Vorgeschichte
Auf dem Wiener Kongress erklärte sich das von Napoleon, aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) am 12. Oktober 1814 selbst zum Königreich Hannover. In der Zeit zwischen 1803 und 1806 besetzte Frankreich unter der Führung des Kaisers Napoleon viele deutsche Staaten. Als Napoleon 1815 besiegt wurde, beschlossen die deutschen Länder ihre Macht neu zu verteilen. Das Königreich Hannover wurde Teil des „Deutschen Bundes“.
09.06.1803 Franzosen besetzen Lüneburg nach Besitzergreifung des Kurfürstentums Hannover durch Napoleon
01.08.1806 Das Kurfürstentum Hannover fällt an Preußen, Lüneburg wird preußisch. Nach der Niederlage Preußens bei Jena erhält Lüneburg erneut eine französische Besatzung und wird dem französischen Kaiserreich einverleibt (14.12.1806)


Anlagen dienen den weiteren politischen und wirtschaftlichen Erläuterung und den Ergänzungen in den einzelnen Herrschaftsphasen insbesondere für Barskamp.
Anlage 1
Die Könige in oder von Preußen sowie die Kaiser des deutschen Reiches

Friedrich I (*11. Juli 1657 in Königsberg; † 25. Februar 1713 in Berlin) 1701-1713, als Friedrich III, erhöhte er sich 1701, als Friedrich I. zum König in Preußen, weiterhin war er Kurfürst von Brandenburg, Herzog in Preußen.
Friedrich Wilhelm I. Der Soldatenkönig (*14. August 1688 in Cölln; † 31. Mai 1740 in Potsdam) 1713-1740 war seit 1713 König in Preußen weiterhin war er Kurfürst von Brandenburg
Friedrich II. „der Große“(* 24. Januar 1712 in Berlin; † 17. August 1786 in Potsdam), 1740-1786, volkstümlich der „Alte Fritz“ genannt
Infolge der Teilung des „Königlich-Polnischen Preußens“ im Jahr 1772 kam es zur Annexion des westlichen Preußens als Provinz Westpreußen in das Königreich. Fortan führten die Könige in Preußen den Titel Könige von Preußen.
1772 König von Preußen und ab 1740 war er Markgraf von Brandenburg und somit einer der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches.
Friedrich Wilhelm II. Friedrich Wilhelm II. (* 25. September 1744 in Berlin; † 16. November 1797 im Marmorpalais in Potsdam) 1786-1797
Ab 1758 Prinz von Preußen*
Friedrich II. führt ab 1772 den Titel „König von Preußen“
und war weiterhin Markgraf von Brandenburg und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches.
Auf dem preußischen Thron der Nachfolger Friedrichs des Großen, seines Onkels.
Friedrich Wilhelm III. (* 3. August 1770 in Potsdam; † 7. Juni 1840 in Berlin) 1797-1840.
1797 bis 1840 König von Preußen und Kurfürst von Brandenburg
Am Beginn seiner Herrschaft betrieb Friedrich Wilhelm III. eine Neutralitätspolitik, die zur Isolierung Preußens und Abhängigkeit von Frankreich, aber auch zu Gebietsgewinnen führte
Friedrich Wilhelm IV. (* 15. Oktober 1795 in Berlin; † 2. Januar 1861 in Potsdam) 1840-1861
vom 7. Juni 1840 bis zu seinem Tod König von Preußen.
Wilhelm I., mit vollem Namen Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen (* 22. März 1797 in Berlin; † 9. März 1888 ebenda), 1861-1888 war erster Deutscher Kaiser seit der Reichsgründung 1871 erster Deutscher Kaiser und von 1861 bis zu seinem Tod König von Preußen,
Friedrich III., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl von Preußen(* 18. Oktober 1831 im Neuen Palais in Potsdam; † 15. Juni 1888 ebenda), 1888-1888 Deutscher Kaiser und König von Preußen er war in seinem Todesjahr, dem Dreikaiserjahr, 99 Tage lang König von Preußen und damit Deutscher Kaiser. Im Deutschen und im Deutsch-Französischen Krieg.
Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Albert Viktor von Preußen (*27. Januar 1859 in Berlin; 4. Juni 1941 in Doorn, Niederlande), Wilhelm war von 1888 bis 1918 letzter Deutscher Kaiser und König von Preußen.
Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt.

Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Das Königreich Hannover war Mitglied des Deutschen Bundes seit dessen Gründung 1815. Österreich, und vor allem die mittelgroßen Staaten, die Mittelstaaten wie Bayern und Hannover, wollten den Status quo erhalten und lehnten daher auch den Preußische Bundesreformplan von 1866 ab. Die Regierung unter Otto von Bismarck legte ihn am 10. Juni 1866 den übrigen deutschen Staaten vor. Eigentlich waren dies die „Grundzüge einer neuen Bundesverfassung“, ein Vorschlag, den Deutschen Bund umzugestalten. Preußen annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt). Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund von 1867anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie. Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet. Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lag. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte. Kernpunkt war ein nach dem Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 direkt zu wählendes Nationalparlament. Grundlage für die Wahl sollte das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 werden. Für je 100.000 Einwohner war ein Abgeordneter zu wählen.


Preußen annektierte am 1. Oktober 1866 das Königreich Hannover, daraus bildete Preußen die Provinz Hannover. Das hannoversche Militär ging im preußischen X. Armee-Korps auf.
Die preußische Staatsverwaltung erreicht mit einigen wichtigen Maßnahmen, der zu diesem Zeitpunkt darniederliegenden Wirtschaft des Landes auf die Beine zu helfen. Zum einen verwirklicht Preußen mit dem Zollgesetz von 1818 zunächst ein eigenes einheitliches Zollgebiet ohne Binnenzölle. Der preußisch-hessische Zollverein von 1828 erweitert dieses zollfreie Gebiet, bis dann Preußen als wichtigstes Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins von 1834 mit dem „zollpolitischen Sprung über den Main“ dessen deutschlandweite Vergrößerung erreicht, das bereits dasjenige des späteren Deutschen Kaiserreiches annähernd vorwegnimmt. 1834 schließlich konnten mit der Gründung des Deutschen Zollvereins Waren zollfrei von einem in den anderen Staat gelangen.
Generell gelten die Jahrzehnte zwischen den 1830er-Jahren und 1873 als Phase des industriellen „take off“. Gefolgt wurde die industrielle Revolution von der Phase der Hochindustrialisierung während des Kaiserreichs. Montanindustrie und Eisenbahnbau sollten die Schlüsselindustrien werden. Somit wird Preußen seit etwa 1830 zwar wesentlich später als etwa England als Mutterland der Industriellen Revolution von der Industrialisierung erfasst, aber mit Ausnahme Sachsens in wesentlich stärkerem Maße als die übrigen mitteleuropäischen Staaten. Einen bedeutenden Anteil daran, dass Preußen jetzt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die wachsende Wirtschafts- und Industriemacht in Mitteleuropa wird, hat der territoriale Zugewinn, den das Land durch den Sieg über Napoleon und den Wiener Kongress erreichte. Mit dem Erwerb des Rheinlandes 1815 verfügt Preußen im 19. Jahrhundert mit dieser Region sowie der durch die Residenz- und Hauptstadtfunktion wirtschaftlich potenten Berliner Zentrallandschaft und Schlesien über die drei ökonomischen Wachstumsregionen Mitteleuropas. Durch die in den folgenden Jahren erschlossenen Kohlevorkommen in Schlesien und dem Rheinland sowie der dort folgenden rasanten Industrialisierung wächst Preußen auch in wirtschaftlicher Hinsicht bis Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer europäischen Großmacht heran.
Darüber hinaus gelingt es der preußischen Wirtschafts- und Bildungsbürokratie, durch die Gründung von neuen Gewerbe- und Technikerschulen (v.a. das von Christian Peter Wilhelm Beuth gegründete Berliner Gewerbeinstitut von 1821) sowie durch die gezielte Förderung der Anwendung der neuesten technologischen Kenntnisse den wirtschaftlichen Fortschritt durch geeignetes Personal und innovative Methoden zu unterstützen.
Vorausgegangen waren die Zeiträume der Vor- und Frühindustrialisierung. Generell gelten die Jahrzehnte zwischen den 1830er-Jahren und 1873 als Phase des industriellen. Gefolgt wurde die industrielle Revolution von der Phase der Hochindustrialisierung während des Kaiserreichs. Die preußische Staatsverwaltung erreicht mit einigen wichtigen Maßnahmen, der zu diesem Zeitpunkt darniederliegende Wirtschaft des Landes auf die Beine zu helfen. Montanindustrie und Eisenbahnbau sollten die Schlüsselindustrien werden. Somit wird Preußen seit etwa 1830 zwar wesentlich später als etwa England als Mutterland der Industriellen Revolution von der Industrialisierung erfasst, aber mit Ausnahme Sachsens in wesentlich stärkerem Maße als die übrigen mitteleuropäischen Staaten. Einen bedeutenden Anteil daran, dass Preußen jetzt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die wachsende Wirtschafts- und Industriemacht in Mitteleuropa wird, hat der territoriale Zugewinn, den das Land durch den Sieg über Napoleon und den Wiener Kongress erreicht. Mit dem Erwerb des Rheinlandes 1815 verfügt Preußen im 19. Jahrhundert mit dieser Region sowie der durch die Residenz- und Hauptstadtfunktion wirtschaftlich potenten Berliner Zentrallandschaft und Schlesien über die drei ökonomischen Wachstumsregionen Mitteleuropas.
Preußen entwickelte sich im 19. Jahrhundert hinter England und Frankreich zur dritten Wirtschaftsmacht auf dem Kontinent. Nachdem es politisch bereits eine Großmacht darstellt, wird es eine solche jetzt auch auf wirtschaftlichem Gebiet. Durch diesen rasanten wirtschaftlichen Aufstieg wird die politische Frontstellung gegenüber der Habsburgermonarchie um die Frage der klein- oder großdeutschen Einigung überhaupt erst möglich und Preußen gewinnt in dieser Frage deutschlandweit zusätzlich an Ansehen und Gewicht.
Wie schnell die Industrialisierung in Preußen auch im Kaiserreich zunimmt, zeigt die Entwicklung des Anteils der Erwerbstätigen in den Beschäftigungszweigen von Industrie, Handwerk und Bergbau zwischen 1871 und 1907 von 30,4% auf 42,8%. Allerdings verläuft dieser Prozess regional sehr unterschiedlich: in der Provinz Ostpreußen nimmt der Anteil dieser Wirtschaftszweige nur von 16,1% auf 20,4%, in der Rheinprovinz dagegen von 41,3% auf 54,5% zu.
Obgleich Preußen aber in wirtschaftlicher Hinsicht insgesamt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Großmacht aufsteigt, stellt der Hohenzollernstaat bis weit in das 19. Jahrhundert hinein immer noch primär einen Agrarstaat dar. Diese doch noch für lange Zeit wichtige Ausrichtung der Erwerbstätigkeit auf die Landwirtschaft und gerade ihre besondere Ausprägung mit der ostelbisch-preußischen Gutswirtschaft bestimmt eben auch wesentlich das Staats- und Politikverständnis der preußischen Eliten.
Obgleich die politische Bedeutung Preußens im Deutschen Reich seit 1871 zu sinken beginnt, stellt das Land Preußen immer noch das wirtschaftlich mächtigste des Kaiserreiches dar, in dem sich mit dem Rheinland, Berlin sowie Schlesien neben Sachsen und der Frankfurter Region die wichtigsten Wirtschaftskerne des Reiches befinden.
Der 1866 als Militärbündnis gegründete Norddeutsche Bund hatte zum 1. Juli 1867 ein Verfassungsgesetz erhalten. Diese Verfassung des Norddeutschen Bundes hatte ihn zu einem monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung geformt. Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten entstand Ende 1870 im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat, sondern es wurde lediglich eine Verfassung des Deutschen Bundes (Novemberverfassung vom 31. Dezember 1870) verabschiedet. Es wurden Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten) festgelegt. Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrat und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die Verfassung vom 31. Dezember 1870 erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes.
Tatsächlich lagen die wesentlichen Machtbefugnisse beim Präsidium des Bundes, das der König von Preußen unter dem Titel ‚Deutscher Kaiser‘ innehatte. Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein, der den Vorsitz im Bundesrat führte, seine Geschäfte leitete und einziger verantwortlicher Reichsminister war. Diese Verfassung galt dann fast fünfzig Jahre lang ohne wesentliche Änderungen. Dass der Kaiser im August 1914 seine Befugnis zur Erteilung von Befehlen an die obersten Kommandobehörden des Feldheeres auf den Generalstab übertrug, führte zu einer zentralistischen Bürokratie zu Lasten der Reichsleitung und der Bundesstaaten, die einer Militärregierung gleichkam. Erst mit der Oktoberreform 1918 erhielt der Reichstag das Recht zur Abwahl des Reichskanzlers und die Zuständigkeit für Akte der kaiserlichen Befehls- und Kommandogewalt von politischer Bedeutung.
Das Deutsche Reich entstand formell zum 1. Januar 1871 durch das Inkrafttreten einer gemeinsamen Verfassung. Der Verfassungstext entsprach dem Text der Norddeutschen Bundesverfassung in der Fassung nach dem badisch-hessischen Vertrag. Nachdem die deutschen Südstaaten – Bayern, Württemberg, Baden und Hessen – mit den Novemberverträgen 1870 beschlossen hatten, durch ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund einen Deutschen Bund zu gründen, war am 10. Dezember noch vereinbart worden, die Bezeichnung „Deutscher Bund“ durch „Deutsches Reich“ zu ersetzen und dem „Bundespräsidium“ den Titel „Deutscher Kaiser“ zu geben. Als Nationalstaat fasste das Reich alle Deutschen zusammen. ,
Nach den ersten gesamtdeutschen Reichstagswahlen eröffnete Kaiser Wilhelm I. am 21. März 1871 den Reichstag. Der Reichstag redigierte die unvollständig gebliebene Verfassung, deren Entwurf am 16. April vorlag, am 20. April verkündet wurde und am 4. Mai 1871 in Kraft trat. Auf dieser (neuen) Verfassung beruhte die nachfolgende Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.
Der Kaisertitel für den preußischen König und auch die Reichsgründung wurden als Angelegenheit der Fürsten inszeniert. So ist auch die Kaiserproklamation des preußischen Königs am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zu verstehen. Dieses Datum wurde als Reichsgründungstag begangen. Formell war das Reich ein Fürstenbund, weshalb der Bundesrat, die Vertretung der Gliedstaaten, sein höchstes Staatsorgan darstellte.
Seit dem Wiener Kongress 1815 bestand das heutige Deutschland aus vielen souveränen Einzelstaaten. Sie waren in einem Staatenbund – dem Deutschen Bund – miteinander verbunden. In dieser Zeit entstand gleichzeitig ein deutsches Nationalbewusstsein. Das Bürgertum wurde zunehmend politisch aktiv und forderte die Gründung eines Nationalstaates mit Freiheits- und Grundrechten [Vormärz]. Bürger wehrten sich gegen die absolute Fürstenherrschaft und ihre Repression. Auch in den unteren Gesellschaftsschichten verstärkten sich die Proteste. Vor allem die studentischen Burschenschaften waren zu dieser Zeit Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.

Die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes wurde zur Reichsflagge
Anlage 2
Märzrevolution 1848
Bereits im Oktober 1817 hatten sie bei einer größeren Demonstration aus Anlass des vierten Jahrestags der Völkerschlacht bei Leipzig und des 300. Jahrestags der Lutherischen Reformation in der Nähe der Wartburg, dem so genannten Wartburgfest, vehement die Forderung nach der Deutschen Einheit vertreten.
Entsprechende vom Wartburgfest inspirierte Aktivitäten machten die staatlichen Behörden auf die Burschenschaften aufmerksam, die darauf zunehmenden Repressionen ausgesetzt waren.
In Frankreich brach im Februar 1848 die Februarrevolution aus. Diese wirkte wie ein Magnet auf die südwestlichen Staaten des Deutschen Bundes. In Baden verfasste die Mannheimer Volksversammlung die sogenannten Märzforderungen. Im März 1848 brach im Deutschen Bund – und auf anderen europäischen Schauplätzen – die Revolution von 1848/49 aus. Im deutschsprachigen Raum zwangen die Revolutionäre die Fürsten zu liberalen Zugeständnissen. In der Frankfurter Nationalversammlung tagte erstmals ein gesamtdeutsches Parlament. Ziel war die Gründung eines deutschen Nationalstaates mit Verfassung. Später gewannen die Fürsten die Kontrolle jedoch wieder zurück und ließen die Revolution scheitern Die Barrikadenkämpfe der Märzrevolution 1848 stürzten die Macht der deutschen Fürsten. Sie versprachen Reformen und beriefen liberale „Märzminister“ ein.

Seit dem Wiener Kongress 1815 bestand das heutige Deutschland aus vielen souveränen Einzelstaaten. Sie waren in einem Staatenbund – dem Deutschen Bund – miteinander verbunden. In dieser Zeit entstand gleichzeitig ein deutsches Nationalbewusstsein. Das Bürgertum wurde zunehmend politisch aktiv und forderte die Gründung eines Nationalstaates mit Freiheits- und Grundrechten [Vormärz]. Bürger wehrten sich gegen die absolute Fürstenherrschaft und ihre Repression. Auch in den unteren Gesellschaftsschichten verstärkten sich die Proteste. Vor allem die studentischen Burschenschaften waren zu dieser Zeit Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.
Schon Jahre vor der Märzrevolution war es immer wieder auch zu kleineren, regional begrenzten Aufständen gegen Industriebarone gekommen. So war etwa der Weberaufstand vom Juni 1844 in Schlesien. Die Aufstände wurde jedoch schon nach wenigen Tagen durch preußisches Militär niedergeschlagen. Ein unmittelbarer Vorbote der Märzrevolutionen im damaligen Mitteleuropa war das Krisenjahr 1847, dem eine schwere Missernte 1846 vorausging. Daraus folgten Hungersnöte in fast allen deutschen Staaten und Regionen sowie infolge der Verteuerung der Lebensmittel. Eine Folge der Krise war die Abnahme der Kaufkraft bei Industrieprodukten, besonders Textilwaren. (In den deutschen Ländern arbeiteten im Textilgewerbe noch viele Familien in minimal bezahlter Heimarbeit für wenige reiche Unternehmer und Grundbesitzer.) Der Niedergang nicht nur des Textilgewerbes, sondern allgemein des Handwerks, war auch durch die fortschreitende industrielle Revolution in Europa bedingt, schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts durch technische Erfindungen nach und nach die sozialen, wirtschaftlichen und industriellen Verhältnisse auf dem ganzen Kontinent grundlegend veränderte. Anschließend brachen in allen Staaten nun Demonstrationen und Aufstände aus, die die Fürsten zu politischen Reformen zwangen. Auch die Großmächte Preußen und Österreich mussten nachgeben. Bei der Märzrevolution 1848 kämpften die Aufständischen – egal ob Bürger, Handwerker oder Bauern – noch gemeinsam. Viele von vorindustrielle Massenarmut betroffene Bevölkerungsschichten wie Arbeiter, verarmte Handwerker, Landarbeiter usw. schlossen sich, bedingt durch ihre soziale Not, daraufhin zunehmend den Forderungen demokratisch und liberal gesinnter Kreise an.

Quelle: BArch, ZSg 5-504 Verlag Neuruppin Oehmigke & Riemenschneider
Auch das wohlhabendere Bürgertum sah sich zunehmend in seiner wirtschaftlichen Entwicklung eingeschränkt. Durch die Zollpolitik der Fürstentümer waren die Möglichkeiten des freien Handels stark begrenzt. Forderungen nach einer Liberalisierung der Wirtschaft und des Handels waren in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts auch in den deutschen Staaten immer lauter geworden. Am 22. März 1833 wurde der Deutsche Zollverein gegründet, wodurch der Handel in den deutschen Ländern vereinfacht wurde.
Durch die industrielle Revolution war eine lohnabhängige Arbeiterschaft entstanden, die in Massenarmut [Pauperismus] lebte und soziale Verbesserungen anstrebte. Hinzu kam in den Jahren 1846/47 eine Missernte, die auch die Situation der Bauern verschlimmerte. Hinzu kam ein derartiger Bevölkerungszuwachs, dass die produktiver werdende Agrarwirtschaft auf dem Land und die Industrie der Städte die Masse an entstandener Arbeitskraft nicht mehr aufnehmen konnten. Die Folge war Massenarbeitslosigkeit. Die überschüssigen Arbeitskräfte bildeten eine „industrielle Reservearmee“. Immer mehr Menschen suchten in den schnell wachsenden Städten Arbeit in Manufakturen und den neu entstehenden Fabriken, wo durch rationellere Massenproduktion viele Produkte billiger hergestellt werden konnten.
Eine neue Bevölkerungsschicht, das Proletariat (die abhängig Beschäftigte Arbeiterklasse), wuchs rasch an.
Die erfolgreiche Märzrevolution machte den Weg frei für die Einsetzung eines gesamtdeutschen Parlaments. In der Frankfurter Paulskirche trafen sich seit dem 18. Mai 1848 Abgeordnete aus allen deutschen Staaten. Aufgrund ihrer überwiegend akademischen Zusammensetzung sprach man von einem Professorenparlament. Sie beschäftigten sich primär mit der Gründung eines deutschen Nationalstaates und Verfassung [Deutsche Frage]. Dazu gehörten auch allgemeine Grundrechte. Große Meinungsverschiedenheiten gab es zwischen den Abgeordneten jedoch bei der Frage, ob Österreich dem neuen Nationalstaat einverleibt wird solle [großdeutsch oder kleindeutsch]. Ferner sorgte die Frage nach der zukünftigen Staatsform – Monarchie oder Republik – für politischen Zündstoff.

In der Frankfurter Nationalversammlung setzten sich Abgeordnete mit ähnlicher politischer Gesinnung zu Fraktionen zusammen. 1848 gelten daher als “Geburtsjahr” deutscher Parteien. Mit den Konservativen, Liberalen und Demokraten gab es drei Hauptgruppen. Die verschiedenen Fraktionen verfolgten oftmals unvereinbare politische Ziele. Während die Liberalen mehrheitlich die Monarchie beibehalten wollten, befürworteten die Demokraten eine Republik. Unstimmigkeiten gab es auch beim Wahlrecht – nach Zensus oder für alle. Die extrem unterschiedlichen Zielsetzungen zögerten die Verhandlungen über Monate hinaus und hemmten die Revolutionsbewegung. Hier geht es zu den politischen Gruppen von 1848.
Im Oktober und November 1848 gewannen die Großmächte Preußen und Österreich mit ihren Militärs die Kontrolle über das politische Geschehen zurück. Österreich blieb als absolutistischer Vielvölkerstaat bestehen. In Preußen ließ Friedrich Wilhelm IV. die preußische Nationalversammlung unter Waffengewalt auflösen. Er erließ eine oktroyierte Verfassung, mit der er seine im März gemachten Zugeständnisse wieder zurücknahm. Die Revolution befand sich nun auf dem Rückzug. Hier geht es zur Konterrevolution von 1848.
Im März 1849 verabschiedete eine liberale Mehrheit der Frankfurter Nationalversammlung die Pauls Kirchenverfassung. Sie entschied sich für die kleindeutsche Lösung und konstitutionelle Monarchie. Da Preußens König Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Kaiserkrone jedoch ablehnte, scheiterte die Revolution. Die politischen Entscheidungen der Revolutionäre blieben wirkungslos, da sie über keine militärischen Machtmittel verfügten. Darüber hinaus bildete die Revolutionsbewegung längst keine Einheit mehr. Da das liberale Bürgertum eine soziale Revolution ablehnte, zogen sich Handwerker und Bauern von der Revolution zurück. Der Doppelaufgabe – Einheit und Freiheit – waren die Revolutionäre nicht gewachsen. Hier geht es zu den Gründen für das Scheitern der Revolution 1848/49.
Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Die Werke des literarischen Jungen Deutschland, einer Gruppe junger revolutionär eingestellter Schriftsteller, wurden zensiert oder verboten.
Zusammengefasst aus Wikipedia und Geschichte Kompakt
- https://www.bpb.de/izpb/142105/1800-bis-1850?p=all
- https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/02/wiener-kongress-hofburg-neuaufteilung-europa-napoleon
- https://www.bundestag.de/besuche/ausstellungen/verfassung/tafel06/tafel06-199770
- https://www.zeit.de/2003/24/B_9frgergeist_komma__Adelsmacht
Einführung einer Gemeindeordnung in Preußen
Die Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. März 1850 war eine fortschrittliche Gemeindeverfassung, die in den 1850er Jahren im gesamten preußischen Staatsgebiet eingeführt werden sollte. Ähnlich den Grundsätzen der Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie vom 19. November 1808 sollte nunmehr auch der gesamten ländlichen Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, ehrenamtlich an der Verwaltung beteiligt zu werden.

Die Einführung dieser Gemeindeverfassung scheiterte aber und wurde bereits nach drei Jahren rückgängig gemacht. Durch Erlass der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 sollte für ganz Preußen eine einheitliche Gemeindeverfassung eingeführt werden. Bis dahin galten im ostelbischen Gebiet für die Städte die Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie vom 19. November 1808 und die revidierte Städteordnung vom 17. März 1831. Für das „platte Land’“ galten die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten.
Nach Art. 105 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 stand allen Gemeinden die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates zu.
Dazu wurden jeweils auf Kreisebene Kommissionen gebildet, die unter Beteiligung der Stände (jeweils drei Vertreter von Stadt, Land und Rittergutsbesitz) Pläne zur flächendeckenden Neugliederung aufzustellen hatten. Bei Streitigkeiten gab es die Berufungsmöglichkeit zur Bezirkskommission. Nach Abschluss der Arbeiten waren die Wählerlisten aufzustellen.

Vorgesehen war in Preußen eine einheitliche Kommunalstruktur für alle Gemeinden; die rechtliche Unterscheidung zwischen Städten und dem „platten Land“ sollte aufgehoben werden. Die Aufgabe, eine einheitliche Kommunalstruktur für das gesamte preußische Staatsgebiet von Trier bis Memel zu schaffen, konnte zur damaligen Zeit im Ergebnis nicht gelöst werden. Sie scheiterte meist am Widerstand der ostelbischen Grundbesitzer, so dass die (kreisweise) Einführung der Gemeinde-Ordnung bereits am 19. Juni 1852 ausgesetzt wurde. Am 24. Mai 1853 wurde unter gleichzeitiger Änderung des Art. 105 der Verfassungsurkunde die Gemeinde-Ordnung auch formell aufgehoben, so dass zunächst der alte Rechtszustand wieder galt. Zur Fortbildung des bisherigen Rechts sollten nunmehr provinzweise Städte- und Gemeindeordnungen erlassen werden.
In einem ersten Schritt wurde am 30. Mai 1853 eine überarbeitete Städteordnung „für die östlichen Provinzen der preußischen Monarchie“ verabschiedet. Drei Jahre später wurden unter Beibehaltung der Trennung von Städten und „plattem Land“ besondere Städteordnungen und Landgemeindeordnungen auch für Westfalen (am 19. März 1856) und die östlichen Provinzen (am 14. April 1856) erlassen; am 15. Mai 1856 folgten eine Städteordnung und eine Landgemeindeordnung.
Jedes Grundstück sollte einer Gemeinde angehören. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer umfangreichen Neugliederung der kommunalen Verhältnisse auf dem Land. Besonders in den ostelbischen Provinzen waren zahlreiche Gutsbezirke und bisher gemeindefreie Gebiete (Forsten, Gewässer, Mühlengrundstücke usw.) einer Gemeinde zuzuweisen.
Landgemeinden (früher Dorfgemeinden) unterstanden einer gemeinsamen Ortsverfassung. Vorbehaltlich der Staatsaufsicht stand ihnen und den Gemeindeverbänden als (öffentlichen) Gebietskörperschaften die Selbstverwaltung zu. An der Spitze der Verwaltung der Landgemeinden stand der Gemeindevorsteher (Schulze, Dorfrichter). Zwei bis sechs Schöffen (Schöppen, Gerichtsmänner, Gerichts- oder Dorfgeschworene) hatten ihn zu unterstützen und bei Verhinderung zu vertreten. Alle drei Jahre sollte ein Schöffe ausscheiden und durch Neuwahlen ersetzt werden. Nach einer Amtszeit von drei Jahren war es möglich, den Bürgermeister auf zwölf Jahre zu wählen. Dem Bürgermeister oblag die Handhabung der Ortspolizei. Falls Gemeinden aus eigenen Kräften eine genügende Polizeiverwaltung nicht sicherstellen konnten, sollten diese mit benachbarten Gemeinden zu Polizeibezirken zusammengefasst werden, für die besondere Bezirksbeamte (Polizeiamtmänner) zu bestellt waren. Das konnte auch der Vorsteher einer „Samtgemeinde“ sein.
Der Gemeindevorsteher war die Obrigkeit der Landgemeinde. Er führte ihre Verwaltung und Vertretung nach außen, die Dienstaufsicht sowie den Vorsitz in der Gemeindeversammlung. Er hatte die Beschlüsse der Gemeindeversammlung auszuführen. Verletzte nach seiner Ansicht ein solcher Beschluss das Gemeinwohl oder das Gemeindeinteresse, war er berechtigt und verpflichtet, die Ausführung des Beschlusses auszusetzen. Er hatte die Beschlüsse der Gemeindeversammlung auszuführen. Verletzte nach seiner Ansicht ein solcher Beschluss das Gemeinwohl oder das Gemeindeinteresse, war er berechtigt und verpflichtet, die Ausführung des Beschlusses auszusetzen. Wurde er bei nochmaliger Beratung aufrechterhalten, war die Entscheidung des Kreisausschusses einzuholen. bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dem Bezirksrat. Auch gegenüber den Beschlüssen der Gemeindevertretung hatte der Gemeindevorsteher das Vetorecht. Der Gemeindevorsteher war auch Organ der Polizeiverwaltung mit allen Befugnissen und Obliegenheiten. In selbständigen Gutsbezirken hatte der Gutsbesitzer die gleiche Stellung, wurde er bei nochmaliger Beratung aufrechterhalten, war die Entscheidung des Kreisausschusses einzuholen. bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dem Bezirksrat. Gemeinden mit weniger als 1500 Einwohnern, wie auch in Barskamp. bestanden aus einem Gemeinderat, Gemeindevorstand und der Ortpolizeibehörde.
In der Provinz Hannover galt das hannoversche Landgemeindegesetz vom 28. April 1859.
Es galt auch hier das Dreiklassenwahlrecht nach Steuern für eine Wahlzeit von sechs Jahren.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover 1866 durch Preußen wurde am 1. April 1885 aus den alten hannoverschen Ämtern Bleckede und Neuhaus der Kreis Bleckede gebildet. Verwaltungssitz war die Stadt Bleckede. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Bleckede aufgelöst und in den Landkreis Lüneburg eingegliedert. Bis zu ihrer Auflösung in den 1920er Jahren bestanden im Kreis Bleckede außerdem mehrere Gutsbezirke und Forstbezirke. Barskamp war kein Gutsbezirk, einen Gutsbezirk bildete Schieringen, den Forstbezirk dürften die Breetzer Berge gebildet haben. Nach der Annexion des Königreichs Hannover 1866 durch Preußen wurde am 1. April 1885 aus den alten hannoverschen Ämtern Bleckede und Neuhaus der Kreis Bleckede gebildet. Verwaltungssitz war die Stadt Bleckede.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover 1866 durch Preußen wurde am 1. April 1885 aus den alten hannoverschen Ämtern Bleckede und Neuhaus der Kreis Bleckede gebildet. Verwaltungssitz war die Stadt Bleckede.
Bis zu ihrer Auflösung in den 1920er Jahren bestanden im Kreis Bleckede außerdem mehrere Gutsbezirke und Forstbezirke.
Barskamp war kein Gutsbezirk, einen Gutsbezirk bildete Schieringen, den Forstbezirk dürften die Breetzer Berge gebildet haben.
Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Bleckede aufgelöst und in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.
Die Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. März 1850 war eine fortschrittliche Gemeindeverfassung, die in den 1850er Jahren im gesamten preußischen Staatsgebiet eingeführt werden sollte. Ähnlich den Grundsätzen der Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie vom 19. November 1808 sollte nunmehr auch der gesamten ländlichen Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, ehrenamtlich an der Verwaltung beteiligt zu werden. Die Einführung dieser Gemeindeverfassung scheiterte aber und wurde bereits nach drei Jahren rückgängig gemacht. Durch Erlass der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 sollte für ganz Preußen eine einheitliche Gemeindeverfassung eingeführt werden. Bis dahin galten im ostelbischen Gebiet für die Städte die Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie vom 19. November 1808 und die revidierte Städteordnung vom 17. März 1831. Für das „platte Land’“ galten die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten. Der preußische Staat tat sich schwer damit, nach den Städten (1808 bzw. 1831) auch dem „Platten Land“, das heißt den etwa 40.000 Ortschaften und Gutsbezirken in seinen mittleren und östlichen Provinzen, eine Gemeindeverfassung in vergleichbarer Form zu geben. Der Versuch einer einheitlichen Gemeindeordnung von 1850 war schon nach drei Jahren zurückgezogen worden. Konservative und reaktionäre Kräfte widersetzten sich damals erfolgreich dem Versuch, auf dem Lande eine öffentliche Beteiligung der Untertanen zu fördern.
Nach Art. 105 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 stand allen Gemeinden die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates zu.
Die Aufgabe, eine einheitliche Kommunalstruktur für das gesamte preußische Staatsgebiet von Trier bis Memel zu schaffen, konnte zur damaligen Zeit im Ergebnis nicht gelöst werden. Sie scheiterte meist am Widerstand der ostelbischen Grundbesitzer, so dass die (kreisweise) Einführung der Gemeinde-Ordnung bereits am 19. Juni 1852 ausgesetzt wurde. Am 24. Mai 1853 wurde unter gleichzeitiger Änderung des Art. 105 der Verfassungsurkunde die Gemeinde-Ordnung auch formell aufgehoben, so dass zunächst der alte Rechtszustand wieder galt. Zur Fortbildung des bisherigen Rechts sollten nunmehr provinzweise Städte- und Gemeindeordnungen erlassen werden.
In einem ersten Schritt wurde am 30. Mai 1853 eine überarbeitete Städteordnung „für die östlichen Provinzen der preußischen Monarchie“ verabschiedet. Drei Jahre später wurden unter Beibehaltung der Trennung von Städten und „plattem Land“ besondere Städteordnungen und Landgemeindeordnungen auch für Westfalen (am 19. März 1856) und die östlichen Provinzen (am 14. April 1856) erlassen; am 15. Mai 1856 folgten eine Städteordnung und eine Landgemeindeordnung.
Vorgesehen war eine einheitliche Kommunalstruktur für alle Gemeinden; die rechtliche Unterscheidung zwischen Städten und dem „platten Land“ sollte aufgehoben werden.
Jedes Grundstück sollte einer Gemeinde angehören. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer umfangreichen Neugliederung der kommunalen Verhältnisse auf dem Land. Besonders in den ostelbischen Provinzen waren zahlreiche Gutsbezirke und bisher gemeindefreie Gebiete (Forsten, Gewässer, Mühlengrundstücke usw.) einer Gemeinde zuzuweisen.
Dazu wurden jeweils auf Kreisebene Kommissionen gebildet, die unter Beteiligung der Stände (jeweils drei Vertreter von Stadt, Land und Rittergutsbesitz) Pläne zur flächendeckenden Neugliederung aufzustellen hatten. Bei Streitigkeiten gab es die Berufungsmöglichkeit zur Bezirkskommission. Nach Abschluss der Arbeiten waren die Wählerlisten aufzustellen
Gemeinden mit weniger als 1500 Einwohnern, wie auch in Barskamp. bestanden aus einem Gemeinderat, Gemeindevorstand und der Ortpolizeibehörde.
Der Gemeinderat sollte aus dem Gemeindevorsteher und sechs Mitgliedern (mindestens drei, höchstens zwölf) bestehen. 15. Dezember 1933:
Das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vereinheitlichte zum 1. Januar 1934 alle bis dahin in Preußen geltenden Kommunalverfassungen; Bürgermeister als Gemeindeleiter werden ohne Wahl auf zwölf Jahre berufen und können in der Gemeinde nach dem Führerprinzip alle Entscheidungen ohne Gemeinderat treffen.
- 01.07.1867 Es treten in der preußischen Provinz Hannover ein, Landdrostei Lüneburg, zum Norddeutschen Bund: die selbständige Stadt Lüneburg, die Ämter Bleckede und Lüneburg.
Es gelten weiterhin:
Die hannöversche revidierte Städteordnung vom 24.6.1858, das hannöversche Landgemeindegesetz vom 28.4.1858. - 01.10.1867 Einführung der Verordnung, betreffend die Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover vom 12.9.1867; Bildung des neuen Kreises Lüneburg aus der selbständigen Stadt Lüneburg, den Ämtern Bleckede und Lüneburg.
- 01.01.1871 Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich. Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer.
- 01.04.1885 Umwandlung der Landdrostei Lüneburg in den Regierungsbezirk Lüneburg; Einführung der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. 5. 1884; Bildung des neuen Stadtkreises Lüneburg aus: der selbständigen Stadt Lüneburg.
- 01.01.1908 Der Kreis Bleckede in der preußischen Provinz Hannover, Regierungsbezirk Lüneburg, umfasst folgende Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Bleckede.
Der Landkreis Lüneburg in der preußischen Provinz Hannover, Regierungsbezirk Lüneburg, umfasst Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Lüneburg. - 06.10.1910 Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen.
- 01.10.1932 Zusammenschluss des Kreises Bleckede und des Landkreises Lüneburg zum neuen Landkreis Lüneburg mit dem Sitz der Verwaltung in Lüneburg.
- 01.01.1934 Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15.12.1933; Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.
- 01.04.1935 Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935; Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
- 01.04. 1942 Eingliederung der Gemeinde Oldershausen (teilweise) aus dem Landkreis Harburg in den Landkreis Lüneburg; Eingliederung der Gemeinde Wittorf (teilweise) aus dem Landkreis Harburg in den Landkreis Lüneburg.
- 01.04.1943 Eingliederung der Gemeinden Hagen (teilweise), Lüne und Ochtmissen (teilweise aus dem Landkreis Lüneburg in die Stadt und den Stadtkreis Lüneburg.
- 01.01.1945 Der Landkreis Lüneburg in der preußischen Provinz Hannover, Regierungsbezirk Lüneburg, umfasst 137 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Lüneburg.
Kreishauptmann (Kreis Lüneburg):
1853 Amtshauptmann Adolf Friedrich Freiherr von Hammerstein-Equord aus (* 19. November 1814 in Clausthal; † 13. Mai 1894 in Hannover)
Landräte (Kreis Bleckede):
1885 Amtshauptmann August von Harling in Bleckede, 1886 Friedrich Wilhelm von Rohr aus ? (kommissarisch),
1887 Günther von Hertzberg aus ?, 1890 Gustav Schneider aus (kommissarisch),
1899 Hugo Müller aus ? (kommissarisch),
1900 Hugo Müller in Bleckede (endgültig),
1912 Karl Freiherr von Brandenstein aus ? (kommissarisch),
1913 Karl Freiherr von Brandenstein in Bleckede (endgültig),
1918 Geheimer Regierungsrat Hugo Müller in Bleckede11, 1925 Regierungsrat von der Schulenburg von der Regierung in Lüneburg (kommissarisch),
1926 Regierungsrat von der Schulenburg in Bleckede (endgültig) Landrat (Landkreis Lüneburg):
1885 Amtshauptmann Alexander Rasch aus Osterode,
1895 Konrad Engelhardt aus ? (kommissarisch),
1896 Konrad Engelhardt in Lüneburg (endgültig)13, 1917 Landrat Wilhelm Albrecht aus Koschmin (kommissarisch),
1918 Landrat Wilhelm Albrecht versetzt aus Koschmin nach Lüneburg,
1932 Landratsamt an Landrat Albrecht in Lüneburg übertragen
Anlage 3
Bauernbefreiung
Das Oktoberedikt vom 9. Oktober 1807 hob die Erbuntertänigkeit der rechtlich bereits bessergestellten Privatbauern auf und kündigte eine Ausweitung auf weitere bäuerliche Schichten an. Es blieb wegen der zunächst fehlenden Regelungen zur Ablösung des bearbeiteten Landes zunächst aber weitgehend wirkungslos. . Neben der Abschaffung der Erbuntertänigkeit und der Leibeigenschaft zählten dazu auch die Ablösung des Zehnt und weiterer Abgaben und Dienstleistungen, wofür den Grundherren hohe Entschädigungszahlungen zustanden. Da es in der Regel keine Stützungskredite von staatlicher Seite für die Bauern gab, blieben viele Höfe noch lange Zeit ihre Grundherren verpflichtet oder waren über eine lange Zeit durch hohe Schulden belastet.

Das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sollte den Bauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Höfen übertragen. Sie mussten sich von bisherigen Abgaben und Frondiensten durch eine Zahlung an die Gutsherrn und die königlichen Domänen-Ämter freikaufen. Die Deklaration zum Regulierungsedikt (1816) regelte die Entschädigungen für die Gutsbesitzer.
Die Reformen von 1807 bis 1816 betrafen nur diejenigen Bauern, die in einem gutsherrlichen Verhältnis standen und besonders hohe Dienste zu leisten hatten. Nicht betroffen waren zunächst die mit einem besseren Besitzrecht ausgestatteten grundherrlichen Bauern. Außerdem wurde der Kreis der Bauern, die eine vollständige Aufhebung des Abhängigkeitsverhältnisses erreichen konnten, erheblich verkleinert. Durch hohe Landabtretungen wurden die Bauern zusätzlich belastet
Die Bauernbefreiung in Preußen war 1816 noch nicht abgeschlossen. Die grundherrlichen Bauern konnten erst 1821 eine Geld-Ablösung beantragen; einen Abschluss erfuhren die Reformen erst nach 1848/49 mit dem Gesetz vom 2. März 1850.
Mit der zumindest nominellen Bauernbefreiung ist eine Voraussetzung des folgenden wirtschaftlichen Aufschwungs der nächsten Jahrzehnte gegeben. Ähnliches gilt für die Gewährung der vollständigen Gewerbefreiheit, da diese überhaupt erst die Mobilität großer Menschenmassen, die Bewegung der ländlichen Bewohner Preußens in die wachsenden Industriestädte des Landes möglich macht. Die Katastrophe der napoleonischen Besetzung bringt Preußen auch wirtschaftlich an den Rand des Zusammenbruchs. Insofern sind die Reformgesetze der Zeit nach 1806, was ihre wirtschaftlichen Bereiche und Folgen betrifft, auch eine bittere Notwendigkeit, um den Staat überhaupt noch wirtschaftlich-finanziell am Leben zu erhalten.
Anlage 4
Landrostei Lüneburg
Die Landrostei Lüneburg war von 1816 bis 1885 ein Verwaltungsbezirk des Königreichs Hannover und der preußischen Provinz Hannover. Sie war der direkte Vorgänger des Regierungsbezirks Lüneburg.

Gebiet der Landdrostei Lüneburg
Zur Verwaltung des Königreichs Hannover wurden 1816 Mittelbehörden gebildet, die zunächst Provinzialregierung und ab 1823 Landdrostei hießen. Die Landrostei Lüneburg wurde am 18. April 1823 aus Teilen der Provinzialregierung Hannover gebildet und umfasste das Territorium des historischen Fürstentums Lüneburg. Nachdem das Königreich Hannover 1867 zur preußischen Provinz Hannover geworden war, blieb die Landdrostei Lüneburg zunächst bestehen. 1885 wurde aus ihr gemäß der preußischen Verwaltungsstruktur der Regierungsbezirk Lüneburg gebildet. Gleichzeitig wurden die alten hannoverschen Ämter von preußischen Landkreisen abgelöst.
Der Landdrost war der höchste Beamte der Landrostei. Sein Amt war mit dem eines Regierungspräsidenten vergleichbar.
1823–1831: Hans Burchard Otto von der Decken (1769–1838)
1832–1838: Johann Georg Wilhelm Meyer
1839–1842: August von der Wense (1792–1867)
1843–1863: Georg Ludwig von Torney (1791–1863)
1863–1867: Franz Carl August von Issendorf
1867–1869: Adolf von Selchow (1810–1878)
1869–1873: Jérôme von Schlotheim (1809–1882)
1873–1885: Johannes Schrader
Sonstige:
Der Landdrost und Konsistorialrat Ernst Cammann (1818–1875) leitete das Volksschulwesen in den Landrosteien Hannover, Hildesheim und Lüneburg.
Verwaltungsgliederung (1814–1852)
Die Landdrostei war bis Anfang der 1850er-Jahre in Städte, Ämter, Amtsvogteien, Klosterämter, Stiftsgerichte und Patrimonialgerichte gegliedert.
Verwaltungsgliederung (1852–1885)
Nach einer umfassenden Verwaltungs- und Justizreform am Anfang der 1850er-Jahre bestanden 1852 in der Landdrostei Lüneburg noch neun selbstständige Städte und 39 Ämter. Bis 1885 wurde die Zahl der Ämter auf 21 reduziert. Zum Amt Bleckede gehörten unter anderem Bleckede, Neetze und das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Dahlenburg. 1885 ging das Amt im neuen Kreis Bleckede auf.
Anlage 5
Amt Lüne und Amt Lüneburg


Amt Lüne und Amt Lüneburg sowie die Vogteien im Amt Lüneburg
Das Amt Lüneburg entstand 1862. Zu diesem Zeitpunkt wechselte das Amt Lüne seinen Amtssitz vom Kloster Lüne in die ehemalige Lüneburger Ritterakademie. Hiermit wurde auch der Amtsname geändert. Ab 1867 waren die Ämter Lüneburg, Bleckede und die Stadt Lüneburg Mitglieder des Kreises Lüneburg, auch Steuerkreis genannt, der ausschließlich für Steuern und Militär zuständig war.
Zum Amt Lüne gehörte die Umgebung von Lüneburg, darunter die Orte Melbeck, Bardowick, Adendorf, Scharnebeck, Rullstorf, Reinstorf, Thomasburg und Deutsch Evern. 1859 traten die Gemeinden des aufgelösten Amtes Artlenburg sowie Teile der Ämter Salzhausen und Ebstorf hinzu. 1862 wurde der Amtssitz vom Kloster Lüne in die ehemalige Lüneburger Ritterakademie verlegt und das Amt, in Amt Lüneburg umbenannt.
Anlage 6
Gebiet des Amt Neuhaus

Von Fix W. – This file is from the Mechanical Curator collection, a set of over 1 million images scanned from out-of-copyright books and released to Flickr Commons by the British Library.View image on FlickrView all images from bookView catalogue entry for book., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31713921
Das Amt Neuhaus im Lauenburgischen war weitgehend deckungsgleich mit der heutigen Gemeinde Amt Neuhaus. 1859 wurde es um den rechtselbischen Teil des aufgelösten Amtes Hitzacker vergrößert. 1885 ging das Amt im neuen Kreis Bleckede auf. Das Amt Lüne, ab 1862 Amt Lüneburg war ein historisches Verwaltungsgebiet des Fürstentums Lüneburg, später des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover.
Anlage 7
Lüneburg unter Französischer Besatzung
1810 – 1813 Nach kurzer Zugehörigkeit zum Königreich Westfalen (wo Napoleons jüngster Bruder regiert), wird die Stadt Sitz einer französischen Unterpräfektur wiederum Teil des französischen Kaiserreiches. Die städtische Verwaltung wird nach französischem Muster umgestaltet. Die Stadt zählt 10.400 Einwohner.


Einige Anmerkungen:
09.06.1803 Franzosen besetzen Lüneburg nach Besitzergreifung des Kurfürstentums Hannover durch Napoleon.
01.08.1806, das Kurfürstentum Hannover fällt an Preußen, Lüneburg wird preußisch.
Nach der Niederlage Preußens bei Jena erhält Lüneburg erneut eine französische Besatzung und wird dem französischen Kaiserreich einverleibt (14.12.1806). 1. September: es werden neue Departements geschaffen, darunter das Departement Niederelbe.
Jerome Bonaparte, König von Westphalen, verkündet am 1. März 1810 von Kassel aus die Eingliederung des Kurfürstentums Hannover in sein Königreich. Das Departement der Elbe- und Weser-Mündung, auch Nord-Departement genannt, (französisch: Département des Bouches de l’Elbe et du Weser) war zwischen März und Dezember 1810, also für neun Monate, Teil des Königreichs Westphalen.
Ein Pariser Vertrag schlägt das réservé, Resthannover (inklusive Lüneburg; mit Wirkung vom 1.März) vor. Die städtische Verwaltung wird nach französischem Muster umgestaltet.
Am 5. September 1811 unterzeichnet, Napoleon Barthélemys Ernennungsurkunde als Sous- Préfet. Unterpräfektur (frz. sous-préfecture) eine Verwaltungsebene unterhalb des Départements. Der Standort der Unterpräfektur ist die Hauptstadt (frz. chef-lieu) in diesem Fall Lüneburg eines Arrondissements; der oberste Verwaltungsbeamte eines Arrondissements ist der Unterpräfekt (frz. sous-préfet).
Barthélemy trifft am 17.Oktober1811 in Lüneburg ein.
Ab dem 1. Januar 1811 gab es das Departement der Elbe- und Weser-Mündung nicht mehr.
4. Februar 1813 Unruhen in Lüneburg
26. Februar 1813, Maire Kruckenberg, ruft zu Ruhe und Ordnung auf, die Lüneburger Zollbeamten werden bewaffnet und bilden unter dem Befehl eines Gendarmerie Leutnants eine Hilfstruppe.
8. März 1813. In Lüneburg werden jetzt auch Bedienstete der Droits réunis (Steuerbeamte) bewaffnet.
28. März 1813, bewaffnete Bürger und Kosaken des Oberst Benckendorff verhindern eine Besetzung Lüneburgs durch eine Colonne mobile.
2. April 1813 , Schlacht bei Lüneburg.
4. April, 1813 Daveouts Avangarde unter General Montbrun rückt in Lüneburg ein.
9. April 1813, die Franzosen marschieren wieder ab.
10. April 1813, Napoleon unterzeichnet die Ernennungsurkunde für Krukenberg (Maire).
23. April1813, eine „Provisorische Regierungskommission zu Lüneburg konstituiert sich
26. April1813 Auf Nachricht von anrückenden Französischen Kräften löst sich der Magistrat erneut auf.
27. April 1813, General Sebastiani zieht mit 6000 Mann in Lüneburg ein.
4./5. Mai 1813, Barthélemy, fordert die Stadt Lüneburg zu Befestigen.
8./9. Mai 1813 Barthélemy fordert die Maires im Arrondissement auf, die vom Präfekten befohlene Entwaffnung der Bevölkerung vorzunehmen.
7. Mai 1813, Barthélemy weist die Maires an, diejenigen Häuser und Wohnungen zur Einquartierung und ähnlichen Kriegsdiensten heranzuziehen.
16. September 1813, General Pecheaux wird in der Göhrde überraschend geschlagen.
4. November 1813 Barthélemy darf Hamburg jetzt betreten und bleibt dort bis zum Ende der Belagerung.
30. Mai 1814 Barthélemy bricht in Hamburg auf und begibt sich auf den Heimmarsch nach Frankreich
Anlage 8
Exkurs Göhrdeschlacht
Die Schlacht an der Göhrde fand am 16. September 1813 während der Befreiungskriege auf dem Gebiet des heutigen Staatsforstes Göhrde statt, das 1813 zum Departement de Aller im Königreich Westphalen gehörte.

Das Schlachtfeld liegt im Grenzgebiet der heutigen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg zwischen den Orten Oldendorf an der Göhrde und Göhrde. Die französische Brigade Pécheux unternahmen am 16.September einen Vorstoß gegen die Verbündeten. Am frühen Nachmittag des 16. September 1813 kam es auf den Steinker Höhen in der Gemeinde Nahrendorf an der Göhrde zur Schlacht. Wallmodens Einheiten trafen nacheinander ein und griffen die Franzosen an. Diese Einzelangriffe wurden alle zurückgeschlagen. Erst am Abend gelang es, die französischen Truppen zum Rückzug zu zwingen.
Die Verbündeten Preußens und Russland setzten sich u.a. aus Lützowschen Freikorps, Briten und Hannoveranern (inklusive des 3. Husarenregiments der King’s German Legion), der Hanseatischen Legion, Mecklenburgern und Schweden unter dem Oberbefehl von Generalleutnant Graf Wallmoden zusammen. Dieses Kontingent besiegte eine napoleonische Abteilung unter dem Kommando des Generals Marc Nicolas Louis Pécheux.
Der Schieringen Forst (Barskamper Wald) geriet auch mit dem Ende der Schlacht bei der Göhrde in den geschichtlichen Fokus.
Die Bildung des russisch-preußischen Bündnisses gegen Frankreich im Frühjahr 1813 löste in Norddeutschland eine allgemeine Erhebung gegen die französische Herrschaft aus. Dieses Kontingent besiegte eine napoleonische Abteilung unter dem Kommando des Generals Marc Nicolas Louis Pécheux. Bereits nach dem etwa 30 Minutendauerndem Kampf musste Pécheux für die Reste seiner Truppen den Rückzug befehlen, der über die Elbe führte. Nachdem Husaren ihnen noch die verbliebenen Geschütze, Munitionswagen und Trossfahrzeuge abgenommen hatten, verschwanden die letzten französischen Kompanien im Barskamper Wald. Generalleutnant von Wallmoden befahl die Einstellung der Verfolgung.


Die Schlacht an der Göhrde unterbrach die Achse zwischen dem XIII. Korps unter General Davout mit dem Hauptquartier in Hamburg einerseits und der in Sachsen liegenden Hauptarmee Napoleons andererseits. Damit war kurz vor der Völkerschlacht bei Leipzig die französische Nachschublinie von Frankreich über Hannover nach Magdeburg und Berlin unterbrochen.
Im Dahlenburger Heimatmuseum befindet sich ein Diorama der Schlacht an der Göhrde. In der ständigen Ausstellung werden mittels 1500 Zinnfiguren die Stellungen der verschiedenen Truppenteile dargestellt.

18.09.1813 erfolgte die Befreiung Lüneburgs von französischer Besatzung und die Wiedereinsetzung des alten Stadtrates.
Anlage 9
Barskamp im Landkreis Lüneburg

Von DaBroMfld based on work of TUBS, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7328251
Landkreis Lüneburg eine Chronologie
Der Landkreis Lüneburg wurde am 1. April 1885 im Rahmen der Bildung von Landkreisen in der Provinz Hannover aus dem Amt Lüneburg gebildet. Die Stadt Lüneburg blieb kreisfrei.
01.08.1806
Das Kurfürstentum Hannover fällt an Preußen, Lüneburg wird preußisch.
Nach der Niederlage Preußens bei Jena erhält Lüneburg erneut eine französische Besatzung und wird dem französischen Kaiserreich einverleibt (14.12.1806
Der1885 Der Kreis Lüneburg wird aufgehoben und der Landkreis Lüneburg in den Grenzen des alten Amtes geschaffen; die Stadt Lüneburg bleibt selbständig, aus den ehemaligen Ämtern Bleckede und Neuhaus wird der Landkreis Bleckede gebildet. Der „Amtmann“ oder „Amtshauptmann“ erhält nunmehr wie in Preußen üblich die Bezeichnung „Landrat“.
1867 Der Landkreis Lüneburg entsteht aus dem Amt Lüneburg, der selbständigen Stadt Lüneburg und dem Amt Bleckede.
1918 Nach dem ersten Weltkrieg erlöschen die monarchischen Staaten in Deutschland. Die Kreisordnung von 1885 bleibt in Kraft, wenngleich der Kreistag nach Einführung der Weimarer Verfassung nach einem anderen Modus gewählt wird. Nun wählen nicht mehr nur die Verbände der größeren Grundbesitzer, Städte und Landgemeinden, sondern die gesamte Bevölkerung.
1929 wurde dem Landkreis das Gebiet des Gutsbezirks Scharnhop aus dem Kreis Uelzen zugeschlagen.
Am 1. Oktober 1932 wurde der benachbarte Kreis Bleckede in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.
1932 Durch die Kreisreform, die eine Aufhebung kleinerer Landkreise vorsieht, wird der Landkreis Lüneburg neu aus den ehemaligen Landkreisen Lüneburg und Bleckede gebildet.
1933 Im Zuge des Aufbaus des NS-Regimes wird 1933 einschneidend in die Funktionen der Selbstverwaltung eingegriffen. Zunächst werden die Aufgaben des Kreistages dem Kreisausschuss übertragen. Später gehen dann die Zuständigkeiten auf den Landrat über. Damit wird das alte preußische Verwaltungssystem auf das Amt des Landrats reduziert, das dabei jedoch nicht an Einfluss gewinnt. Parallel zur neuen Verwaltungsgliederung wird eine nationalsozialistische Organisation aufgebaut, in der neben dem Landrat der Kreisleiter steht.
1943 schieden die Gemeinden Hagen und Lüne aus dem Landkreis aus und wurden in die Stadt Lüneburg eingegliedert. Durch die Einteilung der Besatzungszonen nach Kriegsende verlor der Landkreis Lüneburg sein gesamtes rechtselbisches Gebiet. Die Gemeinden des Amtes Neuhaus sowie die rechtselbischen Stadtteile von Bleckede wurden der Sowjetischen Besatzungszone zugeschlagen und dadurch 1949 Teil des Staatsgebiets der DDR.
1945 Abtrennung des Amtes Neuhaus vom Landkreis durch die Einrichtung einer sowjetisch und einer britisch besetzten Zone. Die Grenzpolizei errichtet in verschiedenen Orten Kommandostellen mit Unterkünften für die Mannschaften. Im Jahre des Mauerbaus 1961 wird die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ der Armee, der NVA, unterstellt und 1974 in „Grenztruppen“ umbenannt. Die kleinen Kommandostellen werden aufgelöst und durch größere, feste Kasernen in Tripkau, Kaarßen und Haar ersetzt. Diese sind bis 1990 belegt.
1946 Wahl des Kreistages in allgemeiner und freier Wahl. An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Oberkreisdirektor, der vom Kreistag als Wahlbeamter angestellt wird. Der Oberkreisdirektor führt im Auftrage des Kreistages zugleich die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden. Kennzeichnend für die Neuordnung der Verwaltung durch das Eingreifen der britischen Besatzungsmacht ist vor allem die Trennung von Exekutive und Legislative.
Die Gemeinden Handorf, Radbruch und Wittorf wechselten aus dem Landkreis Harburg in den Landkreis Lüneburg.
Die Gemeinden Raven, Rolfsen und Soderstorf aus dem Landkreis Harburg wurden zu einer neuen Gemeinde Soderstorf zusammengefasst, die in den Landkreis Lüneburg wechselte.
Die Gemeinde Wetzen aus dem Landkreis Harburg wurde in die Gemeinde Oldendorf (Luhe) im Landkreis Lüneburg eingegliedert.
Durch zahlreiche Zusammenschlüsse wurde die Zahl der Gemeinden des Landkreises deutlich verringert.
1969 gründete sich die Samtgemeinde Bardowick, um bevorstehenden Eingliederungen in die Stadt Lüneburg zuvorzukommen. In den 1970er Jahren kam es zu einer Reihe von Gebietsreformen.
Zunächst wurde am 1. Juli 1970 die Gemeinde Sottorf in die Gemeinde Amelinghausen eingegliedert. [2] Am 1. Juli 1972 schieden zehn Gemeinden aus dem Landkreis Lüneburg aus:
Dübbekold wurde in die Gemeinde Göhrde im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingegliedert. [3]
Katemin wurde in die Gemeinde Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingegliedert. [3]
Grünhagen, Hohenbostel, Niendorf und Wulfstorf wurden in die Gemeinde Bienenbüttel im Landkreis Uelzen eingegliedert. [4]
Obermarschacht wurde in die Gemeinde Marschacht im Landkreis Harburg eingegliedert. [5]
Avendorf, Bütlingen und Tespe wurden zu einer neuen Gemeinde Tespe zusammengefasst, die zum Landkreis Harburg kam. [5]
1974 Umsetzung der Gebietsreform: Die bis dahin kreisfreie Stadt Lüneburg wird in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.
1981 Bezug des „Neubaus“ der Kreisverwaltung an der Straße „Auf dem Michaeliskloster“, der in seiner zweiflügeligen Gestaltung auf die frühere Bebauung Bezug nimmt.
1993 Das Amt Neuhaus gelangt durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zum 30. Juni wieder zum Landkreis Lüneburg. Am 30. Juni 1993 kehrte das 1945 verlorengegangene rechtselbische Gebiet nach einer Volksabstimmung wieder in den Landkreis Lüneburg zurück und wurde als Samtgemeinde Amt Neuhaus fortgeführt. Zum 1. Oktober 1993 schlossen sich ihre Mitgliedsgemeinden zur neuen Gemeinde Amt Neuhaus zusammen.
1998 Einführung der sogenannten Eingleisigkeit. Das bedeutet, dass der Landrat politischer Repräsentant und Verwaltungschef zugleich ist. Der Landrat wurde erstmals direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
2002 Im Rahmen der 1997 begonnenen Verwaltungsreform werden die klassischen Dezernate und Ämter durch neu organisierte und budgetverantwortliche Stabsstellen, Fachdienste und Fachbereiche ersetzt.
Einwohnerentwicklung
Der Landkreis Lüneburg wurde 1932 durch die Eingliederung des Kreises Bleckede und 1974 durch die Eingliederung der Stadt Lüneburg deutlich vergrößert.
Jahr – Einwohner
1890 – 19.940
1900 – 20.683
1910 – 22.567
1925 – 24.078
1939 – 46.448
1950 – 65.356
1960 – 55.800
1970 – 63.400
1980 – 131.700
1990 – 137.461
2000 – 166.661
2010 – 177.279
2016 – 181.605
2021 – 185.129
Konfessionsstatistik
Laut Zensus 2011 waren 87.679 (50,4 %) Einwohner evangelisch und 12.520 (7,2 %) römisch-katholisch. 42,5 % gehörten anderen Konfessionen oder Religionsgemeinschaften an oder waren konfessionslos. [12] Die Zahl der Protestanten ist seitdem gesunken. Mit Stand Jan. 2021 waren von den 184.235 Einwohnern 73.500 (39,9 %) evangelische Gemeindeglieder. [13] Derzeit (2022) liegt hier der Anteil der Kirchenmitglieder bei rund 46 %.

Das Wappen wurde dem Landkreis Lüneburg 1927 durch das Preußische Staatsministerium verliehen und zählt zu den frühesten deutschen Landkreiswappen. Schließlich ist der Landkreis Lüneburg der erste unter allen hannoverschen, ja sogar preußischen Landkreisen gewesen, der die Möglichkeit genutzt hat, ein eigenes Wappen zu beantragen und zu erlangen. Zudem ist das Wappen offenbar Vorbild für die Gestaltung der Landkreiswappen der benachbarten Landkreise Harburg, Celle, Dannenberg, Gifhorn, Soltau und Uelzen gewesen, die in den Folgejahren ebenfalls den blauen bzw. welfischen Löwen angenommen haben. Wiedergegeben sind zudem die Herzen in Anlehnung an das dänische Königswappen infolge der Heirat Herzog Wilhelms von Lüneburg mit der Dänin Helene. Die Gestaltung und der Entwurf gehen auf den Berliner Maler Gustav Adolf Closs zurück.
Anlage 10
Landräte und Oberkreisdirektoren
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Übersicht über die verantwortlichen Landräte und Oberkreisdirektoren des Landkreises Lüneburg von 1885 bis zur Gegenwart.
Preußische Landräte
1867 -1885 Adolf Friedrich von Hammerstein, Kreis- und Amtshauptmann

1885 – 1895 Alexander Wilhelm Julius Rasch

1895 – 1917 Konrad Engelhardt

Wilhelm Albrecht
1917 – 1932 Landrat im Kreis Bleckede
1932 – 1945 dann Landrat im Landkreis Lüneburg

1917 – 1932 Landrat im Kreis Bleckede
1932 – 1945 dann Landrat im Landkreis Lüneburg
Bis zum Jahr 1999 standen an der Spitze von Niedersächsischen Landkreisen zwei Personen. Die sogenannten Doppelspitzen setzten sich aus dem Oberkreisdirektor als Hauptverwaltungsbeamter und dem ehrenamtlichen Landrat, dem obersten Repräsentanten, zusammen.
Landräte-Oberkreisdirektoren
1945 Hans Haupenthal*
1945 – 1946 Ludwig Eicke*
*Hans Haupenthal und Ludwig Eicke waren von der Militärregierung kommissarisch eingesetzte Verwaltungsmitarbeiter mit doppelter Funktion. Die Bezeichnung ‚Landrat‘ meint hier einen Beamten und keine aus dem Volk gewählte Person.
1946 – 1949 Ludwig Eicke
1950 – 1969 Ernst Wallhöfer
1969 – 1987 Klaus Harries
1987 – 1999 Dr. Jürgen Allerdissen
Nach der geänderten Kommunalverfassung wird der Landrat als oberster Repräsentant und Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Lüneburg seit den Kommunalwahlen 1999 direkt gewählt. Die Bezeichnung „Oberkreisdirektor“ entfällt seither.
Landräte von 1946 bis 1999*
1946 Anton Rörup
1946 – 1948 Wilhelm Martens
1948 – 1952 Friedrich Buhlert
1952 – 1953 Wilhelm Martens
1953 – 1974 Hermann Hahn
1974 – 1991 Dr. Wilhelm Martens
1991 – 1996 Wolfgang Schurreit
1996 – 1999* Franz Fietz
1999 – 2006 Franz Fietz
2006 – 2019 Manfred Nahrstedt
2019 bis heute Jens Böther
Anlage 11
Bleckeder Kreisbahn
Insbesondere wurde das Eisenbahnnetz ausgebaut. Auch Barskamp wurde durch die Bleckeder Kreisbahn an das Eisenbahnnetz angebunden.
Die Bleckeder Kreisbahn war ein Eigenbetrieb des damaligen Kreises Bleckede, in der preußischen Provinz Hannover. Ihr gehörte ein (ab 1904) 60 km umfassendes Kleinbahnnetz in der Spurweite 750 mm. Der größte Teil des Netzes wurde am 17. Dezember 1 eröffnet.



40 Lokomotiven nach einheitlicher Vorlage wurden in den Jahren 1896 bis 1902 von Vulcan gebaut. Es wurde ab 1905 auch ein Dampftriebwagen beschafft, 1910 wurden drei Dampftriebwagen beschafft, die dann auch bis 1920 im Betrieb blieben.
Aufgrund der zunehmenden Industrialisierung war dies auch erforderlich.
Anlage 12
Feuerwehr, Barskamp, Köstorf, Göddingen
Am 16. August 1846 wütete in Barskamp um die Mittagszeit ein Großfeuer und vernichtete innerhalb von eineinhalb Stunden 72 Gebäude. Zu den wenigen, die verschont blieben, gehörten das Pfarrwitwenhaus und die Kirche.
Man sagt, dass das Feuer durch einen Hütejungen verursacht worden sei, der geraucht habe. Und weil in dem besonders trockenen Jahr die gesamte Ernte unter Dach und Fach war, fanden die Flammen reiche Nahrung. Das Feuer sprang von Haus zu Haus und machte die betroffenen Barskamper zu armen Leuten.
Es wurde aber relativ schnell mit dem Wiederaufbau begonnen, wozu das Bauholz über die Elbe geholt wurde. Die Balkeninschriften aus jener Zeit beziehen sich übrigens alle auf die Feuersbrunst.
Aus der Erfahrung, die bei diesem Unglück gewonnen wurde, ist 1853 dann der Feuerlöschverband zwischen Barskamp, Köstorf und Göddingen entstanden, der sich eine gemeinsame Handdruckspritze anschaffte.

Gründungjahr der Freiwilligen Feuerwehr ist der 26.09.1880
Wehrführer: 1880-1881 Küster Hogrefe
1881-1920 Heinrich Burmester




Anlage 13
Kirche
Umgestaltung der Kirche zu einer barocken Saalkirche aus Ziegelmauerwerk. Vermutlich bestand das erste Kirchengebäude noch aus Holz oder Feldsteinen.
Der Innenraum wurde durch eine Emporenanlage in drei Schiffe gegliedert. Über dem mittleren, Teil wurde ein hölzernes Tonnengewölbe errichtet. Dabei wurden das Kirchenschiff und Wehrturm zu einem Baukörper verlängert. Vom gotischen Bau blieb der Chor erhalten. Die Fenster wurden denen im Chor angepasst, ein neuer Altar wurde gebaut. Die Dacheindeckung wurde erneuert, vorher war sie mit Stroh eingedeckt.

1768, erhielt das Kirchenschiff seine heutige Gestalt, die vermissten Pläne über die Bauarbeiten, liegen inzwischen vor.
1798, Errichtung der Sakristei.
1790-1810, Pastor Ernst Rudolf Schultz, geboren in Trebel. Gest. in Barskamp, berichtete in der Kirchenchronik ausführlich über die Franzosenzeit
1808, der baufällige Chor sollte wieder einmal abgerissen werden. Wegen der kriegerischen Zeiten musste dieses Vorhaben jedoch verschoben werden.
ab 1810, die Inspektion wird in Bleckede neu errichtet (1924 wird sie zum Kirchenkreis Bleckede)
1811, es sind Aufzeichnungen des Pastorensohn Friedrich Münchmeyer vorhanden, in denen er die Bemalung einer Wand vor dem Turm, welche später durch eine Holzwand ersetzt wurde, beschreibt. Hinter der Wand vor dem Turm, befand sich ein Blasebalg für die Orgel, den man von den Kindern treten ließ.
1812, der alte Kirchhof bekam eine Feldsteinmauer.
1856 erfolgte der Bau der Orgel in der Barskamper St. Vitus Kirche, erfolgte 1856 vom Hoforgelbauer Ernst Wilhelm Meyer (Königreich Hannover).
Nachdem der Küster und Lehrer in der Anschaffung einer Orgel eine wesentliche Unterstützung seiner selbst sahen, denn bis dahin hatte er den Ton angegeben und den Gemeindegesang leiten müssen. Die Orgel war ihm nun eine wichtige Hilfe geworden, und deshalb verlangte er auch keine Vergütung für sein Spiel.
Die Kaufsumme von 1172 Talern, wurden überwiegend von 113 Höfner (Vollbauer), 38 Kötner und 3 Brinksitzer aus der Gemeinde aufgebracht.
Orgeln aus der Orgelbauwerkstatt Meyer die seit 1810 zunächst von Hoforgelbauer Ernst Wilhelm Meyer und ab ca. 1840 von seinem Sohn Eduard weitergeführt wurden, zeichneten sich grundsätzlich durch einen verhältnismäßig kräftigen Klang aus. Das Instrument besitzt 17 Register, zwei Manuale und Pedal.

Die Meyer Orgel
Bis zum Jahr 1871 übte der jeweilige Landeherr das Patronat über die Barskamper Kirche aus.
Das Gewölbe des Kirchenschiffs, welches aus bemalten Brettern bestand, wurde verputzt, mit bläulicher Leimfarbe gestrichen und mit Sternchen verziert.

1886, erhebliche Reparatur am Kirchturm.
1889, zwei Kronleuchter wurden in Berlin für die Kirche gekauft.

1893 der Kirchturm „drohte auseinander zu brechen“. Eine sofortige Reparatur wurde ausgeführt.
1895, die Kirche bekommt eine “Luftheizung“.
.1896, an der nördlichen Eingangstür der Kirche, wurde ein Vorbau errichtet.

1904, das Turmdach nebst Sparrenwerk und Turmspitze wurde erneuert, der durch Salpeterfraß zerstörte Wandputz im Innern der Kirche wird ausgebessert.
1917, die 1735 gegossene Glocke und eine Glocke der Friedhofskapelle, wurde auf Anordnung des deutschen Kaisers und obersten Kriegsherren Wilhelm II, im Ersten Weltkrieg sowie 43 Prospektpfeifen aus einer Zinn-Blei-Legierung, als kriegswichtiges Material demontiert und später gegen billige Zinkpfeifen ersetzt, die Glocken kam jedoch im März 1919 zurück, wurden jedoch 1919 durch zwei Stahlglocken ersetzt.

Anlage 14
Rezeß über den Barskamper Wald
Am 9. Juni 1820 verabschiedete eine Kommission der Königlichen Kammer in Bleckede einen Rezeß zur Teilung des Barscamper Waldes, insgesamt waren das 4940 Ruten.
Der Rezeß über die Verkoppelung der Feldmark fand am 2. September 1830 statt.
Beteiligt waren daran:“ Die Allergnädigste Herrschaft, die Geistlichkeit zu Barscamp, das Dorf Barscamp, das Dorf Göddingen, die Dorfschaft Alt-Garge, das Dorf Neu-Garge, die Dorfschaft Walmsburg, das Dorf Catemin, die Dorfschaft Tosterglope, das Dorf Harmsdorf, die Dorfschaft Köhstorf, das Dorf Bruchdorf, der Barscamper Voigt Dienst, die dasige Holzknechts-Stelle, das Dorf Dahlem, die Dorfschaft Quickborn, der Meyer zu Buendorf, das von Spörkensche Gut Horndorf.“
„Alle und jede zwischen der Allergnädigsten Herrschaft und den mitberechtigten Interessentenschaften im Barscamper Walde und den dazu gehörenden Feldgehölzen seither bestandenen gemeinschaftlichen Nutzungen mögen in Holz- und Mastungsrecht oder in Weide, Plaggenhieb und sonstigen Befugnissen ihren Ursprung gehabt haben, sind durch die Teilung des genannten Waldes auf ewige Zeiten aufgehoben.”
Etwa erforderliche Viehtränken müssten auf den Weide-Anteilen angelegt werden und „allenthalben in angemessener Entfernung von den Abfindungs-Grenzen bleiben”
Triften und Wege waren zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmt:
Jede Interessentenschaft musste ihren Weg unterhalten, mit Ausnahme der Darchauer Heerstraße, Der Uferbau entlang dieses Heerweges von Bleckede an wurde nach wie vor unter politischer Aufsicht des Königlichen Amts Bleckede besorgt – durch Burgvestendienste aus der Vogtei Barscamp.
Neben dem Königlichen Förster zu Schieringen und dem Herrschaftlichen Holzknechte zu Barscamp blieb es den Interessentenschaften „verstattet”, einen besonderen „Holz-Aufseher” anzustellen, jedoch auf eigene Kosten.


Dieser Rezeß wurde unterzeichnet von folgenden Männern aus Barscamp:
Johann Christ. Schnalenberg, Heinrich Christ. Lühr, Jürgen Heinrich Steinhauer, Joh. Heinr. Friedr. Schäfer


Anlage 15
Amt Bleckede

Zitate aus dem Amtsbuch von 1868
Aus dem Amtsbuch Öffentlicher Anzeiger 1868 (10.07):
In der Untersuchungssache gegen den Dienstknecht Heinrich Evers aus Barskamp, wegen Diebstahls, verfügt der unterzeichnete Polizeirichter, dass der Angeklagte Evers verhaftet werden soll, weil er sich durch Verheimlichung seines zeitigen Aufenthalts der Untersuchung entzogen. Alle Zivil- und Militärbehörden werden ersucht, diesen Haftbefehl an dem Evers im Vertretungsfalle zu vollziehen und den Evers in die Gefängnisse des Königlichen Amtsgerichts Bleckede abliefern zu lassen. Eine Beschreibung des Evers ist nicht gegeben. Bleckede, den 05.Juli 1868. Der Polizeirichter des Königlich Preuß. Amtsgericht Bleckede.
Der Landwehrmann und Pferdeknecht Johann Wilhelm Jahnke, geb. am 05.11.1846 zu Barskamp wurde ersucht sich am 10.09. 1879 beim Obergericht zu Lüneburg zu melden. (Nr. 2185).
Zum 1.April des Jahres 1888 wurde in Barskamp eine Poststelle eröffnet. (A.B. 1888 S. 208)
Zwangsversteigerung des Kaufmanns Georg Schäfer zu Barskamp eingetragene Grundstücke in Göddingen, Tosterglope, Barskamp, und Sandbergen, so wie die Halbhöfnerstelle Nr. 3 und die Köthnerstelle Nr. 29 zu Barskamp. Die Versteigerung sollte am 08.Jan. 1894 am Gericht in Bleckede stattfinden. (A.B. 1893 Nr.2537,1884, 977).
Wegen Löschen einer Hypothekenurkunde forderte der Kötner und Handelsmann Heinrich Sander zu Barskamp die Gläubiger der Urkunden auf sich bis zum 10.08.1893 beim Amtsgericht Bleckede zu melden (A:B. 1893 Nr. 909).
Der Tierarzt H. Dannenberg aus Bleckede wurde im Jahr 1896 im Regierungsbezirk Lüneburg als Brandkassen- Einnehmer für Barskamp und Schieringen ernannt (A.B. 1896 Nr. 68).