In der Vergangenheit war der Barskamper Wald von größter Bedeutung, urkundlich erwähnt wurde er erstmals 1503.

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestanden viele gemeinsame Land- und Feldnutzungen (Allmende). Es handelte sich auch u. a. um Gemeindeweiden, Wälder, Heideflächen oder Moore. Da gab es Bestrebungen, eine Neuaufteilung der Flächen vorzunehmen.
Die Gemeinheitsteilungsordnung vom 25. 6.1802 für das Fürstentum Lüneburg bedeutete nach deren Erlass einen erheblichen Fortschritt. Danach bedurfte es zur Aufhebung der Gemeinheit nicht mehr der Zustimmung aller Beteiligten sondern nur noch mindestens der Hälfte der Grundbesitzer.

Mit dem Ablösungsgesetz vom 10.11.1831/1842 des Königsreich Hannover (ab 1866 Provinz Hannover des Königreichs Preußen), dem knapp 2 Jahre später die Ablösungsordnung folgte, sollten die Dienst-, Natural- und Geldleistungen, die die Bauern gegenüber ihren Grundherren zu erbringen hatten, abgelöst werden.

In einem Vertrag, Rezess genannt, zuzüglich einer Verkoppelungskarte wurde näheres geregelt.
Durch eine Spezialteilung wurden die bisherigen Gemeinschaftsflächen zugeordnet.
Durch die Verkopplung wurden die in der Gemarkung zerstreut liegenden Felder zusammengelegt. Wegenetze und Gräben wurden neu erschlossen. Das Ergebnis wurde in einem Wege- und Gewässerplan festgehalten.

Der Barskamper Wald, historische Karte
Der Barskamper Wald, historische Karte
Das Vorwerk im Barskamper Wald. Heute befindet sich dort das Forsthaus. Auszug aus der o.G. Karte
Das Vorwerk im Barskamper Wald. Heute befindet sich dort das Forsthaus. Auszug aus der o.G. Karte

Anlage 1, Vorwerk
Ein Vorwerk ist ein landwirtschaftlicher Gutshof oder ein gesonderter Zweigbetrieb eines solchen.
Ursprünglich lagen die zugehörigen landwirtschaftlichen Güter meist außerhalb von Befestigungsanlagen oder Burgen (Walmsburg?) und unmittelbar davor und wurden daher häufig als „Vorwerk“ (frühere Schreibweise häufig: „Vorwerck“) bezeichnet. In Ortsnamen und Flurbezeichnungen kann das Wort noch in dieser Bedeutung vorhanden sein.
Das Vorwerk im Schieringer Forst betrieb auch Schafzucht.

In den Jahren 1699 – 1752 gab es mit dem Amt Bleckede und den Ortschaften Tosterglope und Walmsburg Unstimmigkeiten wegen der Zupflanzung und Ansäen von Gehölzen auf Brachflächen bzw. auf abgeholzten Waldflächen, da sich die Eingesessen der Orte Tosterglope und Walmsburg, dieses verweigerten zu erledigen. Die Tostergloper Gemeinheit hatten im Jahre 1735 zwar einen Kamp längst beim Neetz- Berge (Neetzer Berge) von 1 Morgen eingefriedet, aber noch nicht bestellt und besät.

© Jochen Wenk, die Begrenzung zu den Ergebnissen des Rezeß erfolgte durch Gräben, die auch heute noch erkennbar sind.
© Jochen Wenk, die Begrenzung zu den Ergebnissen des Rezeß erfolgte durch Gräben, die auch heute noch erkennbar sind.
© Jochen Wenk, Begrenzung durch Gräben, siehe auch vor
© Jochen Wenk, Begrenzung durch Gräben, siehe auch vor
© Jochen Wenk, Begrenzung durch Gräben, siehe auch vor
© Jochen Wenk, Begrenzung durch Gräben, siehe auch vor

Alle Seiten über den Rezeß wurden in Sütterlin geschrieben, die Schreibweise sowie die Ortsnamen wurden von mir beibehalten.


Rezeß über Barskamper Wald
Am 9. Juni 1820 verabschiedete deshalb eine Kommission der Königlichen Kammer in Bleckede einen Rezess zur Teilung des Barscamper Waldes.
Beteiligt waren daran:“ Die Allergnädigste Herrschaft, die Geistlichkeit zu Barscamp, das Dorf Barscamp, das Dorf Göddingen, die Dorfschaft Alt-Garge, das Dorf Neu-Garge, die Dorfschaft Walmsburg, das Dorf Catemin, die Dorfschaft Tosterglope, das Dorf Harmsdorf, die Dorfschaft Köhstorf, das Dorf Bruchdorf, der Barscamper Voigt Dienst, die dasige Holzknechts-Stelle, das Dorf Dahlem, die Dorfschaft Quickborn, der Meyer zu Buendorf, das von Spörkensche Gut Horndorf.“
„Alle und jede zwischen der Allergnädigsten Herrschaft und den mitberechtigten Interessentenschaften im Barscamper Walde und den dazu gehörenden Feldgehölzen seither bestandenen gemeinschaftlichen Nutzungen mögen in Holz- und Mastungsrecht oder in Weide, Plaggenhieb und sonstigen Befugnissen ihren Ursprung gehabt haben, sind durch die Teilung des genannten Waldes auf ewige Zeiten aufgehoben.”
Die Waldanteile wurden durch fünffüßige Gräben begrenzt, die „Allergnädigste Herrschaft” gab für den Waldanteils-Graben und die Begrenzungen des niedergelegten Vorwerks Schieringen 1912 Ruten; die Commune Barscamp 943,5; die Geistlichkeit daselbst 245; Göddingen 205, Alt Garge 134, Neu-Garge 202,5; Walmsburg 118; Catemin 126, Tosterglope 338, Harmsdorf 277; Köstorf 147,5; Bruchdorf 60; Dahlem 78; Quickborn 58; der Meyer aus Buendorf 68; das adelige Gut Horndorf 27,5 Ruten – ergibt insgesamt 4940 Ruten.
Etwa erforderliche Viehtränken mussten auf den Weide-Anteilen angelegt werden und „allenthalben in angemessener Entfernung von den Abfindungs-Grenzen bleiben”

Die Waldanteile wurden durch fünffüßige Gräben begrenzt, die „Allergnädigste Herrschaft” gab für den Waldanteils-Graben und die Begrenzungen des niedergelegten Vorwerks Schieringen 1912 Ruten; die Commune Barscamp 943,5; die Geistlichkeit daselbst 245; Göddingen 205, Alt Garge 134, Neu-Garge 202,5; Walmsburg 118; Catemin 126, Tosterglope 338, Harmsdorf 277; Köstorf 147,5; Bruchdorf 60; Dahlem 78; Quickborn 58; der Meyer aus Buendorf 68; das adelige Gut Horndorf 27,5 Ruten – ergibt insgesamt 4940 Ruten.
Etwa erforderliche Viehtränken mussten auf den Weide-Anteilen angelegt werden und „allenthalben in angemessener Entfernung von den Abfindungs-Grenzen bleiben”.
Die folgenden Triften und Wege waren zur ferneren gemeinschaftlichen Benutzung bestimmt:

  1. der Fahrweg von Dahlenburg nach Bleckede durch den Köhstorfer Wald-Anteil,
  2. der Fahrweg von Dahlenburg nach Barscamp, durch den Harmstorfer Anteil,
  3. der Nahrendorfer Frachtweg, durch den Horndorfer, den Tostergloper und den Barscamper Wald-Anteil,
  4. der Tostergloper Kirchweg, durch den Herrschaftlichen und den Barscamper Anteil,
  5. der Schieringer Kirchweg, durch den Herrschaftlichen und Barscamper Anteil,
  6. der Köhlinger und Reeßelner Kirchweg, durch den Herrschaftlichen Schieringer Anteil,
  7. der Bruchdorfer und Reeßelner Fahr- und Kirchweg, durch den Cateminer Anteil,
  8. der Walmsburger und Cateminer Kirchweg, durch den Walmsburger, den Herrschaftlichen und den Barscamper Anteil,
  9. den Viehler Kirch- und Lehmweg, durch den Barscamper Wald-Anteil,
  10. der Alt- und Neu-Garger Kirchweg, durch den Alt-Neu-Garger und den Barscamper Anteil und
  11. die Heerstraße von Bleckede und Darchau, durch den Neu-Garger und den Herrschaftlichen Wald-Anteil.

Jede Interessentengemeinschaft musste ihren Weg unterhalten, mit Ausnahme der Darchauer Heerstraße, die in sieben Ruten Breite an der Elbe entlang verlief. Der Uferbau entlang dieses Heerweges von Bleckede an wurde nach wie vor unter politischer Aufsicht des Königlichen Amts Bleckede besorgt – durch Burgvestendienste aus der Voigtei Barscamp. „Sollte sich dabei in der Zukunft ergeben, daß diese Heerstraße zu mehr Sicherheit der Reisenden, besonders des Fracht- und Fuhrwerkes, weiter landeinwärts zu verlegen für notwendig erachtet wird, so muß die Dorfschaft Neu-Garge sich solches gefallen lassen, ohne deshalb irgend eine weitere Vergütung zu erlangen.”
Falls Brücken, Stege und Siele erforderlich würden, wären die Interessen schäften selbst verantwortlich.
Schlagbäume durften an den Grenzen der einzelnen Abfindungsteile errichtet werden. Festgelegt wurde auch, wieviel Holz jede Interessentenschaft jährlich erhalten sollte. So bekam der Meyer zu Buendorf acht Zehntel Faden, den Faden zu 192 Kubikfuß gerechnet. Das Königliche Forstamt Bleckede führte Buch über „Forst Frevler” und registrierte den Wert des entwendeten Holzes.
Neben dem Königlichen Förster zu Schieringen und dem Herrschaftlichen Holzknechte zu Barscamp blieb es den Interessentenschaft „verstattet”, einen besonderen „Holz-Aufseher” anzustellen, jedoch auf eigene Kosten.
Bei verursachten Viehschäden durch Fahrlässigkeit der Hirten mußte die betreffende Interessentengemeinschaft Interessentenschaft Schadensersatz zahlen; die öffentlichen Abgaben blieben bestehen, auch die 12 Fuder Dienst-Heu, die Alt Garge, Neu Garge und Walmsburg bisher an den Förster entrichtet hatten.

Anlage 2, Vogtei Barskamp
Barskamp war seit der Reformationszeit eine Vogtei, die um 1800 aus 10 Dörfern rechts- und linksseitig der Elbe bestand, die zum Amt Bleckede gehörten. Barskamp war seit mindestens der Reformationszeit Sitz einer Vogtei, dies ist urkundlich belegt
Ein Kloster oder ein Stift brauchte für die Ausübung seiner weltlichen Hoheitsrechte einen Vogt. Der Vogt (lateinisch „advocatus“) musste ursprünglich ein vollfreier, waffenfähiger Laie sein. Er vertrat das Kloster als Anwalt (vgl. „Advokat“!)

Dokumentiert wurden die Ergebnisse des Rezess auf mehreren Seiten. Hier die Titelseite.
Dokumentiert wurden die Ergebnisse des Rezess auf mehreren Seiten. Hier die Titelseite.

Die zweite und dritte Seite:

Am 6. September 1830 unterzeichnete die Interessenten der Dorfschaft Tosterglope die Verkoppelung der Feldmark in Bleckede.
Bei einer Verkopplung werden die Ackerstreifen, der einzelnen Bauern zusammengelegt und vermessen. Nach der Feststellen der Bodenwerte und Eintragen in eine Verkopplungskarte, durch einen Vermessungsingenieur so wie das Anlegen von Wegen, Gräben, Hecken und Grenzlinien beginnt die Verteilung der Acker – Wiesenflächen an die einzelnen Interessenten. Die Interessenten bestehen aus Halbhufner (Bauern), Köthner, Schule, Gemeinde und die Kirche zu Barskamp. Der Rezess wurde den Interessenten, der 20 Seiten lang war wörtlich vorgelesen und durch eigenhändige Unterschrift, oder gemachte Zeichen vollzogen.
„Sollte sich dabei in der Zukunft ergeben, daß diese Heerstraße zu mehr Sicherheit der Reisenden, besonders des Fracht- und Fuhrwerkes, weiter landeinwärts zu verlegen für notwendig erachtet wird, so muss die Dorfschaft Neu-Garge sich solches gefallen lassen, ohne deshalb irgendeine weitere Vergütung zu erlangen.”
Falls Brücken, Stege und Siele erforderlich würden, wären die Interessentenschaften selbst verantwortlich.
Schlagbäume durften an den Grenzen der einzelnen Abfindungsteile errichtet werden. Festgelegt wurde auch, wieviel Holz jede Interessentenschaft jährlich erhalten sollte. So bekam der Meyer zu Buendorf acht Zehntel Faden, den Faden zu 192 Kubikfuß gerechnet. Das Königliche Forstamt Bleckede führte Buch über „Forst Frevler” und registrierte den Wert des entwendeten Holzes.
Neben dem Königlichen Förster zu Schieringen und dem Herrschaftlichen Holzknechte zu Barscamp blieb es den Interessentenschaften „verstattet”, einen besonderen „Holz-Aufseher” anzustellen, jedoch auf eigene Kosten.
Bei verursachten Viehschäden durch Fahrlässigkeit der Hirten musste die betreffende Interessentenschaft Schadensersatz zahlen; die öffentlichen Abgaben blieben bestehen, auch die 12 Fuder Dienst-Heu, die Alt Garge, Neu Garge und Walmsburg bisher an den Förster entrichtet hatten.
Dieser Rezeß wurde unterzeichnet von folgenden Männern aus:

Die Seite mit den Unterschriften
Die Seite mit den Unterschriften

Barscamp. Johann Christ. Schnalenberg, Heinrich Christ. Lühr, Jürgen Heinrich Steinhauer, Joh. Heinr. Friedr. Schäfer
Göddingen: Jürgen Christ. Tippe, Johann Heinr. Jasker
Alt Garge: Johann Heinr. Sager
Neu Garge: Heinrich Wilhelm Bagung, Heinrich-Wilhelm Meyer
Walmsburg: Johann Heinrich Kröpke, Johann Jürgen Wendt, Franz Heinrich Bonatz
Catemin: Georg Wilhelm Meyer
Tosterglope: Karl Ludwig Schröder, Jürgen Fr. Schulz, Johann Heinrich Stern
Harmstorf: Claus Jürgen Beusch, Joh. Heinrich Wolter
Köhstorf: Hans Jürgen Behn, Joh. Heinr. Freer
Quickborn: Johann Christoph Lühr
Dahlem: Jürgen Burmester, Heinrich Jürgen Rabeler
Bruchdorf Johann Jürgen Dätz
Buendorf: Jürgen Christoph Meyer
Die Geistlichkeit August Conrad Munchmeyer, Pastor zu Barscamp, als Mandatarius der Pfarre, des Pfarrwittwenhauses und des Kantorats
Gut Horndorf: Gebh. Joh. Aug. Keußel, Gerichtsverwalter, als Mandatarius des von Spörkenschen Kurators, Herrn Archiv-Sekretairs Heihe zu Hannover.

Anhang:

Anhang
Anhang
Im Anhang wurden die einzelnen Flächen des Rezeß aufgeführt
Im Anhang wurden die einzelnen Flächen des Rezeß aufgeführt
Aus dem Anhang, Waldflächen der Geistlichkeit
Aus dem Anhang, Waldflächen der Geistlichkeit