahlen von Kriegsgefangenen vom 1.12.1939

Barskamp Anzahl 6 (vermutlich für den Einsatz bei ortsansässigen Handwerkern)

Reichsverteidigungskommisar Hamburg 29.Dezember 1939

Einsatz von Kriegsgefangenen im Bereich des Wehrkreises X (Hamburg)

Aus gewichtigen militärischen Gründen hat der Befehlshaber im Wehrkreis X angeordnet, dass die Kriegsgefangenen in Zukunft innerhalb des gesamten Wehrkreises nicht mehr aufgesplittert in kleine und kleinste Gruppen, sondern in großen Kommandos von mindestens 50 Mann mit Lager massiger Unterbringung eingesetzt werden sollen. (….) Die Wehrmacht wird im Übrigen dafür Sorge tragen, dass auch der einzelne beim Bauern tätige Kriegsgefangene während der Arbeitszeit unter militärischer Überwachung steht. Die Neuregelung soll im Laufe des Januar 1940 in Kraft treten… Hierbei ist vorweg zu klären m ob und inwieweit Unterkünfte für mindestens 50 Gefangene und für die zugehörige Bewachungsmannschaft (etwa 8-12 Mann) vorhanden sind.….
In erster Linie muss geprüft werden, wo und in welcher Zahl die Kriegsgefangenen den rein landwirtschaftlichen Betrieben (bäuerliche Betriebe und Großbetriebe) zugänglich gemacht werden können.
Der Einsatz für Kriegsgefangenen, die Sorge für die kriegsgefangenen und deren Bewachung ist eine rein militärische Angelegenheit im Bereich des Wehrkreises X, entscheidet also der Befehlshaber im Wehrkreis X.
Der Verkehr der zivilen Dienststellen mit dem Wehrkreisbefehlshaber erfolgte nur durch mich als Reichsverteidigungskommisar.

In Vertretung gez. Ahrens


Abschrift an den Herrn Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordmark, Hamburg pp

Vermerk: Nach fernmündlicher Mitteilung des Arbeitsamtes (Bartels) und der Kriegsgefangenenüberwachungsstelle Lüneburg (Leutnant Lohmann) ist die Durchführung der beabsichtigen Zusammenlegung inzwischen wesentlich gemildert worden Es sollen nur da die Läger zusammengelegt werden, wie dies ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist. Da bei dem Einsatz in der Landwirtschaft diese Schwierigkeiten hier nicht unerheblich sind, ist eine Änderung des zeitigen Zustandes auch nach Ansicht der Kriegsgefangenenüberwachungsstellen nicht zu erwarten.

Sowjetische Kriegsgefangene 1941, Bildquelle Lemo Zeitstrahl.
Sowjetische Kriegsgefangene 1941, Bildquelle Lemo Zeitstrahl.

15.1.1940
Folgende Gend. E. Posten Barskamp 27.1.1940
Gastwirtschaft Dolge Gefangenenlager auf dem Saal. Hier Beschwerde, gestritten wurde wg. der Verdunkelungsgefahr zwischen Gemeinde und Wachmannschaft. Unterschrieben von Liebau, Hauptwachtmeister.
Arbeitskommandos sollen durch Einsatz weiterer Kriegsgefangener vergrößert werden.
Arbeitsamt Lüneburg 28.Juni 1940
Kriegsgefangene aus dem Westen.
Sind folgende Arbeitskommandos vorgesehen
Barskamp 57 Mann.
Einsatz von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft.
Anliegend übersende ich Ihnen eine Zusammenstellung über den geplanten Einsatz der in den nächsten Tagen eintreffenden weiteren 500 Kriegsgefangenen.
Bei der Lüneburg – Bleckeder Eisenbahn Gmbh, die, die im Juni 1944 in der Osthannoverschen Eisenbahn AG (OHE) aufging, reparierten in ihrem Eisenbahnausbesserungswerk in Bleckede ab 1942 mit Hilfe eines Arbeitskommandos von 20 sowjetischen Kriegsgefangenen Lokomotiven und Waggons. Weitere 20 sowjetische Soldaten arbeiteten auf dem Bahnhof in Bleckede bei Be- und Entladearbeiten.
Aus der Akte 829,9 des Kreisarchiv Lüneburg.
Auf dem Ölhof arbeiteten 45 sowjetische Kriegsgefangene.
Auch eine Entlohnung war vorgesehen
Tariflohn für freie Arbeitskräfte, 60%
Der Betriebsführer 33 1/3 v. Hundert an die Gemeinde unmittelbar ab. Die die Gemeinde
sollte ausnahmsweise die freie Verpflegung der Kriegsgefangenen nicht vom Betriebsführer, sondern von der Gemeinde gewährt werden, so erhält sich die Gemeinde 33 1/3 der 60% des Tariflohns. Diese Ausnahmefälle sind in der fünffach vom Arbeitsamt zu erstellenden Einsatzliste besonders zu vermerken.
Höhe des wöchentlichen Tariflohns:
Der Bauer zahlt 6 RM = 60 v. H. des Tariflohns,
hiervon führt er ab,
im Regelfall 2,– RM an die Gemeinde 4,–RM an das Stalag (Strafgefangenenlager)
In fällen in denen die Verpflegung übernimmt 4,– RM an die Gemeinde 2,– RM an das Stalag.

ArbeitskräftegruppeSterblichkeit (pro Jahr)
Deutsche Arbeiter4 ‰
Dänische Arbeiter4 ‰
Italienische Arbeiter (1938–42)3 ‰
Niederländische Arbeiter10 ‰
Belgische Kriegsgefangene6 ‰
Britische Kriegsgefangene8 ‰
Französische Kriegsgefangene8 ‰
Italienische Kriegsgefangene (1943–45)40 ‰
Sowjetische Kriegsgefangene≈1000 ‰
KZ-Häftlinge≈1000 ‰

Dies betraf insbesondere die circa 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen etwa 3,3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen. Nach dem Massensterben im Winter 1941/42 wurden sie umfassend als Zwangsarbeiter eingesetzt. Im Oktober 1942 leisteten 487.000 gefangene Rotarmisten Zwangsarbeit innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, bis Januar 1945 waren es 750.000. Sie wurden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt, vor allem in der Landwirtschaft, der Rüstungsindustrie sowie im Bergbau. Einzig gegenüber den angloamerikanischen Kriegsgefangenen wurden weitgehend die bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Insofern ist davon auszugehen, dass Kriegsgefangene, die zur Arbeit eingesetzt wurden – außer der letztgenannten Gruppe – im völkerrechtlichen Sinne Zwangsarbeit verrichteten. Im Deutschen Reich mussten zwischen 1939 und 1945 schätzungsweise über 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten; in den besetzten und kontrollierten Gebieten weitere 13 Millionen. Zwangsarbeit war nahezu allgegenwärtig und überall. Der massenhafte Ausländer-Einsatz in Deutschland war für den NS-Staat von einem grundsätzlichen Widerspruch gekennzeichnet: Einerseits machte die Kriegswirtschaft es dringend notwendig, Zwangsarbeiter als Ersatz für die millionenfach eingezogenen deutschen Männer zu verwenden, insbesondere nach dem Scheitern der zunächst erfolgreichen Blitzkriegstrategie und der dann immer größer werdenden deutschen Verluste. Andererseits widersprach es der NS-Ideologie, Fremdvölkische in Deutschland zu beschäftigen. Man fürchtete um die „Blutreinheit“ des deutschen Volkes und sah in der massenhaften Beschäftigung von feindlichen Ausländern im Reich sicherheitspolitische Gefahren. Dieser Widerspruch führte zur Ausgrenzung der Fremdvölkischen im Deutschen Reich und zu mit harten Strafen bedrohten Umgangsverboten, wie sie die Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes festlegte. Insbesondere waren davon die als rassisch minderwertig verachteten Menschen aus Polen und noch stärker die aus der Sowjetunion betroffen. „Die von dem NS-Regime erlassene rassistische Hierarchie (in Bezug auf die Zwangsarbeitenden) stimmte dabei weitgehend mit der populären Vorurteilsstruktur der deutschen Bevölkerung überein.“
„Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthalts im Reich“
Mit den Polen-Erlassen und später mit den noch schärferen Ostarbeitererlassen wurden die Zwangsarbeiter aus dem Osten von der deutschen Bevölkerung isoliert. Zur Verhinderung der Spionage aber auch der Fraternisierung (sog. „Rassenschande“) durften Zwangsarbeiter nicht am gesellschaftlichen Leben mit Deutschen teilnehmen. Für die männlichen Zwangsarbeiter wurden spezielle Bordelle für „fremdvölkische Arbeiter“ errichtet.
Der Zugang zu Luftschutzbunkern wurde Kriegsgefangenen, Ostarbeitern und Polen ab 1942 grundsätzlich untersagt. Andere Nichtdeutsche durften nur in die Bunker, wenn diese nicht von der Zivilbevölkerung in Anspruch genommen wurden.
Ostarbeiterinnen waren bei industriellen Unternehmen begehrt, da sie leicht lenkbar und ihre Vergütungen niedrig waren und zudem die Schutzbestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes für Frauen für diese nicht galten. Diese jungen Frauen waren auch oft schutzlos den sexuellen Nachstellungen von Lagerleitern, deutschen Vorgesetzten und ihren Landsleuten ausgesetzt.
22.11.25