Zu Beginn der Deportation von Juden aus Deutschland im Oktober 1941, protestierten manche Rüstungsbetriebe, weil ihnen jüdische Zwangsbeschäftigte entzogen wurden. Daraufhin erließ Reinhard Heydrich Richtlinien, dass Juden im geschlossenen Arbeitseinsatz nicht ohne Zustimmung der zuständigen Rüstungsinspektion oder des Arbeitsamtes deportiert werden sollten. Nicht alle Betriebe und nur wenige Arbeitsämter nutzten diesen Handlungsspielraum, um Juden vor einer Deportation zu schützen.
Joseph Goebbels bekräftigte am 30. September 1942 in einem Tagebucheintrag seinen Entschluss, „die Juden unter allen Umständen aus Berlin herauszubringen“, von denen dort nur 17.000 im Produktionsprozess stünden. Die verbliebenen Juden in den Rüstungsbetrieben sollten durch polnische Zwangsarbeiter ersetzt werden. Bei der überraschend durchgeführten Fabrikaktion wurden Ende Februar 1943 alle noch in Rüstungsbetrieben beschäftigten sowie für die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland tätigen Juden verhaftet und die meisten als „Volljuden“ verschleppt.
Sonderdienstverpflichtete
Von den Deportationen verschont blieben die jüdischen Ehepartner aus „Mischehen“ sowie „Geltungsjuden“. Diese wurden nicht mehr in „kriegswichtigen Industriebetrieben“ beschäftigt, sondern „jederzeit widerrufbar“ in einen reorganisierten Geschlossenen Arbeitseinsatz überführt, zum Beispiel bei der Müllabfuhr und Straßenreinigung, im Bestattungswesen oder im Gleisbau, in einer Kartonagenfabrik oder einer Großwäscherei. Im Oktober 1943 wurden die Gauarbeitsämter darüber informiert, dass auch „mit Volljüdinnen verheiratete Arier“ und „nicht wehrwürdige Halbjuden“ erfasst und danach ausschließlich im Geschlossenen Arbeitseinsatz als Baubataillon der Organisation Todt eingesetzt werden sollten.
Häufig sträubten sich die Betriebe gegen das Vorhaben; sie wollten ihre qualifizierten Arbeitskräfte behalten und versuchten, sie „unabkömmlich“ stellen zu lassen. Vermutlich hatten manche Arbeitgeber auch die Motivation, ihre jüdischen Mitarbeiter vor einem ungewissen Schicksal zu bewahren. Im Oktober 1944 ordnete schließlich Heinrich Himmler an, rücksichtslos alle männlichen einsatzfähigen „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ und „jüdisch Versippten“ innerhalb von drei Tagen aus den Betrieben herauszuziehen und in Baubataillone der Organisation Todt zu überführen, wo sie meist weit entfernt vom Wohnort in Lagern untergebracht wurden. Zu schwerer körperlicher Arbeit untaugliche Juden und weibliche Zwangsverpflichtete wurden weiterhin kolonnenweise und von anderen Arbeitern separiert bei kommunalen und privatgeführten Betrieben eingesetzt.
Konzentrationslager gab es in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus. Das waren Lager, in denen Menschen eingesperrt wurden, weil die Nationalsozialisten sie aus dem Weg räumen wollten. Wer in einem KZ (die Abkürzung gebraucht man oft für „Konzentrationslager“) war, hatte keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Er war den Aufsehern hilflos ausgeliefert.

In Quellen und Literatur werden unterschiedliche Begriffe verwendet, um die nationalsozialistische Zwangsarbeit zu bezeichnen. Der Oberbegriff „Zwangsarbeit“ umfasst verschiedene Formen des Arbeitseinsatzes und konnte unterschiedliche Lebensumstände bedeuten.
Auch in den zeitgenössischen Quellen finden wir verschiedene Bezeichnungen für Zwangsarbeit: Oft schrieben die Dienststellen oder Betriebe von „Ausländern“, aber auch von „Gefangenen“ oder „Fremdvölkischen“, manchmal sogar von „Gastarbeitern“. Im mündlichen Sprachgebrauch waren auch Schimpfwörter wie „Polenschweine“ oder „Russenweiber“ gängig. Hier werden die wichtigsten Bezeichnungen kurz erläutert.
Ziele der Zwangsarbeit nach Kriegsbeginn waren vor allem:
– Arbeitsersatz der durch den Kriegseinsatz in der Wehrmacht in Deutschland fehlenden Männer
– Einsparungen für deutsche Firmen, da Zwangsarbeiter günstiger als reguläre Arbeiter waren
– Erhöhung der Staatseinnahmen, durch von der Industrie zu übernehmende Verleihgebühren und „Ausländersonderabgaben“
Ab Sommer 1941 wurden die Zwangsarbeitsmaßnahmen auch auf den bis dahin sowjetisch besetzen Teil Polens übertragen und zunehmend verschärft.
Nun zogen die Besatzungsbehörden zunehmend auch Jugendliche und selbst Kinder zur Zwangsarbeit heran.
Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs arbeiteten über 13 Millionen zivile Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich. Die Zwangsarbeiter und –innen und Zwangsarbeiter hielten landwirtschaftliche Versorgung und Rüstungsproduktion aufrecht. Die Industrie profitierte von der Ausweitung der Produktion, deutsche Beschäftigte stiegen in Vorarbeiter-Stellen auf.
Die Ärzte waren je nach Funktion unterschiedlich in den Komplex der Zwangsarbeit im Dritten Reich und den besetzten Gebieten eingebunden. Sie waren als KZ-Ärzte oder Amtsärzte für die Arbeitstauglichkeitsprüfung, für die Entwesung, für die Einhaltung gesundheitlicher Arbeitsstandards, für die Einweisung ins Krankenhaus oder die Krankenstation usw. verantwortlich.

Arbeitsunfähigen Zwangsarbeitern wurde unter dem Euphemismus Diätkost, die knappe Nahrung weiter gekürzt. Der Lagerarzt war bei Strafen zu hören. Bei Zwangsarbeiterinnen wurden teilweise Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen aus rassistischen und arbeitsökonomischen Gründen vorgenommen.
Im medizinischen Sektor selbst wurden Zwangsarbeiter in staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen als kriegswichtig eingesetzt. Zu Lehr- und Forschungszwecken wurde von der Universität Göttingen um verstärkte Zuweisung von schwangeren fremdvölkischen Zwangsarbeiterinnen gebeten.
Die Deutsche Reichsbahn führte die Transporte der Zwangsarbeiter aus Osteuropa nach Deutschland und der Juden, Sinti und Roma in die Konzentrationslager Polens in Viehwaggons und Güterzügen durch und beschäftigte selbst zahlreiche Zwangsarbeiter.
Für die Unterbringung der zivilen Fremdarbeiter waren Arbeitsamt, Deutsche Arbeitsfront und die Gewerbeaufsicht zuständig.
Die Wehrmacht nutzte die vorgefundene Zivilbevölkerung in den eroberten Gebieten zu Räum- und Schanzarbeiten. Die Kriegsgefangenen wurden in Kriegsgefangenenlager gebracht. Dort wurden sie dann aus Stammlagern nach den Anforderungslisten der Arbeitsämter in Gruppen, den sogenannten Außenlagern, Außenkommandos, Zechen und Betrieben aller Art zur Verfügung gestellt. Ab 1943 wurde die arbeitsfähige Zivilbevölkerung bei drohenden Gebietsverlusten im Rahmen der ARLZ-Maßnahmen nach Dringlichkeitsstufen (1. Bergbau- und Metallfacharbeiter, 2. Fach- und Spezialarbeiter, 3. Landwirtschaft und 4. sonstige) deportiert. 1944 beteiligte sich die Wehrmacht an der sogenannten Heuaktion, dabei wurden tausende von elternlosen Kindern unter fünfzehn in Weißrussland gefangen und nach Deutschland zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt und den Junkers Flugzeug- und Motorenwerke deportiert. In den Munitionsanstalten der Wehrmacht wurden Fremdarbeiter eingesetzt.
Neben deutschen Großunternehmen, wie z. B. Friedrich Krupp AG, Daimler-Benz, Dynamit Nobel, Friedrich Flick, die Quandt-Gruppe und IG Farben (die die Buna-Werke mit den Häftlingen des KZ Auschwitz Monowitz errichteten), sowie zahlreichen mittelständischen Unternehmen, nutzten auch schillernde Unternehmensgründer wie Oskar Schindler und Walter Többens Zwangsarbeiter im In- und besetzten Ausland.
Die SS stellte das Verwaltungs- und Bewachungspersonal der Konzentrationslager und zugehöriger Außenlager und Kommandos. Sie gründete eigene Wirtschaftsbetriebe zur Ausbeutung der Gefangenen u. a. die Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH (DEST), die 1940 in den Deutschen Wirtschaftsbetrieben (DWB) aufgingen. Das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt verwaltete ab 1942 zentral diese Wirtschaftsbetriebe, in denen mehr als 40.000 Konzentrationslagerhäftlinge arbeiteten.
Die Dienststelle Schmelt errichtete in Schlesien und dem Sudetenland ein System von bis zu 177 Arbeitslagern mit zeitweilig 50.000 hauptsächlich jüdisch-polnischen Zwangsarbeitern (sogenannte „Schmelt-Juden“) für den Bau der Reichsautobahn Berlin–Breslau–Krakau und den Einsatz in der Industrie.

Die Organisation Todt war eine Organisation zur Durchführung von Schutz-, Rüstungs- und Infrastrukturmaßnahmen im Einflussbereich des Dritten Reiches. Sie griff bei ihren Bauprojekten in zunehmendem Maße auf Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge zurück. Im Jahr 1944 verfügte sie über 1.360.000 Arbeitskräfte. Ihr größtes Bauprojekt, der Atlantikwall, erstreckte sich von der Mündung der Gironde bis zum Nordkap. Im Osten wurden Verkehrswege wie die Durchgangsstraße IV, auch Straße der SS genannt, von Berlin in den Kaukasus, mit zehntausenden von Zwangsarbeitern errichtet. Inländische Häftlinge und Anstaltsinsassen unabhängig vom Grund (klassische Straftat, politische Gesinnung, Glaubenszugehörigkeit oder ethnische Zugehörigkeit) ihrer Inhaftierung. Jüdische Bürger von Orscha, die auf dem Bahnhofsgelände Zwangsarbeit leisten, werden für die Eis- und Schneebeseitigung eingesetzt, Februar 1942.
Für deren Arbeitsverhältnisse war charakteristisch, dass es rechtlich durch den Arbeiter nicht aufzulösen war, dass der Arbeiter keinen Einfluss auf die Umstände seines Arbeitseinsatzes hatte und dass die Sterblichkeit aufgrund der überhöhten Arbeitsbelastung, der schlechten Versorgung und der menschenunwürdigen Behandlung erhöht war.
Zum Teil wird auch zwischen dem Einsatzort (nach Deutschland und Ausland) und der Art der Sammelunterkunft (Gefängnis, KZ, Ghetto, Arbeitslager etc.) unterschieden. Da Zwangsarbeiter häufig deportiert und verlegt wurden, führen diese Gruppierungen vermehrt zu Doppelzählungen.
Nicht selten wird die Meinung vertreten, dass Kriegsgefangene keine Zwangsarbeiter gewesen seien. Diese Position lässt sich so nicht aufrechterhalten. Hier ist differenziert zu prüfen, inwieweit die bestehenden völkerrechtlichen Normen – die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 – beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen beachtet wurden.
Das Deutsche Reich verstieß hier massiv gegen das Völkerrecht; die Behandlung der verschiedenen Nationalitäten der Kriegsgefangenen war an der Rassenhierarchie der NS-Ideologie ausgerichtet. Innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion wird häufig zwischen ausländischen Zivilarbeitern bzw. Zivilarbeiterinnen, Kriegsgefangenen und Häftlingen unterschieden.
Das digitale Interview-Archiv „Zwangsarbeit 1939-1945“ definiert Zwangsarbeit im Nationalsozialismus als „die Verschleppung und Ausbeutung von mehr als 13 Millionen ausländischen KZ-Häftlingen, Kriegsgefangenen und ‚zivilen‘ Arbeitskräften in Deutschland. Daneben herrschte in vielen besetzten Ländern ein allgemeiner Arbeitszwang für die Zivilbevölkerung.
Arbeit, die mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe verlangt wird. Arbeitserziehungslagern und anderen Lagern im gesamten besetzten Europa und betraf insgesamt etwa zwanzig Millionen Menschen. Außerdem mussten 1944 fast zwei Millionen Kriegsgefangene in der deutschen Wirtschaft arbeiten. Immer stärker griff die deutsche Industrie auch auf Konzentrationslager-Häftlinge zu. Das nationalsozialistische Deutschland schuf eines der größten Zwangsarbeits-Systeme der Geschichte: Über zwanzig Millionen ausländische Zivilarbeitskräfte, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene aus allen besetzten Ländern mussten im Verlauf des Zweiten Weltkriegs für Deutschland arbeiten.
Deutsche Jüdinnen und Juden und deutsche Häftlinge leisteten ebenfalls Zwangsarbeit. Zwangsarbeit gab es auch in Ghettos, Arbeitserziehungslagern und anderen Lagern im gesamten besetzten Europa und betraf insgesamt etwa 26 Millionen Menschen. Zwangsarbeit war während des Zweiten Weltkrieges überall sichtbar. In vielen Ländern wird für den Begriff Zwangsarbeit der Ausdruck Totaleinsatz beziehungsweise Totaleinsatz im Reich verwendet.
Davon abzugrenzen sind die Arbeitspflichten für die deutsche Bevölkerung (Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung, Landjahr), die unter völlig anderen Bedingungen stattfanden. Die Verpflichtung zu bestimmten Arbeitsleistungen war Bestandteil der Wirtschaft und der Erziehung im Nationalsozialismus, etwa der Einsatz junger Deutscher im Rahmen des Reichsarbeitsdienstes.
Außerdem mussten 1944 fast zwei Millionen Kriegsgefangene in der deutschen Wirtschaft arbeiten. Immer stärker griff die deutsche Industrie auch auf Konzentrationslager-Häftlinge zu. Betroffene mussten unter unmenschlichen Bedingungen auf Baustellen, in Betrieben und Bergwerken, in der Industrie, in Arbeits- und Konzentrationslagern Schwerstarbeit leisten – und so ausgerechnet für jenes Land die Kriegsproduktion aufrechterhalten, das sie ausbeutete und vernichtete. Aber auch auf Bauernhöfen, in Kirchengemeinden und Privathaushalten wurden Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen eingesetzt.

Aus ganz Europa verschleppt: Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Deutschen Reich. Karte der Herkunftsländer mit Zahlen- und Prozentangaben zu Statusgruppen und Einsatzbereichen.
Aus dem Ausland wurden nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt:
| Herkunfts-land | Anzahl 1939 bis 1945 | Zwangsarbeiter per Aug/Sep 1944 | ||||
| Gesamt | Zivil | Kriegs-gefangene | Gesamt | Zivil | Kriegs-gefangene | |
| Sowjetunion | 4.725.000 | 2.775.000 | 1.950.000 | 2.758.312 | 2.126.753 | 631.559 |
| Polen | 1.900.000 | 1.600.000 | 300.000 | 1.688.080 | 1.659.764 | 28.316 |
| Frankreich | 2.335.000 | 1.050.000 | 1.285.000 | 1.254.749 | 654.782 | 599.967 |
| Italien | 1.455.000 | 960.000 | 495.000 | 585.337 | 158.099 | 427.238 |
| Belgien | 440.000 | 375.000 | 65.000 | 253.648 | 203.262 | 50.386 |
| Niederlande | 475.000 | 475.000 | – | 270.304 | 270.304 | – |
| Tschechien | 355.000 | 355.000 | – | 280.273 | 280.273 | – |
| Serbien | 210.000 | N/A | N/A | 37.607 | 37.607 | – |
| Kroatien | 100.000 | 100.000 | – | 60.153 | 60.153 | – |
| Slowakei | 100.000 | 100.000 | – | 37.607 | 37.607 | – |
| Dänemark | 80.000 | 80.000 | – | 15.970 | 15.970 | – |
| Baltikum | 75.000 | 75.000 | – | 44.799 | 44.799 | – |
| Ungarn | 45.000 | 45.000 | – | 24.263 | 24.263 | – |
| Sonstige | 440.000 | 440.000 | – | 199.437 | 199.437 | – |
Auf dem Höhepunkt des „Ausländereinsatzes“ im August 1944 arbeiteten sechs Millionen zivile Zwangsarbeiter- und Zwangsarbeiterinnen im Deutschen Reich, die meisten davon aus Polen und der Sowjetunion. Über ein Drittel waren Frauen, von denen manche gemeinsam mit ihren Kindern verschleppt wurden oder diese in den Lagern zur Welt brachten.
Siehe internen Link 3.7.1.4, zum Kinderheim Gienau.
Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene wurden in Barskamp sehr unterschiedlich behandelt. Einerseits nahmen sie mit den ansässigen Familien das Essen gemeinsam ein, auf der anderen Seite wurden sie, wie mir Augenzeugen berichteten, geschlagen und während ihrer Arbeitet bespitzelt.
Das Lager „A“ in Alt Garge bestand in der Regel aus angeworbenen, meist freiwilligen Arbeitsmigranten, aus Slowenien, Polen, der Slowakei, Kroaten, Holländern und Flamen.
Teile des britischen 5th Essex Regiments marschierten von Barskamp, über Göddingen nach Alt Garge und befreite das dortige Arbeitslager „A“ in dem auch Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen sowie Departet Persons tätig waren. Die Insassen waren nach britischen Angaben bei halbwegs guter Gesundheit und bereit vorerst im Lager zu bleiben.
Zwangsarbeiter hatten gegenüber den KZ-Häftlingen Vergünstigungen und wurden mit ausreichend Nahrung versorgt.
Die Lebensbedingungen der zwangsweise in Deutschland oder in den besetzten Gebieten für Deutschland arbeitenden Menschen waren je nach Nation, rechtlichem Status und Geschlecht unterschiedlich. Menschen aus der Sowjetunion (im NS-Jargon sogenannte Ostarbeiter) und aus Polen waren durch diskriminierende Sondererlasse der Willkür der Gestapo und anderer polizeilicher Dienststellen wehrlos ausgeliefert. Sie durften ihre Lager oft nur zur Arbeit verlassen und mussten entsprechende Kennzeichen auf der Brust tragen. Alle Polen hatten einen Aufnäher mit einem violetten ‚P‘ auf gelbem Grund auf der Kleidung zu tragen. Für die ‚Ostarbeiter‘ wurde später ein entsprechender Aufnäher mit einem weißen ‚OST‘ auf blauem Grund geschaffen. So waren für jeden auf den ersten Blick erkennbar und kontrollierbar wer Pole, Russe, Ukrainer oder Weißrusse war.



Gestützt wurde diese rassistische Hierarchie des NS-Regimes durch die, innerhalb der deutschen Bevölkerung weit verbreiteten antislawischen Vorurteile, die zu vielen zusätzlichen Beleidigungen, Denunziationen und Misshandlungen führten. Auch die nach dem Kriegsaustritt Italiens im Herbst 1943 als „Militärinternierte“ nach Deutschland verschleppten Italiener wurden als angebliche Verräter miserabel behandelt.
Erträglicher, aber dennoch entbehrungsreich und demütigend, war das Leben für westeuropäische oder der „nordischen Rasse“ zugerechnete Facharbeiter und Ingenieure.
Am schlimmsten war das Schicksal der Konzentrationslager-Häftlinge, vor allem der zur „Vernichtung durch Arbeit“ vorgesehenen Jüdinnen, Juden und Sinti und Roma.
Alle ausländischen Arbeitskräfte wurden durch einen rassistisch-bürokratischen Repressions- und Kontrollapparat aus Wehrmacht, Arbeitsamt, Werkschutz, Polizei und SS streng überwacht. Sie wurden in zugige Baracken oder in überfüllte Gaststätten und Festsäle eingepfercht. In den Lager- und Betriebskantinen wurden sie nur äußerst unzureichend verpflegt; ohne Lebensmittelmarken konnten sie von ihrem geringen Lohn nichts zu essen kaufen und litten ständig Hunger. Die wenigen nach der oft zwölfstündigen Arbeitsschicht verbleibenden Stunden Freizeit nutzten sie zunächst, um ihr Überleben zu sichern. Sie versuchten auf dem Schwarzmarkt Brot zu erstehen oder putzten – gegen ein Mittagessen – für eine deutsche Familie. Damit konnten sich auch ärmere Deutsche ein Dienstmädchen oder einen Bauarbeiter ins Haus holen – wortwörtlich für ein Butterbrot.
Den Bombenangriffen der Alliierten, waren die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter noch wehrloser ausgesetzt als die deutsche Bevölkerung, da sie meist keinen Zugang zu Schutzräumen hatten.
Viele Frauen litten unter zusätzlichen Schikanen und Gewalttätigkeiten.
Trotz Repression, Denunziation, Orientierungslosigkeit und der verheerenden Lebensbedingungen in der besetzten und ausgeplünderten Heimat versuchten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter immer wieder zu fliehen; auch gab es Ansätze zu Widerstand und Sabotage.
Ohne juristische Einspruchsmöglichkeiten und allein schon bei Verdacht auf diese Delikte konnten sie im Extremfall in Konzentrationslager eingewiesen oder sogar hingerichtet werden.
Im Falle von „Bummelei“ oder Arbeitsverweigerung drohten die berüchtigten Arbeitserziehungslager.
Das Ende des Zweiten Weltkriegs brachte Millionen versklavter und todesbedrohter Menschen die Befreiung. Nach ihrer Befreiung machten sich viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eigene Faust sofort auf den Heimweg.
Für viele, insbesondere sowjetische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter war der Leidensweg 1945 noch nicht zu Ende. Sie wurden in ihrer Heimat pauschal der Kollaboration mit den Deutschen verdächtigt; nicht wenige verschwanden in den stalinistischen Lagern. Die meisten leiden noch immer und besonders im Alter unter den psychischen und physischen Folgeschäden des „Totaleinsatzes“ (so die tschechische Bezeichnung für die NS-Zwangsarbeit). In vielen osteuropäischen Ländern leben sie nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften am Rand des Existenzminimums. In Deutschland wurde die NS-Zwangsarbeit – trotz ihrer Verurteilung in den Nürnberger Prozessen – jahrzehntelang als übliche Begleiterscheinung von Krieg und Besatzungsherrschaft bezeichnet und damit zugleich bagatellisiert, nicht aber als spezifisches NS-Unrecht anerkannt.
Die deutschen Regierungen und die von dem Sklaveneinsatz profitierenden Betriebe lehnten lange Zeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jegliche Übernahme von Verantwortung für diese Opfer ab. Erst 65 Jahre nach Kriegsende rief die Entschädigungs-Debatte die lange Zeit vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins Gedächtnis. Überall in Deutschland erforschten lokale Initiativen die Geschichte der Zwangsarbeit, organisierten Begegnungen, sammelten Erinnerungen und errichteten Gedenkstätten.

Rund 2,8 Millionen Polen mussten zwangsweise im NS-Staat arbeiten.
Am 26. Oktober 1939 verordnete der Leiter der deutschen Zivilverwaltung im „Generalgouvernement“, Hans Frank, die Einführung der Arbeitspflicht für Polen zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr, die keine „dauernde gemeinschaftsnützliche Beschäftigung“ nachweisen konnten.
Ab Sommer 1941 wurden die Zwangsarbeitsmaßnahmen auch auf den bis dahin sowjetisch besetzen Teil Polens übertragen und zunehmend verschärft.
Nun zogen die Besatzungsbehörden zunehmend auch Jugendliche und selbst Kinder zur Zwangsarbeit heran.
Im Zweiten Weltkrieg fehlten der deutschen Kriegswirtschaft in großem Umfang Arbeitskräfte. Daher setzten Staat und Wirtschaft auf den massenhaften Einsatz von ausländischen Arbeitskräften. Alle überfallenen Länder wurden als Arbeitskräftereservoir für Deutschland genutzt. Anfängliche Anwerbungsversuche hatten geringen Erfolg; nach Tschechien und Polen wurden ab 1940 auch aus Westeuropa immer mehr Männer und Frauen – zum Teil in kompletten Jahrgängen – zwangsverpflichtet.
Die große Wende brachte aber das Jahr 1942, als das Deutsche Reich nach dem Scheitern der „Blitzkrieg“-Strategie auf die Kriegswirtschaft des“ totalen Kriegs“ umstellte. Dies war angesichts der Einberufung fast aller deutschen Männer nur mit der massenhaften Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte durchzuführen. Sie bildeten mehr als ein Viertel, in manchen Werksabteilungen bis zu 60 Prozent der Belegschaft. Nur mit ihnen wurde die Versorgung der Bevölkerung und die von Albert Speer als dem zuständigen Minister organisierte Rüstungsproduktion aufrechterhalten.
Großunternehmen wie auch kleine Handwerksbetriebe, Kommunen und Behörden, aber auch Bauern und private Haushalte forderten immer mehr ausländische Arbeitskräfte an und waren so mitverantwortlich für das System der Zwangsarbeit. Die Industrie profitierte von der starken Ausweitung der Produktion, die dadurch erst möglich wurde.
Der ‚Ausländereinsatz‘ in der Lüneburger Heide, hier soll nur ein kurzer Überblick über den ‚Ausländereinsatz‘ während des Zweiten Weltkrieges in der Lüneburger Heide gegeben werden. Die angeworbenen oder zwangsrekrutierten Frauen und Männer aus den verschiedenen Ländern Europas, die für den Einsatz in Niedersachsen vorgesehen waren, kamen üblicherweise in Güterzügen zunächst in Lehrte an. Im Durchgangslager in Lehrte nahm das Landesarbeitsamt die Weiterverteilung auf die einzelnen Kreise vor. Dann erfolgte die Verteilung in die Kreisstädte. Schon bei der Ankunft der Züge oder der Autobusse stand dann eine Abordnung des Landrats bzw. des Oberbürgermeisters bereit, die die Registrierung vornahm. Die Frauen und Männer wurden in Listen erfasst, Arbeitskarten,

Fingerabdrücke und Fotos angefertigt. Alles wurde genau festgehalten. Jeder Ausländer erhielt eine Arbeitskarte, in der seine Daten eingetragen wurden. Eine Ausfertigung hatte der Arbeiter stets bei sich zu führen. Darin war auch seine Arbeitsstelle vermerkt, so dass stets festgestellt werden konnte, ob er sich außerhalb seines Wohnortes aufhielt. Zusammen mit Vertretern des örtlichen Arbeitsamts suchten sich die versammelten Bauern, Handwerker und Fabrikbesitzer dann die Arbeiter aus, die ihnen brauchbar erschienen.
In allen Kreisen, arbeiteten im Sommer 1944, als die Ausländerbeschäftigung ihren Höchststand erreichte, jeweils zwischen 5.000 und 15.000 sogenannte ‚Fremdarbeiter‘ und Kriegsgefangene. Diese Menschen mussten untergebracht werden. Schon im Herbst 1939 entstanden in der Lüneburger Heide die ersten Sammelunterkünfte und bis Kriegsende war die Region mit einem Netz von Lagern überzogen. In Dörfern und Städten entstanden für die ‚Fremdarbeiter‘ Massenquartiere. Alle denkbaren Gebäude, die leer standen oder in Kriegszeiten für ihre eigentliche Bestimmung nicht unbedingt gebraucht wurden, richteten die Behörden notdürftig für die ankommenden ausländischen Arbeiter her. So wohnten beispielsweise in einer Turnhalle in Celle 170 polnische Männer, in Lüneburg nutzte man die Jugendherberge als Quartier und in Uelzen eine leerstehende ehemalige Kaserne. In Landgemeinden bezogen Hunderte von Frauen und Männern aus West- und Osteuropa auch ehemalige Lager des Reichsarbeitsdienstes (RAD). Mit fortschreitender Kriegsdauer entstanden in den Städten und in der Nähe von Fabriken große Barackenlager mit genormten Holzbaracken aus dem RAD-Programm. In den Wohnbaracken gab es – je nach Nationalität – unterschiedlich viele Räume. Während ‚Ostarbeiter‘ allgemein in Schlafsälen nächtigten, wohnten jeweils vier bis acht Arbeiter aus Westeuropa in kleinen Stuben. Bunker oder Kellerräume gab es nicht. Da es ‚Ostarbeitern‘ und Polen untersagt war, Luftschutzräume aufzusuchen, waren sie dem Bombenhagel der alliierten Luftangriffe vielerorts schutzlos ausgeliefert. Allein im Landkreis Celle existierten bei Kriegsende mindestens 180 Lager.
Viele ausländische Arbeitskräfte auf dem Lande wurden aber auch einzeln untergebracht. Diese wohnten bei den Bauern, für die sie arbeiteten.
Anfangs hatten die Bauern die Arbeiter jeden Morgen aus dem Lager abzuholen und abends zurückzubringen. Dies brachte gerade auf abgelegenen Höfen eher zusätzliche Belastungen als eine Arbeitserleichterung. Daher erhielten zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe Ausnahmegenehmigungen – dort durften die Polen, Russen oder Belgier nun auf dem Hof wohnen. In den Städten, wo das Problem weiter Distanzen nicht bestand, erhielten nur Firmen das Recht auf Einzelunterbringung ihrer Arbeiter, in denen der Arbeitsprozess eine Lagerunterbringung nicht erlaubte. Dies war in Schlachtereien, Bäckereien oder in Hotels der Fall, wo regelmäßig nachts gearbeitet werden musste. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln war das wichtigste Problem für die Frauen und Männer aus Polen und der Sowjetunion. Auf dem Lande profitierten die ausländischen Arbeitskräfte häufig von der guten Versorgung auf den Bauernhöfen. Auch hier galt ein nach Nationalitäten differenzierendes System von Ernährungsvorschriften. Aber in Familienbetrieben war es aus praktischen Gründen oft unmöglich, für die Kriegsgefangenen und ‚Fremdarbeiter‘ jeweils eine eigene Mahlzeit zuzubereiten. Also erhielten hier die meisten Ausländer das gleiche Essen wie die deutschen Hofangehörigen. In den Massenquartieren der Industrie dagegen sah die Situation völlig anders aus.
Ein Beispiel: Das Gewerbeaufsichtsamt Celle wies am 3.9.1942 darauf hin, das als Folge der Unterernährung bei den ‚Ostarbeitern‘ bereits Erkrankungen aufgetreten seien. Die Betriebe fürchteten um die Arbeitskraft ihrer Beschäftigten. In den Lagern der Industrie standen dünne Suppen auf der Tagesordnung. Wenn Fleisch ausgegeben wurde, kam dieses von der Freibank, einer Verkaufsstelle für abgekochtes, vorher verdorbenes Fleisch. Auch das Ernährungsamt räumte ein, dass die Rationen nicht ausreichten, um die Arbeiter einsatzfähig zu erhalten. Weiterhin wurde der Mangel an Schweinefleisch und die geringe Qualität und Quantität der Wurst beanstandet. Reichsweit wurde der Verpflegungssatz schließlich angehoben, lag aber weiterhin unter denen aller anderen Arbeiter. Sorgen bereitete dem Ernährungsamt auch die Bekleidung der ‚Ostarbeiter‘: „Zerrissen, zerlumpt, ohne Schuhe und Strümpfe sind diese Menschen im Arbeitsprozess eingesetzt.“
Von den Einberufungen zur Wehrmacht waren zunächst landwirtschaftlich geprägte Regionen besonders betroffen. Eine Statistik über den Anteil der ausländischen zivilen Beschäftigten im Deutschen Reich wenige Wochen vor Beginn des Russlandfeldzuges macht dies deutlich.
Mit dem Angriff auf die Sowjetunion blieb aber auch die Rüstungsindustrie nicht mehr von massenhaften Einberufungen verschont. Nun ersetzten hier ebenfalls Kriegsgefangene und Zivilarbeiter aus ganz Europa deutsche Arbeiter. Und die meisten von ihnen waren Zwangsarbeiter. Betrachtet man das Zahlenverhältnis zwischen Zivilarbeitern und Kriegsgefangenen, so wird deutlich, dass 1944 auf jeden Kriegsgefangenen, der im Gau Osthannover arbeitete, etwa drei ausländische Zivilarbeiter kamen. Landwirtschaft, Industrie, Handwerk und Dienstleistungssektor, Reichsbahn und der öffentliche Dienst beschäftigten nun ausländische Arbeitskräfte. Das Beispiel der Stadtverwaltung in Lüneburg gibt einen Eindruck von der Breite des Ausländereinsatzes bei den Kommunen: die Müllabfuhr, das Stadtgartenamt, das Tiefbauamt, die Speiseanstalt, das Krankenhaus und der Schlachthof beschäftigten Ausländer. Im März 1943 waren 27 >Fremdarbeiter<, darunter 18 Frauen, und außerdem 4 sowjetische Kriegsgefangene bei der Stadt Lüneburg angestellt. Es muss betont werden, dass alle Betriebe, die als kriegswichtig galten, Zivilarbeiter oder Kriegsgefangene zugeteilt bekamen, um ihre Produktion aufrechterhalten zu können. Kein Betrieb wurde dazu gezwungen. Durch den aus Einberufungen zur Wehrmacht resultierenden extremen Arbeitskräftemangel war der Ausländereinsatz jedoch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die angespannte Arbeitskräftesituation in den Rüstungsbetrieben führte folglich dazu, dass Ausländer auch dort in erheblicher Zahl eingesetzt wurden. Hier kommt nun die zweite Säule der osthannoverschen Wirtschaftsstruktur ins Spiel. Fortan genossen die Rüstungskonzerne und die Munitionsanstalten absolute Priorität bei der Zuweisung von Ausländern. Lag der Anteil der ausländischen Zivilarbeiter in Osthannover im Frühjahr 1941 bei 17 Prozent aller Arbeitnehmer, so überschritt dieser Anteil in den ersten Monaten des Jahres 1944 die Drittelmarke. Im Reichsdurchschnitt war am 30. Juni 1944 beinahe jeder vierte Beschäftigte ein ausländischer Zivilarbeiter. Im Gauarbeitsamtsbezirk Osthannover betrug der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte sogar 35,8 Prozent. Diese Zahl unterstreicht die weit überdurchschnittliche Bedeutung des Ausländereinsatzes in der Region. In dieser Zahl sind die Kriegsgefangenen noch nicht einmal enthalten.
Im reichsweiten Vergleich ist der Anteil der Polen in der Lüneburger Heide überdurchschnittlich hoch. Zwar stellen sie überall die zweitstärkste Gruppe, der höhere Anteil zwischen Elbe und Aller ist jedoch darauf zurückzuführen, dass polnische Frauen und Männer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikation bevorzugt in der Landwirtschaft zum Einsatz kamen.
Zusammenfassend ist festzustellen: Der ‚Ausländereinsatz‘ hatte im Regierungsbezirk Lüneburg eine weit überdurchschnittliche Bedeutung. Die überwiegende Mehrheit der Ausländer kam aus der Sowjetunion und Polen, darunter viele Frauen. Die Menschen aus der Sowjetunion und Polen hatten durch die sogenannten ‚Polen- und Ostarbeitererlasse‘ die weitreichendsten Einschränkungen ihrer Freiheit hinzunehmen, unterlagen täglich massivem Zwang, erhielten den niedrigsten Lohn aller Ausländer und waren zum größten Teil nicht freiwillig ins Reich gekommen. Selbst die Freiwilligen konnten in der Regel nicht in ihre Heimat zurückkehren, wenn sich die Versprechungen der Werber als falsch herausstellten.
Nils Köhler M.A., Doktorand Universität Flensburg, „Eine geniale Verwertungsstrategie.“
Bekanntmachung des Stadtkommissars von Kiew vom 31. Mai 1943: Jugendliche der Jahrgänge 1922–1925 haben sich am 3. Juni zum Abtransport ins Deutsche Reich bereitzumachen. Zwangsarbeiter in Ostende (Belgien) 1941 bei Kabelverlegung
Für den Einsatz außerhalb des Reichsgebietes existieren keine seriösen Zahlen. Sie dürften nach Ansicht der Militärhistoriker Michael Epkenhans und John Zimmermann um ein Vielfaches höher liegen als die etwa 13,5 Millionen ausländischen Arbeitskräfte auf dem Gebiet des Großdeutschen Reiches.
Arbeitstauglichkeitsuntersuchung im Arbeitsamt der Zivilverwaltung, Artemiwsk, Mai 1942, (Propagandaaufnahme Wehrmacht)
Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung organisierte ab 1938 im Rahmen eines geheimen Erlasses die systematische Erfassung und Rekrutierung von reichsdeutschen Juden zur Zwangsarbeit.
Zivilarbeiter und Kriegsgefangene aus Polen und Frankreich wurden zunächst über die Arbeitseinsatzabteilungen des Reichsarbeitsministeriums eingesetzt. Im Jahr 1942 wurde mit Fritz Sauckel auf dem neu geschaffenen Posten des „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ eine zentrale Stelle geschaffen, die mit der Unterstellung zahlreicher Reichsbehörden in den besetzten Gebieten und einem Netz von Rekrutierungskommissionen rasch, effektiv und brutal wirkte. Der Rest des Reichsarbeitsministeriums wurde zur Rumpfbehörde.
| eingesetzt in | Mitarbeiter der Arbeitseinsatzverwaltung Februar 1944 | ||
| Männer | Frauen | ||
| Frankreich | 864 | N/A | |
| Nordfrankreich/Belgien | 258 | N/A | |
| Niederlande | 100 oder 109 | N/A | |
| Norwegen | 24 | N/A | |
| Ostgebiete | 998 | N/A | |
| Serbien und Griechenland | 18 | N/A | |
| Böhmen und Mähren | 16 | N/A | |
| Italien | 217 | N/A | |
| Generalgouvernement | 541 | N/A | |
| Sonstige | 48 | N/A | |
Belgien
„Aus Belgien kamen bis Sommer 1941 zunächst 189.000 Arbeiter/innen freiwillig nach Deutschland. Nach der Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht im Oktober 1942 folgten ihnen bis 1945 rund 200.000 weitere unter Zwang.“– Wollheim memorial Herkunft und Anzahl ausländischer Zivilarbeiter/innen und Zwangsarbeiter/innen
China
In Hamburg-St.-Pauli wurden nach Chinas Kriegserklärung gegen Deutschland Chinesen aus ihren Wohnungen verschleppt und u. a. im Hamburger Hafen als Zwangsarbeiter eingesetzt.
Frankreich
In Deutschland wurden während des Zweiten Weltkrieges nach Abstimmung mit der Vichy-Regierung Franzosen zur Arbeit in Industrie, Handel und Landwirtschaft in unterschiedlicher Weise rekrutiert. Von den 1,6 Millionen französischen Kriegsgefangenen aus der Zeit von Mai/Juni 1940 waren am Kriegsende immer noch eine Million Personen als Arbeitskräfte in Deutschland eingesetzt. Als Zivilarbeiter wurden 850.000 bis 922.000 (freiwillige, dienstverpflichtete und Zwangsarbeiter) eingesetzt. Zu Zivilarbeitern wurden 200.000 Kriegsgefangene 1943 umgestuft.
Griechenland
Auf Kreta wurden 20.000 verpflichtet, für die Besatzungsbehörden zu arbeiten, zum großen Teil unter harten Bedingungen in den Bergwerken, weitere 100.000 wurden von der Wehrmacht dienstverpflichtet, darunter ab 1943 auch 16-Jährige. Nach Deutschland wurden 23.000 Personen angeworben, anschließend weitere 12.000 als Zwangsarbeiter und 1.000 als Kriegsgefangene. Daraus ergibt sich eine Zahl von 155.000 Personen.
Italien
Darunter waren ab Sommer 1943 etwa 600.000 italienische Militärinternierte (IMI). Den IMI wurde der für Kriegsgefangene geltende Schutz verweigert, ab Herbst 1944 wurden die meisten in ein Zivilarbeitsverhältnis überführt.Kroatien
Der 1941 nach dem Balkanfeldzug neu gebildete Unabhängige Staat Kroatien beließ orthodoxe Soldaten in der deutschen Kriegsgefangenschaft und deportierte serbische Frauen und Männer aus Kroatien zur Zwangsarbeit nach Deutschland in Ostarbeiterlager. „Serben“ galten der Wehrmacht als potentielle Widerstandskämpfer.
Niederlande
Die Anzahl der niederländischen Zwangsarbeiter wurde 1966 rückblickend auf etwa 395.000 geschätzt, seit 1979 geht man von mehr als 500.000 aus. Etwa 50.000 von ihnen starben. Die größte Razzia fand in Rotterdam am 10. und 11. November 1944 statt. Bei dieser Razzia wurden 50.000 Männer verhaftet, von denen 40.000 zum Arbeitseinsatz nach Deutschland geschickt wurden und 10.000 Zwangsarbeit im Osten der Niederlande leisten mussten.
Norwegen
Für den Arbeitskräftebedarf der deutschen Besatzungsmacht in Norwegen für den Bau von Befestigungsanlagen, für riesige industrielle Bauvorhaben zur Nutzung der Wasserkraft, Aluminiumproduktion für die Luftrüstung, den Ausbau der Reichsstraße 50 und der Polarbahn wurden nicht genügend einheimische Arbeiter gefunden. Von September 1941 an wurden insgesamt 102.000 sowjetische und polnische Kriegsgefangene nach Norwegen verschifft, hinzu kamen 4.000 Partisanen aus Kroatien und Serbien.
Im Februar 1943 führten die Deutschen eine allgemeine Arbeitspflicht für Männer zwischen 18 und 55 Jahren und Frauen zwischen 21 und 40 Jahren ein.
Etwa 13.000 sowjetische, 2.600 jugoslawische und 160 polnische Gefangene starben in Norwegen durch Exekutionen oder als Folge von systematischer Unterversorgung, Misshandlung, Erschöpfung und an Krankheiten. Diese Zahl übersteigt die Gesamtzahl an zivilen und militärischen Opfern Norwegens im Zweiten Weltkrieg. Einige der berüchtigten Kriegsgefangenenlager in Nordnorwegen glichen Todeslagern.
Polen
Die Zahl polnischer Zwangsarbeiter stieg von Oktober 1939 bis Beginn des Jahres 1940 auf 300.000 an. Nahezu 90 Prozent wurden in der Landwirtschaft eingesetzt. Insgesamt wurden in Deutschland 2,2 Millionen Polen, im „Warthegau“ 1,1 Millionen Polen und in den polnischen Ghettos mindestens 700.000 Juden als Zwangsarbeiter festgehalten.
Im Zeitraum 1939 bis 1945 leisteten insgesamt ca. 1,6 Millionen polnische Zivilisten und ca. 300.000 polnische Kriegsgefangene in Deutschland Zwangsarbeit.
Für die (südostpolnischen) Gemeinden und Städte wurden Quoten an Zwangsarbeitern festgesetzt. Nach Aussage einer Zeitzeugin dauerte der Transport mit Kutsche, LKW und Zug vom polnischen Heimatort nach Deutschland etwa zwei Wochen. Das zuständige deutsche Arbeitsamt verteilte die Zwangsarbeiter auf ihre Einsatzstellen. Je nach Menschlichkeit und Gelegenheit der deutschen Arbeitgeber hatten die Zwangsarbeiter Freiheiten oder wurden ausgegrenzt und sehr schlecht behandelt. In Süddeutschland wurden die Zwangsarbeiter nach Einmarsch der Franzosen in einem Lager untergebracht. Nach einem Dreivierteljahr durften sie im Zug nach Polen zurückkehren.
Opfer sogenannter Sonderbehandlungen, z. B. nach intimen Kontakten mit Deutschen konnten im Rahmen der Polenerlasse oder Polenstrafrechtsverordnung ohne weitere Gerichtsverhandlung getötet werden.
Sowjetunion
Seit Ende 1941 wurden zwischen 22 und 27 Millionen Sowjetbürger als Zwangsarbeiter eingesetzt.
Im Spätsommer 1944 waren etwa ein Viertel der Arbeitskräfte in der gesamten deutschen Wirtschaft Zwangsarbeiter, Anfang 1945 stellten Ausländer ein Drittel der gesamten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Etwa die Hälfte von ihnen waren Mädchen und Frauen.
Deportationen vor der Räumung eines besetzten Gebietes. Nach den Vorschriften zur Auflockerung, Räumung, Lähmung und Zerstörung vor der militärischen Räumung besetzter Gebiete hatte die Wehrmacht, kurz, ARLZ-Maßnahmen auch die Deportation der örtlichen Zivilbevölkerung in die Zwangsarbeit im Reichsgebiet durchzuführen. Das wurde auch als Greifaktionen bezeichnet.
Einsatzgebiete
Zwangsarbeiter wurden in allen Bereichen eingesetzt, in der Landwirtschaft, im Handwerk, für die Kirche, in der Industrie, besonders der Rüstungsindustrie, im staatlichen Sektor und bei der SS. So war das Siemenslager Ravensbrück ein Teil des Lagerkomplexes des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück, das von dem Reichsluftfahrtministerium, Siemens & Halske und der SS errichtet wurde. Weibliche Häftlinge mussten dort Zwangsarbeit für kriegswichtige Erzeugnisse von Siemens & Halske leisten.
Die Zwangsarbeit reichte sogar bis in die Familien, wo junge Frauen aus Osteuropa als Haushaltshilfen und Kindermädchen eingesetzt wurden. In der bäuerlichen Landwirtschaft des Dritten Reiches war die Ernährungssituation für die Zwangsarbeiter besser und auch die Vorschriften der Ostarbeitererlasse konnten dort nicht vollständig umgesetzt werden.
Im kriegswichtigen Bergbau wurden in großem Umfang Zwangsarbeiter eingesetzt. In den Höchstzeiten des Zwangseinsatzes im Sommer 1944 waren es reichsweit um die 430.000 Zivilarbeiter und Kriegsgefangene. Davon waren allein 120.000 sowjetische Gefangene, „Ostarbeiter“ und italienische Militärinternierte im Ruhrbergbau beschäftigt. Weiterhin arbeiten an der Ruhr Kroaten (14.434), Galizier (11.299) und Dänen (1535). Einige Quellen sprechen von über 350.000 Zwangsarbeitern auf den dortigen Zechen, bei etlichen Betrieben bestanden über 45 % der Belegschaft aus zur Arbeit gezwungenen Menschen.
Zwangsarbeiter wurden für die Sprengstoffproduktion beispielsweise in den Werken Krümmel und Düneberg bei Geesthacht sowie Werk Tanne östlich von Clausthal-Zellerfeld eingesetzt.
Zwangsarbeiter wurden beim Bau von Militäranlagen eingesetzt. Die bekanntesten Großprojekte waren der Westwall, der Atlantikwall, die U-Boot-Bunker, Luftschutzanlagen und die Untertageverlagerung von kriegswichtigen Industrieteilen (siehe auch KZ Mittelbau-Dora). Daraus entstand der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen, bei dem der Verbleib vermisster Personen erfragt werden kann.
Nach Luftangriffen wurden Zwangsarbeiter zur Brandlöschung, Trümmerbeseitigung, Leichenbergung, Hilfe bei der Beisetzung und zur Beseitigung der Schäden herangezogen.
Die befreiten Inhaftierten und Zwangsarbeiter wurden als Displaced Persons durch die Alliierten in DP-Lagern untergebracht und durch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) bzw. die Nachfolgeorganisation Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO), das Joint Distribution Committee (JDC) und viele weitere Organisationen versorgt und betreut. In den ersten Monaten starben noch zahlreiche Displaced Persons, da ihr Gesundheitszustand bei der Befreiung schlecht und die Versorgung mit Lebensmitteln, warmer Kleidung und Medikamenten durch die Alliierten mangelhaft war.
Leichen aus Massengräbern wurden exhumiert, identifiziert und einzeln bestattet. Zeugen wurden befragt, Beweise und Dokumente festgehalten. Die im Rahmen der Ausländersuchaktion der UNRRA gewonnenen Erkenntnisse über Arbeits-, Konzentrationslager und Arbeitsstellen (ohne Kriegsgefangenenlager und Gebiet der Sowjetzone) wurden 1949 erstmals im Catalogue of Camps and Prisons (kurz: CCP) veröffentlicht.
Die Repatriierung der befreiten sowjetischen und polnischen Zwangsarbeiter gestaltete sich wegen ihrer Anzahl, der Verwüstungen in ihren Heimatländern und der politischen Umbrüche (Westverschiebung Polens, Ausbreitung kommunistischer Zwangsregime) schwierig. Teilweise wurden die Zwangsarbeiter in ihren Heimatländern fälschlich als Kollaborateure verfolgt und sogar hingerichtet.
Im Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) von 1951 wurden fremde Staatsangehörige und Staatenlose, die sich noch immer aufgrund von Verschleppung oder Flucht im Geltungsbereich des Grundgesetzes befanden, durch Antisdiskriminierungs- und Gleichstellungsvorschriften geschützt. Das letzte DP-Lager (Föhrenwald) konnte erst 1957 geschlossen werden.
Im Juni 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (Bundesentschädigungsgesetz) verabschiedet. Es sprach Verfolgten, denen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die Freiheit entzogen worden war, eine Entschädigung zu. Der Freiheitsentziehung gleichgestellt war Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen (§ 43 Abs. 3 BEG). Im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte waren aber weitgehend von Leistungen ausgeschlossen. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen wurden die Entschädigungen ausländischer Zwangsarbeiter rechtlich als Reparationen definiert und auf den Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages verschoben.
Durch Globalabkommen mit Einzelstaaten sah man die Verantwortung Deutschlands und der deutschen Wirtschaft als erfüllt an.
Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eingerichtet, die symbolische Entschädigungsleistungen für ehemalige ausländische Zwangsarbeiter sowie Sinti und Roma bereitstellte, die im Bundesentschädigungsgesetz nicht berücksichtigt worden waren.
Die im Jahr 2000 gegründete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zahlte eine Gesamtsumme von rund 4,7 Mrd. Euro an 1,7 Mio. Überlebende aus.
2.4.26