Das System der Konzentrationslager in Europa umfasste in der Zeit zwischen 1936 und 1945 insgesamt 24 Hauptlager und über 1.000 Außenlager. Gerade bei den frühen Konzentrationslagern, aber auch bei den im Zweiten Weltkrieg in den besetzten Gebieten errichteten bzw. übernommenen Lagern sind die Grenzen und Übergänge zwischen Konzentrationslagern und anderen Haftstätten zum Teil schwer zu bestimmen. Dies deckt sich mit der zeitgenössischen Perspektive: Unterschiedliche Haft- und Terrorstätten im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 wurden als Konzentrationslager wahrgenommen, die formell keine waren. Die „frühen“ Konzentrationslager zwischen 1933 und 1934 unterscheiden sich in ihrer Funktion stark von den „späteren“ Konzentrationslagern ab 1936 sowie von den erst im Krieg errichteten Konzentrations- und Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau. Die „frühen“ Konzentrationslager dienten den Nationalsozialisten vor allem zur politischen Gegnerbekämpfung nach der Machtübernahme. Seit März 1933 entstanden binnen kurzer Zeit über 70 Konzentrationslager, dazu kamen „Schutzhaftabteilungen“ in Justiz – und Polizeigefängnissen. Mit den Erfolgen der Wehrmacht bis 1941 stand dem Deutschen Reich eine große Zahl von Kriegsgefangenen zur Verfügung; gemäß der Haager Landkriegsordnung konnten kriegsgefangene Mannschaftsgrade bei gesundheitlicher Eignung zur zivilen Arbeit eingesetzt werden.
Nach Beginn des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 nahm die Wehrmacht bis Jahresende in gewaltigen Kesselschlachten rund 3,35 Millionen sowjetische Soldaten gefangen. Insgesamt gerieten bis Kriegsende etwa 5,7 Millionen Rotarmisten in deutsche Kriegsgefangenschaft, die 3,3 Millionen von ihnen nicht überlebten. Rund 630.000 sowjetische Kriegsgefangene überlebten das Kriegsende in Deutschland. Mit dem Einbruch der Kälte im Herbst 1941 starben bis Februar 1942 insgesamt rund zwei Millionen sowjetische Kriegsgefangene. Der vom NS-Regime einkalkulierte „Tod durch Hunger“ war allgegenwärtig.
Als Konzentrationslagerhäftlinge, KZ-Häftlinge oder auch KL-Häftlinge wurden und werden von den Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern inhaftierte Gefangene bezeichnet, für die mit wenigen Ausnahmen eine „Arbeitspflicht“ galt. Ihr überwiegender Teil war nicht aufgrund eines Gerichtsurteils oder richterlicher Anordnung einer Untersuchungshaft, sondern willkürlich nach Festnahme durch Polizei oder Parteiangehörige der NSDAP unter dem Vorwand der „Schutzhaft“ oder nach Massendeportationen in Konzentrationslagern unbefristet unter menschenunwürdigen Haftbedingungen gefangen gehalten, dies war ein zentraler Bestandteil des Unterdrückungssystems der NS-Diktatur in Deutschland. Schon die Haftbedingungen führten durch die systematische Unterernährung und die unhygienischen Verhältnisse zum Tod tausender dieser Gefangenen. Hinzu kamen als Todesursachen schwerste körperliche Arbeiten, die vorenthaltene medizinische Betreuung nach Unfällen oder bei Krankheiten und die schweren körperlichen Misshandlungen bis hin zu Exzessmorden durch das der Schutzstaffel der NSDAP (SS) unterstellte Wachpersonal – dessen größter Teil waren Angehörige der SS-Totenkopfverbände.
Erste Grundlage für Inhaftierungen in Konzentrationslager, war die unmittelbar nach dem Reichstagsbrand von Innenminister Wilhelm Frick am 28. Februar 1933 erlassenen „Reichstagsbrandverordnung“ mit ihr schufen sich die Nationalsozialisten eine erste formaljuristische Handhabe zur rücksichtslosen Verfolgung ihrer Gegner. Auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung konnten und wurden somit politische Gegner ohne Anklage in gerichtlich nicht kontrollierbare Schutzhaft genommen.

Die ersten Häftlinge waren Mitglieder der KPD, die nach dem Reichstagsbrand systematisch verhaftet und in frühe Lager oder wilde Lager verbracht wurden. Im März 1933 wurde von der Schutzstaffel (SS) und Sturmabteilung (SA) als erstes „systematisches“ Lager das KZ Dachau errichtet.
Als Grund für die Vorlage der Verordnung beim Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurde der Schutz vor den Kommunisten – die für den Reichstagsbrand verantwortlich gemacht und als Feinde der Republik eingestuft wurden – genannt.
Die Präambel des Gesetzestextes erwähnte ausschließlich eine antikommunistische Ausrichtung. Dies sollte zum einen eine Einschränkung signalisieren, zum anderen verließ der Staat nun offenkundig seine neutrale Position und ergriff Partei in einem weltanschaulichen Kampf. Die Verordnung rechtfertigte aber in der Folge eine völlig willkürliche Verhaftungspraxis.
Seit März 1933 wurden von der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) wie in Oranienburg „staatliche Konzentrationslager“ errichtet, in denen Gefangene misshandelt und häufig ermordet wurden. Jeder auch nur potentielle Gegner musste damit rechnen, in „Schutzhaft“ genommen zu werden, was zum Synonym für staatlichen NS-Terror wurde. Es konnte aber nahezu jeder in Schutzhaft genommen werden.
Ob eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorlag, unterlag bei den Notverordnungen der Beweiswürdigung durch den Reichspräsidenten. Die RtBVO wurde vom Reichspräsidenten unterzeichnet und trat schon am 28. Februar 1933 in Kraft. Die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung wird in der Geschichtswissenschaft als belegt angesehen.
Die „frühen“ Konzentrationslager zwischen 1933 und 1934 unterscheiden sich in ihrer Funktion stark von den „späteren“ Konzentrationslagern ab 1936 sowie von den erst im Krieg errichteten Konzentrations- und Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau. Sie dienten der Ermordung von Millionen Menschen, insbesondere des von Hitler rassistisch begründeten Völkermords, der Beseitigung politischer Gegner, der Ausbeutung der KZ-Häftlinge durch Zwangsarbeit zugunsten der SS und der beteiligten Industriekonzerne, unmenschlichen und unethischen Menschenversuchen und der gegen das Völkerrecht verstoßenden Internierung von Kriegsgefangenen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Konzentrations-_und_Vernichtungslager_Lublin-Majdanek


https://de.wikipedia.org/wiki/KZ-H%C3%A4ftling
https://de.wikipedia.org/wiki/KZ-Baracke
https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Buchenwald

https://de.wikipedia.org/wiki/Foto_aus_Baracke_56_des_Kleinen_Lagers_in_Buchenwald

Es wird angenommen, dass etwa zwei Drittel der geschätzt sechs Millionen Juden, die der deutschen Judenvernichtung, später Shoah oder Holocaust genannt, zum Opfer fielen, in Vernichtungs- und Konzentrationslagern direkt ermordet wurden oder dort an den Folgen von systematischer Unterernährung, Misshandlungen und unbehandelten Krankheiten gestorben sind.
Das verbleibende Drittel starb in – von der Schutzstaffel (SS) sogenannten – „Ghettos“, bei Massenerschießungen vor allem durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (Massenmord) und in der letzten Kriegsphase bei den nach 1945 sogenannten Todesmärschen bzw. Deportationen mit Zügen zu anderen Lagern.
Es wurden in den Konzentrationslagern auch viele andere Menschen ermordet, wie Kommunisten, Sozialisten, Pfarrer, Systemkritiker, Sinti und Roma (siehe Porajmos), Landfahrer, Homosexuelle, und Zeugen Jehovas (sogenannte Bibelforscher) In der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden bereits im April und Juni 1938 mehr als 10.000 sogenannte Asoziale durch Polizeidienststellen zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verschleppt geistig Behinderte und angebliche „Asoziale“ Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 willkürlich politische Gegner und später auch „Asoziale“ (siehe auch Aktion T4 und „Invalidentransporte“), und angeblich „rassisch minderwertige“ Juden, Mehr als 6 Millionen Juden wurden Opfer des dichten Netzes von Konzentrationslagern (KZ), die Stätten brutalster Willkür waren.
Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich. Die ersten größeren Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich „Schutzhaftlager“ genannt.
In fast allen Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern war harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teilweise Vernichtung durch Arbeit an der Tagesordnung.
Die genaue Anzahl der Toten ist unklar, da die Täter und ihre Organisationen nicht über alle Opfer Akten führten, am Ende des Zweiten Weltkrieges keine Ermordungen mehr dokumentarisch festgehalten wurden und viele Unterlagen durch Kriegsereignisse unwiederbringlich verloren gingen. Ebenso wurden viele Zeugen bei Kriegsende wegen deren Zeugeneigenschaft gezielt ermordet. Zahlreiche KZ-Häftlinge wurden bei Massakern und anderen nationalsozialistischen Endphaseverbrechen ermordet.

Die Zahl der Häftlinge, die für Wochen oder Jahre in einem der Konzentrationslager eingesperrt waren, wird insgesamt auf zweieinhalb bis drei Millionen Menschen geschätzt.
Insgesamt gab es unter der Inspektion der Konzentrationslager 24 KZ-Stammlager, denen zuletzt weit über 1.000 Außenlager, zum Teil unter der Bezeichnung „Außenkommando, -lager, Nebenlager“, organisatorisch unterstellt waren. Eine entsprechende Auflistung wurde 1977 und 1982 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In den Folgejahren wurden weitere Haftstätten, die nominell nicht in das System der NS-Konzentrationslager gehörten, nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls als Lager eingestuft, so dass die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ von insgesamt 3.846 Lagern ausgeht.
Experten des Holocaust Memorial Museums in Washington berechneten insgesamt rund 42.500 NS-Lager, einschließlich Außen-, Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager, sogenannte Ghettos und Judenhäuser, Zwangsbordelle sowie Heime.

Waren die Häftlinge als Arbeitskräfte nicht bzw. nicht mehr einsetzbar, wurden sie im KZ vor Ort umgebracht oder meist in eines der sieben Vernichtungslager oder besonders in der Endphase des Systems ab 1944 in eines der Sterbe-Außenlager deportiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm-Gustloff-Stiftung
Im Unterschied zu Arbeitslagern des allgemeinen historischen Typus diente im nationalsozialistischen Deutschland die Ausbeutung der Arbeitskraft der KZ-Häftlinge in erster Linie zu deren Vernichtung durch Arbeit, also deren Ermordung durch die dortigen Arbeits- und Lebensbedingungen.
Allein die Nahrungsmittelzuweisungen lagen unter dem Existenzminimum bei körperlicher Arbeit. Die Zustände, unter denen Menschen in Arbeitslagern interniert wurden, waren in dem von der IKL zentral bestimmten Rahmen von der jeweiligen Lagerkommandantur abhängig. Wer keine Arbeit mehr leisten konnte und noch nicht den unmenschlichen Bedingungen oder der Willkür des Lagerpersonals zum Opfer gefallen war, wurde ermordet.

Jugend-Haftstätten wurden zur Zeit des Nationalsozialismus euphemistisch als „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ bezeichnet.
Sammellager und Ghettos

Die Inspektion der Konzentrationslager, d. h. die Verwaltung des KZ-Systems, wurde 1942 in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (SS-WVHA) als Amtsgruppe D eingegliedert. Die KZ der SS waren nicht in staatliche Hierarchien eingebunden. Dadurch konnte die SS erbrachte Leistungen ihrer „Wirtschaftsbetriebe“ in Rechnungen stellen, z. B. für Häftlingszwangsarbeit in KZ-Außenlagern.
Interne Organisation der Lager

Der Tagesablauf für die Gefangenen war in den meisten Konzentrationslagern davon geprägt, dass ihre Arbeitskraft von Morgengrauen bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden sollte. Hier ein Beispiel aus dem Konzentrationslager Flossenbürg bei Weiden.[38] Es gab Konzentrationslager, in denen die Gefangenen in zwei gegenläufigen Schichten rund um die Uhr arbeiten mussten und abwechselnd in denselben Betten schliefen (Beispiel KZ Neckarelz).
| 4:00 Uhr/5.00 Uhr | Wecken (Sommer/Winter) |
| 5:15 Uhr | Zählappell |
| 6:00–12:00 Uhr | Arbeitszeit |
| 12:00–13:00 Uhr | Mittagessen (einschließlich Ein- und Ausgangszeit) |
| 13:00–18:30 Uhr | Arbeitszeit |
| 19:00 Uhr | Zählappell (Dauer ca. 1 Stunde) |
| 20:45 Uhr | „Alles in die Baracken“ |
| 21:00 Uhr | „Alles in die Betten“ – „Licht aus“ |

Häftlingsnummer, Verlust der Identität
Kennzeichnung der Häftlinge in den Konzentrationslagern
Bei der Aufnahme in ein KZ wurde den Häftlingen das Kopfhaar geschoren und die Privatkleidung abgenommen. Anstelle ihres Namens erhielten sie eine Häftlingsnummer.
In einem Lagerbereich des KZ Auschwitz wurde diese auch eintätowiert. Dies geschah jedoch nicht bei jenen, die unverzüglich nach ihrer Ankunft im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in die Gaskammern geschickt wurden.
„Wenn man es mit einem SS-Mann zu tun hatte, musste man als erstes die Mütze herunterreißen, und seine Nummer laut und deutlich, natürlich auf deutsch, angeben.
Die Häftlinge in den Konzentrationslagern wurden von der SS verschiedenen Kategorien zugeteilt – sichtbar an bunten Stofffetzen auf der Häftlingskleidung (Dreiecke). Mit dieser Kennzeichnung war aus Sicht der SS eine Hierarchie unter den Häftlingen hergestellt, an deren unterstem Ende sich regelmäßig „die Juden“ befanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Appellplatz
→ Hauptartikel: Appellplatz
Bei den täglichen Zählappellen auf dem Appellplatz kontrollierte die SS die Vollständigkeit der Gefangenen.
Medizinische Experimente

Siehe auch Link zu den Jüdischen Kindern im Bullenhusener Damm.
Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Durch die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie wurden Menschenversuche finanziell, personell und mit Geräten gefördert. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten und Ärzten der Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben.
Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg statt. Angeklagt war unter anderem der Abteilungsleiter für Tropenmedizin am Robert Koch-Institut in Berlin, Gerhard Rose, für die Fleckfieberversuche an „Zigeunern“ in Buchenwald. Weiterhin wurde der SS-Hauptsturmführer Waldemar Hoven, Lagerarzt im KZ Buchenwald, angeklagt.

Die Todesursachen der Häftlinge wurden im Aktenverkehr der NS-Organe zum Zweck der Geheimhaltung häufig chiffriert. Als Kürzel wurden die Aktenzeichen verwendet, unter denen der Aktenvorgang bei der übergeordneten Inspektion der Konzentrationslager (IKL) bearbeitet wurde.
Folgende Chiffre-Formen wurden verwendet:
- 14 f 1 – „natürliche Todesfälle“
- 14 f 2 – „Freitod oder Tod durch Unglücksfall“
- 14 f 3 – „Erschießung auf der Flucht“ (vgl. sogenannte Postenpflicht der Wachposten)
- 14 f I – „Exekution“
- 14 f 13 – „Sonderbehandlung kranker und gebrechlicher Häftlinge“ – Mit dem Tarnbegriff „Sonderbehandlung“ war in der Regel die Ermordung gemeint, zum Beispiel durch Vergasen oder mittels Giftspritze. Diese Morde fanden zum Teil in den Euthanasie-Tötungsanstalten statt. Siehe auch: Aktion 14f13.
Für sowjetische Gefangene galten ab 21. Oktober 1941 abweichende Chiffre (14 f 7 bis 14 f 10 und 14 f 14).[48]
An die KZ waren zum Teil separate Sonderstandesämter angeschlossen, die auf Grund gefälschter ärztlicher Bescheinigungen der SS-Ärzte Totenscheine und Todesbenachrichtigungen erstellt haben. Die darin genannten Todesursachen hatten in der Regel keinen Zusammenhang mit der individuellen Todesursache.
(Hinweis auf die spätere Beurkundung der Sterbefälle von Häftlingen der ehemaligen deutschen Konzentrationslager in der Nachkriegszeit; dafür ist laut § 38 des Personenstandsgesetzes i. d. F. von 2007 ausschließlich der Standesbeamte des Sonderstandesamtes Bad Arolsen zuständig.)
Eine der ersten Verfügungen Himmlers zur Abschottung der Konzentrationslager von nun an konnten die KZ-Kommandanten über die meisten Bestrafungen selbst entscheiden. In bestimmten Fällen hatten sie die Weisung der IKL einzuholen. Der sogenannte „Bunker“ war die SS-Bezeichnung des Gefängnisses im KZ. Meistens wurde Haft in Form von Einzelhaft angeordnet, sehr oft ohne Nahrung. Zum Teil ohne Licht und in sog. Stehzellen, in denen Sitzen oder Liegen unmöglich war. Der „Bunker“ wurde von der SS, bzw. der Lager-Gestapo oft als schallgedämpfter Ort für Folterungen benutzt. Der Ausdruck Bunker für Gefängnis kommt aus der Soldatensprache für das Militärgefängnis.
Nach der Befreiung der KZ-Gefangenen und deren medizinischer Versorgung sahen die Alliierten die Notwendigkeit, die deutsche Bevölkerung mit den unter ihren Augen begangenen Verbrechen zu konfrontieren.
Ebenso wurden viele Zeugen bei Kriegsende wegen deren Zeugeneigenschaft gezielt ermordet.
Sie versuchten dort unter schlimmsten Bedingungen zu überleben. Sie litten unter Hunger und Folter und mussten zudem schwerste Zwangsarbeit leisten. Viele Menschen, auch viele Kinder, wurden in den Lagern getötet. Ab 1941 gab es in Deutschland und anderen von Deutschland besetzten Ländern KZ, in denen Menschen systematisch ermordet wurden. Konzentrationslager und Juden
Ab 1943 wurde durch das Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, SHAEF) die Situation der Inhaftierten und Zwangsarbeiter untersucht. Zum Kriegsende mündete dies in die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und im Juni 1947 in die International Refugee Organization (IRO) als deren Nachfolgeorganisation.
„In der zweiten Kriegshälfte galt der Arbeitseinsatz als vordringliche Aufgabe der Konzentrationslager. Im Mai 1944 gab Hitler den Befehl, ungarische jüdische Häftlinge für die anfallenden Arbeiten in der Rüstungsindustrie heranzuziehen, so dass im Sommer 1944, 100.000 ungarische Juden in die Lager gelangten. Für ihre Behandlung gab Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, die Richtlinie aus: „Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamsten Einsatz die größtmöglichste Leistung erbringen.
In einem Außenlager des KZ Neuengamme, dem Lager Bilohe der Muna Lübberstedt arbeiteten 500 jüdische Ungarinnen, die mit einem Transport aus dem KZ Auschwitz kamen, in der Herstellung von Luftwaffenmunition, von Ende August/Anfang September 1944 bis zum Kriegsende.
„Die Transportgrößen schwankten zwischen 1500 und 3800 Personen. Auch als diese Häftlinge in bereitstehende Waggons gepfercht wurden, spielten sich erschütternde Szenen ab. So versuchten die wegen körperlicher Schwäche und somit für den Tod ausgesonderten Frauen die Waggons zu stürmen, um ebenfalls zum Arbeitseinsatz zu kommen und der Hölle von Auschwitz zu entgehen.“
Einsatzorte und Lagerstandorte
Geschlossener Arbeitseinsatz
Ab 1938 wurden erwerbslose Juden von den Arbeitsämtern zum sogenannten Geschlossenen Arbeitseinsatz verpflichtet; dabei wurden sie in „geschlossenen Kolonnen“ und von „arischen“ Arbeitern getrennt meist zu händischer Arbeit eingesetzt. Mitte 1941 waren rund 90 % aller einsatzfähigen reichsdeutschen und staatenlosen Juden zu diesem Zwangseinsatz herangezogen, der zum geringeren Teil auch in überwachten Lagern fern des Wohnortes abgeleistet wurde. Anfangs waren noch tarifliche Entlohnung, geregelte Arbeitszeit und allgemein übliche Sozialleistungen gewährleistet. Später wurden geltende Bestimmungen für Lohnzuschläge, Familienzulagen, Lohnfortzahlung sowie Jugend- und Arbeitsschutz für die zwangsbeschäftigten Juden außer Kraft gesetzt.
Der praktizierte Zwangseinsatz von Juden wurde nachträglich am 3. Oktober 1941 durch eine Verordnung über die Beschäftigung von Juden förmlich festgeschrieben, die mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben wurde. Die Rechte jüdischer Arbeiter und Angestellter blieben auch weiterhin drastisch eingeschränkt.
Der Arbeitseinsatz schützte nicht vor der Deportation, sondern schob günstigstenfalls den Zeitpunkt hinaus. Nach der „Fabrikaktion“ im Februar 1943, die das Ende der Massendeportationen markiert, wurden noch mehr als 10.000 bislang verschonte Personen wie „jüdisch Versippte“, „jüdische Mischlinge ersten Grades“ oder „Geltungsjuden“ zum Geschlossenen Arbeitseinsatz eingezogen.
Pflichtarbeit für Unterstützungsempfänger
Schon vor 1933 konnten Erwerbslose, die öffentliche Unterstützung bekamen, gemäß zweier Rechtsverordnungen zur Pflichtarbeit herangezogen werden. Diese gesetzlichen Möglichkeiten wurden jedoch bis 1933 kaum umgesetzt. Nach der Machtergreifung wurden Unterstützungsberechtigte verstärkt zur „arbeitserzieherischen“ Pflichtarbeit herangezogen; bis 1935 verdreifachte sich zum Beispiel in Hamburg die Anzahl der Pflichtarbeiter.
Infolge von Berufsbeschränkungen und Entlassungen verarmte der jüdische Bevölkerungsanteil rapide. Örtliche Behörden kürzten jüdischen Wohlfahrtsempfängern bislang gewährte Zuschüsse und strichen zusätzliche Leistungen; Juden wurden von Sachleistungen des Winterhilfswerks ausgeschlossen.[4] Empfehlungen für einen besonderen Arbeitseinsatz von jüdischen Unterstützungsempfängern wurden vom Wohlfahrtsausschuss des Deutschen Gemeindetags im Juni 1937 abgegeben. Die Vorstöße kommunaler Stellen führten zu einem Entwurf einer Verordnung über die Fürsorge für Juden vom 16. August 1938, dem zufolge Juden prinzipiell durch die „jüdische freie Wohlfahrtspflege“ zu unterstützen seien,[5] die jedoch die finanzielle Belastung nicht schultern konnte.
Pläne für den Arbeitseinsatz von Juden
Juden waren bereits aus zahlreichen Berufen ausgeschlossen worden und wurden im Rahmen der Arisierung weiter aus dem Wirtschaftsleben verdrängt und verarmten dadurch schnell. Ab 1938 wurde versucht, möglichst viele jüdische Erwerbslose und Unterstützungsempfänger zu Pflichtarbeiten heranziehen, um staatlichen Fürsorgeleistungen einzusparen und zugleich andere Arbeiter für „vordringliche, staatspolitisch wichtige Vorhaben freizustellen.“ Dafür sollten separate jüdische Arbeitskolonnen gebildet werden.
Mehrere hundert jüdische Unterstützungsempfänger waren schon im Frühsommer 1938 in Berlin kolonnenweise zu unentgeltlicher Pflichtarbeit bei öffentlichen Bauvorhaben zu Abbruch- und Planierungsarbeiten eingesetzt worden. Auch die Hamburger Wohlfahrtsbehörde ergriff im Sommer 1938 die Initiative und wies jüdische Arbeitskräfte in ein außerhalb liegendes Lager zur Arbeit ein. Im Oktober 1938 waren 200 Juden, die Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe erhielten, im Landesarbeitsamtsbezirk Wien bei städtischen Arbeiten eingesetzt. Anfang 1939 wurde dann im Wiener fünften Bezirk (Margareten) eine Kontrollstelle für jüdische Arbeitslose eingerichtet.
In einer Besprechung bei Hermann Göring kam im Oktober 1938 die Erwartung zum Ausdruck, durch den erzwungenen Arbeitseinsatz den Auswanderungsdruck steigern zu können. Am 19. Oktober 1938 ordnete Friedrich Syrup als Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an, alle erwerbslosen Juden zu erfassen.[10] Zum 1. Dezember 1938 nahm die Zentrale Dienststelle für Juden des Arbeitsamtes Berlin ihre Tätigkeit auf. Das Amt wies erwerbslose Juden in schlecht bezahlte und körperlich belastende Tätigkeiten ein. Am 20. Dezember 1938 gab Syrup „mit ausdrücklicher Billigung“ Görings einen Erlass für den Arbeitseinsatz der Juden heraus. Es sei „anzustreben, alle arbeitslosen und einsatzfähigen Juden“ beschleunigt zu beschäftigen, wobei Juden stets abgesondert von der übrigen Gefolgschaft einzusetzen seien. Dieser Erlass blieb die Grundlage für den praktizierten Arbeitszwang von Juden, bis im Oktober 1941 eine Verordnung über die Beschäftigung von Juden im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Organisation
Die Reichsarbeitsverwaltung mit den ihr unterstehenden Arbeitsämtern bestimmten bis zum Frühjahr 1943 fast uneingeschränkt über Planung, Organisation, Rahmenbedingungen und Praxis des Zwangseinsatzes. Sie weitete im Mai 1940 die Zwangsbeschäftigung, die zunächst nur für die mit öffentlichen Mitteln unterstützten Juden gegolten hatte, auf alle arbeitseinsatzfähigen Juden aus.
Für erwerbslose Juden wurden nach Berlin auch in Wien, Breslau, Hamburg und anderen großen Städten Sonderdienststellen des Arbeitsamtes eingerichtet. Vermehrt verweigerten Fürsorgebehörden verarmten Juden alle Unterstützungsleistungen, beriefen sich auf den Erlass und verwiesen sie auf das Arbeitsamt. In Hamburg wurden 1939 Vertreter der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland von Gestapo und Arbeitsverwaltung aufgefordert, beschäftigungslose arbeitsfähige Juden zu melden.
Umsetzung
Im „Altreich“ wurden jüdische Arbeitskolonnen zuerst bei kommunalen Straßenbau-, Tiefbau- oder auch Entsorgungsarbeiten auf Müllplätzen und Rieselfeldern eingesetzt. Juden in Österreich wurden 1939 hauptsächlich zum Geschlossenen Arbeitseinsatz in Norddeutschland verpflichtet, etwa beim Bau der Rappbode-Talsperre, beim Reichsstraßenbau sowie beim Wasserstraßen- und Hochwasserschutzbau. Verschickungen zu Baustellen erforderten oft die Einrichtung von Lagern, so dass bis zum Sommer 1939 unter der Regie der Reichsarbeitsverwaltung über 30 Judenlager unabhängig vom Konzentrationslagersystem entstanden.
Anders als im kommunalen Sektor wurde die Möglichkeit, jüdische Arbeitskolonnen einsetzen zu können, nicht überall sofort aufgegriffen. Regionale Hoheitsträger der NSDAP äußerten ihren Unwillen, Juden in der Landwirtschaft zu beschäftigen. Ungeachtet des akuten Mangels an Arbeitskräften wies die Reichsautobahn-Direktion im März 1939 das Angebot zurück, jüdische Arbeitskolonnen direkt an den „Straßen des Führers“ einzusetzen. Denkbar sei der Einsatz nur bei abseits liegenden Kiesgruben und Steinbrüchen. In der Privatwirtschaft sträubten sich zunächst Industrieunternehmen, gesonderte Kolonnen von jüdischen unqualifizierten Arbeitern einzustellen. Man scheute die erforderlichen Ausgaben für abgesonderte Produktionsräumlichkeiten und Änderungen im Produktionsablauf. Ins Feld geführt wurde auch die angebliche „Weigerung der Belegschaft“, mit Juden im Betrieb zu arbeiten.Dieses änderte sich nach Beginn des Krieges. Angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels in Wirtschaft und Industrie wegen der Vorbereitungen auf den Westfeldzug galt ab Frühjahr 1940 eine generelle Zwangsarbeit für alle arbeitsfähigen deutschen Juden auf der Basis des Erlasses von 1938. Ab Oktober 1940 wurden Rüstung und Einberufungen im Hinblick auf den Überfall auf die Sowjetunion verstärkt, und fehlende Facharbeiter mussten nun durch angelernte Juden ersetzt werden 1940 forderte das Oberkommando des Heeres 1800 Juden für den Einsatz in der Reichsbahndirektion Oppeln und in Lublin an. Im Raum Salzgitter wurden mehr als 1000 Juden für den Geschlossenen Arbeitseinsatz außerhalb der Hermann-Göring-Werke bereitgestellt. Die Firma Siemens und Halske setzte schon 1940 in Berlin „in abgesonderten Räumen“ 400 jüdische Zwangsarbeiterinnen zur Arbeit ein. Bis Ende Juli 1941 waren zwischen 51.000 bis 53.000 Juden im Geschlossenen Arbeitseinsatz beschäftigt; das waren fast 90 % der Arbeitseinsatzfähigen. Der Rest blieb bis 1943 in jüdischen Institutionen beschäftigt.
Außer den als „Jude“ eingestuften Personen wurden auch die Roma und Sinti im Altreich zur Zwangsarbeit rekrutiert; sie unterlagen denselben einschränkenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Entlohnung
Der durchschnittliche Stundenlohn eines Arbeiters betrug 1939 knapp 0,90 Reichsmark. Konrad Kwiet schildert ausführlich die „Schikanen und Strapazen beim Arbeitseinsatz“ und belegt an konkreten Fällen, dass die Stundenlöhne zwangsbeschäftigter Juden erheblich geringer waren. In der Regel wurden jüdische Zwangsarbeiter auf der niedrigsten Tarifstufe entlohnt. Sie erreichten oft weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns und mussten auf übliche Lohnzusatzleistungen teilweise oder ganz verzichten.
Trennungsbeihilfen zur Unterstützung der jüdischen Familien, deren Hauptverdiener in auswärtigen Arbeitslagern zwangsbeschäftigt waren, wurden schon Anfang 1940 gestrichen. Im April 1940 verschickte der Reichsarbeitsminister Franz Seldte einen Entwurf, nach dem Juden weitere zehn Sozialleistungen gestrichen werden sollten. Entsprechend der Planungen zu den „Ostarbeiter-Erlassen“ sollten zum Beispiel Kindergeld, Feiertagsbezahlung und Lohnfortzahlung sowie Steuererleichterungen nicht gewährt werden. Gestützt auf ein Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom Juli 1940 wurden „zur Wahrung des sozialen Abstands“ weitere Leistungen durch Regionalanordnungen eingeschränkt. Am 31. Oktober 1941 wurde diese Diskriminierung in einer Verordnung förmlich festgehalten. Dabei wurden auch die bestehenden Jugendschutzbestimmungen und Arbeitszeitverordnungen für jüdische Jugendliche ab 14 Jahren gestrichen.
Anfangs wurden schwangere Frauen aus Polen und der Sowjetunion noch in ihre Heimat zurückgeschickt. Ende 1942 vereinbarten Himmler und Sauckel, dass „gutrassige Kinder“ den Frauen entzogen und in besonderen Heimen als Deutsche erzogen werden sollten. „Schlechtrassige“ Kinder sollten in Kindersammelstätten zusammengefasst werden, für die eine „hochtrabende Bezeichnung“ einzuführen sei. In der Folge wurden zahlreiche sogenannte Ausländerkinder-Pflegestätten eingerichtet, in denen die Kinder systematisch vernachlässigt wurden und deshalb zahlreich starben. Ab Frühjahr 1943 kam es außerdem zu vielen Zwangsabtreibungen.
Siehe auch Gienau
Kurz vor dem Zusammenbruch Deutschlands kam es 1945 zu einer Häufung an Gewalttaten, den sogenannten Endphaseverbrechen.
Quelle: Wikipedia
